Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Softwarelizenzen, Abonnement, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software-Assurance) und Lizenzberatung für Produkte des Herstellers Microsoft zu den Konditionen des BMI-Rahmenvertrages
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Microsoftprodukte
Referenznummer: EUOV2509
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Softwarelizenzen, Abonnement, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software-Assurance) und Lizenzberatung für...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Softwarelizenzen, Abonnement, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software-Assurance) und Lizenzberatung für Produkte des Herstellers Microsoft zu den Konditionen des BMI-Rahmenvertrages
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das HZDR beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner zur Bereitstellung von Microsoftprodukten...”
Beschreibung der Beschaffung
Das HZDR beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner zur Bereitstellung von Microsoftprodukten in Form von Softwarelizenzen, Abonnement, Pflege- und Supportleistungen (insb. Software Assurance) und Lizenzberatung zu den Konditionen des BMI-Rahmenvertrages im Rahmen des Select-Plus Vertrages Nr. 7492930 und des Enterprise Agreement Vertrages. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend nach Zuschlagserteilung, geschlossen und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Vertragsende kündigt. Die Vereinbarung endet spätestens 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten. Die Rahmenvereinbarung wird für einen Höchstwert von 2.000.000 EUR geschlossen.
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Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach aktuellem Stand beabsichtigt, das HZDR die Leistungen
in ca. 4 Jahren neu auszuschreiben.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich automatisch...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängert sich automatisch darüber hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner 4
Wochen vor dem Ablauf der Vertragszeit kündigt. Eine Verlängerung über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten hinaus ist nicht zulässig, der Vertrag endet somit automatisch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es dazu einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“I. Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist
II. Eigenerklärung zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
I. Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist
II. Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen
III. Eigenerklärung RUS-Sanktionen
“Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter...”
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform zu informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 161-551451 (2025-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-02) Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SoftwareOne Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 141 62 68 67
Postanschrift: Blochstraße 01
Postleitzahl: 04329
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@softwareone.com📧
Quelle: OJS 2025/S 190-649338 (2025-10-02)