RV Mulchen, Schneiden, Reinigen von Waldwegen & Regulierung von Gräben sowie Reinigung von Durchlässen in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
Rahmenvertrag Mulchen, Schneiden, Reinigen von Waldwegen & Regulierung von Gräben sowie Reinigung von Durchlässen in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Mulchen, Schneiden, Reinigen von Waldwegen & Regulierung von Gräben sowie Reinigung von Durchlässen in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
Referenznummer: 2025-VG-FB10_013
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Mulchen, Schneiden, Reinigen von Waldwegen & Regulierung von Gräben sowie Reinigung von Durchlässen in der Nationalpark- und Forstverwaltung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Mulchen, Schneiden, Reinigen von Waldwegen & Regulierung von Gräben sowie Reinigung von Durchlässen in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Ressourcen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#” Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2029-09-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Rahmenvertrag über Betriebsarbeiten an Wegen. Fortlaufende Erneuerung nach Ablauf” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Vergabeunterlagen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lage des Unternehmens zum Erfüllungsort (Bad schandau an der Elbe 4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Vergabeunterlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-17 18:11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bad Schandau
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe Leistungsbeschreibung
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe Leistungsbeschreibung
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-540150 (2025-08-15)