Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von allgemeiner und weißer Arbeitsbekleidung sowie Arbeitsschutzschuhen über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von allgemeiner und weißer Arbeitsbekleidung sowie Arbeitsschutzschuhen für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8969
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von allgemeiner und weißer Arbeitsbekleidung sowie Arbeitsschutzschuhen über zwei Jahre mit der...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von allgemeiner und weißer Arbeitsbekleidung sowie Arbeitsschutzschuhen über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Persönliche Ausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei Sachsen soll im Rahmen eines Rahmenvertrages (ohne Abnahmeverpflichtung) diverse Arbeitsschutzbekleidung auf Abruf geliefert werden.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei Sachsen soll im Rahmen eines Rahmenvertrages (ohne Abnahmeverpflichtung) diverse Arbeitsschutzbekleidung auf Abruf geliefert werden.
Die Maximalabnahmemengen des Rahmenvertrages können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Musterbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Importmöglichkeit der Auftragsbestätigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei
Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung
E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck
für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung
E5 notwendig);
6. Referenzen (Erklärung E6);
Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an
russische Unternehmen;
7. Verpflichtungserklärung ILO
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: oben
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: vergabekammer@lds.sachsen.de
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe oben
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 252-868874 (2025-12-30)