Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) ist ein großer deutscher Immobilien-dienstleister mit Sitz und im Eigentum des Landes Berlin. Die berlinovo verwaltet im eigenen Namen ein Portfolio von 24 Immobilienfonds mit 152 Objekten, die bundesweit verteilt sind. Dieses Immobilienportfolio umfasst in Berlin und deutschlandweit eine Vielzahl unterschiedlicher Assetklassen. Darüber hinaus verwaltet die berlinovo externe Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Immobilienobjekte für externe Auftraggeber. Die Tochtergesellschaft berlinovo Apartment GmbH bewirtschaftet etwa 6.500 möblierte Apartments im Großraum Berlin. Als Servicepartner des Landes Berlin plant die berlinovo, bis 2025 rund 11.000 zusätzliche Wohneinheiten für die Zielgruppen Studierende, Senioren und Geflüchtete zu errichten oder zu erwerben. Der Fokus in Berlin liegt hauptsächlich auf Wohnimmobilien, während bundesweit vor allem Gewerbeimmobilien wie Hotels, Ärztehäuser, Kliniken, Tankstellen, Einkaufszentren, Kinos, Gaststätten, Kindertagesstätten und Seniorenresidenzen im Vordergrund stehen. Der Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten in den in der Anlage „Losaufteilung Maler für Neuausschreibung“ je Los jeweils aufgeführten Objekte nach Maßgabe dieses Vertrages. Die Leistungen werden durch den Auftraggeber jeweils projektbezogen während der Vertrags-laufzeit als Einzelabruf auf Grundlage dieses Rahmenvertrages beauftragt („Auftrag“ oder „Ein-zelauftrag“). Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Abruf der in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen. Die Rahmenvereinbarung ist für die Erbringung kleiner (bis ca. 2.000 € netto) bis mittlerer (bis ca. 20.000 € netto) Leistungen vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ggf. weitere und/oder umfangreichere Leistungen/Projekte über diesen Rahmenvertrag abzubilden. Größere Leistungen/Projekte können nach Wahl des Auftraggebers über diese Rahmenver-einbarung abgebildet oder gesondert vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen in seinem Ermessen gesondert zu beauftragen. Die 6 Lose sind unterschiedlich groß und umfassen Stückzahlen zwischen minimal 4.548 und maximal 6.603 Wohnungen bzw. Apartments. In diesen Stückzahlen sind auch Objekte enthalten, deren Inbetriebnahme erst zwischen Anfang 2026 und Ende 2027 erfolgen wird. Darüber hinaus können weitere Objekte während der Vertragslaufzeit in die Objektliste aufgenommen werden., beispielsweise durch Zukauf von Objekten durch die Auftraggeber Gesellschaften bzw. durch Berlinovo, oder auch durch Einrichtung weiterer Neubauten, die derzeit noch in der Planungs- oder Vorlaufplanungsphase sind und frühestens 2028 oder 2029 errichtet werden. Den Vergabeunterlagen ist ein Dokument (Anlage 2 zum Vertrag) beigefügt, hier kann die Losaufteilung entnommen werden. geografische Zuordnung der 6 Lose Los 1 = Ost Los 2 = Südwest Los 3 = Südost Los 4 = Nord Los 5 = Nordost Los 6 = Nordwest Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden, jedoch kann ein Bieter maximal mit 2 Losen beauftragt werden (Loslimitierung). Im Angebotsformular können zwei Lose priorisiert werden. Ist das Angebot des Bieters bei 3 oder mehr Losen auf Rang 1, erhält er den Zuschlag auf die priorisierten Lose. In allen anderen Fällen hat die Priorisierung keine Auswirkung. Beispiel: Gibt ein Bieter für die Lose 1, 2, 3 und 5 das jeweils wirtschaftlichste Angebot ab, so erhält er den Zuschlag für die Lose, die er im Angebotsschreiben priorisiert hat. Die weiteren Los/e werden an andere Bieter vergeben. Sofern eine Zuteilung der Lose nicht über die Priorisierung erfolgen kann (bspw. wenn der Bieter ausschließlich in 3 nicht priorisierten Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat), erfolgt diese per Zufallsentscheidung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Malerarbeiten (innen)
Referenznummer: 199-25-OV-WO
Kurze Beschreibung:
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) ist ein großer deutscher Immobilien-dienstleister mit Sitz und im Eigentum des Landes Berlin. Die berlinovo verwaltet im eigenen Namen ein Portfolio von 24 Immobilienfonds mit 152 Objekten, die bundesweit verteilt sind. Dieses Immobilienportfolio umfasst in Berlin und deutschlandweit eine Vielzahl unterschiedlicher Assetklassen.
Darüber hinaus verwaltet die berlinovo externe Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Immobilienobjekte für externe Auftraggeber. Die Tochtergesellschaft berlinovo Apartment GmbH bewirtschaftet etwa 6.500 möblierte Apartments im Großraum Berlin. Als Servicepartner des Landes Berlin plant die berlinovo, bis 2025 rund 11.000 zusätzliche Wohneinheiten für die Zielgruppen Studierende, Senioren und Geflüchtete zu errichten oder zu erwerben.
Der Fokus in Berlin liegt hauptsächlich auf Wohnimmobilien, während bundesweit vor allem Gewerbeimmobilien wie Hotels, Ärztehäuser, Kliniken, Tankstellen, Einkaufszentren, Kinos, Gaststätten, Kindertagesstätten und Seniorenresidenzen im Vordergrund stehen.
Der Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten in den in der Anlage „Losaufteilung Maler für Neuausschreibung“ je Los jeweils aufgeführten Objekte nach Maßgabe dieses Vertrages.
Die Leistungen werden durch den Auftraggeber jeweils projektbezogen während der Vertrags-laufzeit als Einzelabruf auf Grundlage dieses Rahmenvertrages beauftragt („Auftrag“ oder „Ein-zelauftrag“). Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Abruf der in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen.
Die Rahmenvereinbarung ist für die Erbringung kleiner (bis ca. 2.000 € netto) bis mittlerer (bis ca. 20.000 € netto) Leistungen vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ggf. weitere und/oder umfangreichere Leistungen/Projekte über diesen Rahmenvertrag abzubilden. Größere Leistungen/Projekte können nach Wahl des Auftraggebers über diese Rahmenver-einbarung abgebildet oder gesondert vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen in seinem Ermessen gesondert zu beauftragen.
Die 6 Lose sind unterschiedlich groß und umfassen Stückzahlen zwischen minimal 4.548 und maximal 6.603 Wohnungen bzw. Apartments. In diesen Stückzahlen sind auch Objekte enthalten, deren Inbetriebnahme erst zwischen Anfang 2026 und Ende 2027 erfolgen wird. Darüber hinaus können weitere Objekte während der Vertragslaufzeit in die Objektliste aufgenommen werden., beispielsweise durch Zukauf von Objekten durch die Auftraggeber Gesellschaften bzw. durch Berlinovo, oder auch durch Einrichtung weiterer Neubauten, die derzeit noch in der Planungs- oder Vorlaufplanungsphase sind und frühestens 2028 oder 2029 errichtet werden.
Den Vergabeunterlagen ist ein Dokument (Anlage 2 zum Vertrag) beigefügt, hier kann die Losaufteilung entnommen werden.
geografische Zuordnung der 6 Lose
Los 1 = Ost
Los 2 = Südwest
Los 3 = Südost
Los 4 = Nord
Los 5 = Nordost
Los 6 = Nordwest
Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden, jedoch kann ein Bieter maximal mit 2 Losen beauftragt werden (Loslimitierung).
Im Angebotsformular können zwei Lose priorisiert werden. Ist das Angebot des Bieters bei 3 oder mehr Losen auf Rang 1, erhält er den Zuschlag auf die priorisierten Lose. In allen anderen Fällen hat die Priorisierung keine Auswirkung.
Beispiel:
Gibt ein Bieter für die Lose 1, 2, 3 und 5 das jeweils wirtschaftlichste Angebot ab, so erhält er den Zuschlag für die Lose, die er im Angebotsschreiben priorisiert hat. Die weiteren Los/e werden an andere Bieter vergeben.
Sofern eine Zuteilung der Lose nicht über die Priorisierung erfolgen kann (bspw. wenn der Bieter ausschließlich in 3 nicht priorisierten Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat), erfolgt diese per Zufallsentscheidung.
Die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) ist ein großer deutscher Immobilien-dienstleister mit Sitz und im Eigentum des Landes Berlin. Die berlinovo verwaltet im eigenen Namen ein Portfolio von 24 Immobilienfonds mit 152 Objekten, die bundesweit verteilt sind. Dieses Immobilienportfolio umfasst in Berlin und deutschlandweit eine Vielzahl unterschiedlicher Assetklassen.
Darüber hinaus verwaltet die berlinovo externe Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie Immobilienobjekte für externe Auftraggeber. Die Tochtergesellschaft berlinovo Apartment GmbH bewirtschaftet etwa 6.500 möblierte Apartments im Großraum Berlin. Als Servicepartner des Landes Berlin plant die berlinovo, bis 2025 rund 11.000 zusätzliche Wohneinheiten für die Zielgruppen Studierende, Senioren und Geflüchtete zu errichten oder zu erwerben.
Der Fokus in Berlin liegt hauptsächlich auf Wohnimmobilien, während bundesweit vor allem Gewerbeimmobilien wie Hotels, Ärztehäuser, Kliniken, Tankstellen, Einkaufszentren, Kinos, Gaststätten, Kindertagesstätten und Seniorenresidenzen im Vordergrund stehen.
Der Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten in den in der Anlage „Losaufteilung Maler für Neuausschreibung“ je Los jeweils aufgeführten Objekte nach Maßgabe dieses Vertrages.
Die Leistungen werden durch den Auftraggeber jeweils projektbezogen während der Vertrags-laufzeit als Einzelabruf auf Grundlage dieses Rahmenvertrages beauftragt („Auftrag“ oder „Ein-zelauftrag“). Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keinen Anspruch auf Abruf der in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen.
Die Rahmenvereinbarung ist für die Erbringung kleiner (bis ca. 2.000 € netto) bis mittlerer (bis ca. 20.000 € netto) Leistungen vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ggf. weitere und/oder umfangreichere Leistungen/Projekte über diesen Rahmenvertrag abzubilden. Größere Leistungen/Projekte können nach Wahl des Auftraggebers über diese Rahmenver-einbarung abgebildet oder gesondert vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen in seinem Ermessen gesondert zu beauftragen.
Die 6 Lose sind unterschiedlich groß und umfassen Stückzahlen zwischen minimal 4.548 und maximal 6.603 Wohnungen bzw. Apartments. In diesen Stückzahlen sind auch Objekte enthalten, deren Inbetriebnahme erst zwischen Anfang 2026 und Ende 2027 erfolgen wird. Darüber hinaus können weitere Objekte während der Vertragslaufzeit in die Objektliste aufgenommen werden., beispielsweise durch Zukauf von Objekten durch die Auftraggeber Gesellschaften bzw. durch Berlinovo, oder auch durch Einrichtung weiterer Neubauten, die derzeit noch in der Planungs- oder Vorlaufplanungsphase sind und frühestens 2028 oder 2029 errichtet werden.
Den Vergabeunterlagen ist ein Dokument (Anlage 2 zum Vertrag) beigefügt, hier kann die Losaufteilung entnommen werden.
geografische Zuordnung der 6 Lose
Los 1 = Ost
Los 2 = Südwest
Los 3 = Südost
Los 4 = Nord
Los 5 = Nordost
Los 6 = Nordwest
Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden, jedoch kann ein Bieter maximal mit 2 Losen beauftragt werden (Loslimitierung).
Im Angebotsformular können zwei Lose priorisiert werden. Ist das Angebot des Bieters bei 3 oder mehr Losen auf Rang 1, erhält er den Zuschlag auf die priorisierten Lose. In allen anderen Fällen hat die Priorisierung keine Auswirkung.
Beispiel:
Gibt ein Bieter für die Lose 1, 2, 3 und 5 das jeweils wirtschaftlichste Angebot ab, so erhält er den Zuschlag für die Lose, die er im Angebotsschreiben priorisiert hat. Die weiteren Los/e werden an andere Bieter vergeben.
Sofern eine Zuteilung der Lose nicht über die Priorisierung erfolgen kann (bspw. wenn der Bieter ausschließlich in 3 nicht priorisierten Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat), erfolgt diese per Zufallsentscheidung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Ost
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: In Los 1 Ost befinden sich 5.266 Wohnungen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:startup# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: - Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sowie Umwelt-schäden mit jeweils einer Deckungssumme i.H.v. jeweils 7.500.000 € 3-fach (für Umweltrisiken 1-fach) maximiert. 5. Der Bewerber/Bieter/gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
#Besonders auch geeignet für:startup# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: - Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) sowie Umwelt-schäden mit jeweils einer Deckungssumme i.H.v. jeweils 7.500.000 € 3-fach (für Umweltrisiken 1-fach) maximiert. 5. Der Bewerber/Bieter/gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Erfüllungsorte sind über die 6 Lose auf das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Postleitzahl: 10785
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme nach lit. c. erreicht ist. Hiervon ist der Auftragnehmer in Textform in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf die optionale Verlängerung besteht nicht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren (Festlaufzeit) und verlängert sich automatisch 2-mal jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht jeweils 3 Monate vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht oder die max. Abrufsumme nach lit. c. erreicht ist. Hiervon ist der Auftragnehmer in Textform in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf die optionale Verlängerung besteht nicht.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Südwest
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Das Los 2 - Südwest umfasst 4.851 Wohnungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Südost
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Das Los 3 - Südost umfasst 4.548 Wohnungen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Erfüllungsorte sind über die 6 Lose auf das gesamte Stadtgebiet verteilt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Nord
Beschreibung der Beschaffung: Das Los 4 - Nord umfasst 5.288 Wohnungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Nordost
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Das Los 5 - Nordost umfasst 5.882 Wohnungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Nordwest
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung: Das Los 6 - Nordwest umfasst 6.971 Wohnungen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-14 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-11-14 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-07 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. vgl. § 16a EU VOB/A
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2024, 2023 u. 2022 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft, siehe Eigenerklärung zur Eignung
zu 1.) Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre
2024, 2023, 2022 von mindestens 850.000,00 € nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz der Geschäftsjahre 2024, 2023 u. 2022 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft, siehe Eigenerklärung zur Eignung
zu 1.) Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre
2024, 2023, 2022 von mindestens 850.000,00 € nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. siehe Eigenerklärung zur Eignung
Mindestanforderungen: Zu 1) Mindestens 4 gewerblich tätige tätige Maler/in / Lackierer/in angestellt sein, des Weiteren ein Meister/in mit vergleichbarer Qualifikation.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. siehe Eigenerklärung zur Eignung
Mindestanforderungen: Zu 1) Mindestens 4 gewerblich tätige tätige Maler/in / Lackierer/in angestellt sein, des Weiteren ein Meister/in mit vergleichbarer Qualifikation.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1, 4 GWB 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung. 4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG 6. Erklärung zum Auszug aus dem Wettbewerbsregister / FinanzSanktionslisten 10. Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung FFV)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1, 4 GWB 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung. 4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG 6. Erklärung zum Auszug aus dem Wettbewerbsregister / FinanzSanktionslisten 10. Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung FFV)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2022 erbracht wurden. Um der Auftraggeberin die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Auftraggeberin sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Auftraggeberin Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Zu 2) Mindestens 2 Referenzen mit:
- eine Referenz mit einem Auftragsvolumen mind. 20.000 EUR (hierbei kann es sich entweder um einen Auftrag mit entsprechenden Auftragsvolumen handeln oder um die Summe von mehreren Abrufen aus einem Rahmenvertrag)
- eine Referenz mit einem Auftragsvolumen mind. 10.000 EUR Volumen hatte (hierbei kann es sich entweder um einen Auftrag mit entsprechenden Auftragsvolumen handeln, oder um die Summe von mehreren Abrufen aus einem Rahmenvertrag )
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2022 erbracht wurden. Um der Auftraggeberin die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Auftraggeberin sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Auftraggeberin Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Zu 2) Mindestens 2 Referenzen mit:
- eine Referenz mit einem Auftragsvolumen mind. 20.000 EUR (hierbei kann es sich entweder um einen Auftrag mit entsprechenden Auftragsvolumen handeln oder um die Summe von mehreren Abrufen aus einem Rahmenvertrag)
- eine Referenz mit einem Auftragsvolumen mind. 10.000 EUR Volumen hatte (hierbei kann es sich entweder um einen Auftrag mit entsprechenden Auftragsvolumen handeln, oder um die Summe von mehreren Abrufen aus einem Rahmenvertrag )
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
#Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/¬gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 199-680555 (2025-10-14)
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-21 10:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-11-21 10:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-14 23:59:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Die Angebotsfrist wurde auf den 21.11.2025, 10:00 Uhr verlängert.
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde auf den 21.11.2025, 10:00 Uhr verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5cdeca7b-09d5-4a5b-9ed2-013b38cd67c3-01
Quelle: OJS 2025/S 215-739972 (2025-11-06)