Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Schulgarderoben 2025-2028
Reference number: VGSt1-2-2025-0041
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die Schulgarderoben - 3 Jahre (2025-2028)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulgarderoben inklusive Zubehör”
Zusätzliche Informationen:
“Art - Höchstabrufmenge
Hakenleiste - 414 m
Umkleidebank als Hokerbank - 1242 m
Einseitige Umkleidebank mit Hakenleiste - 1242 m
Doppelseitige Umkleidebank...”
Zusätzliche Informationen
Art - Höchstabrufmenge
Hakenleiste - 414 m
Umkleidebank als Hokerbank - 1242 m
Einseitige Umkleidebank mit Hakenleiste - 1242 m
Doppelseitige Umkleidebank mit Hakenleiste - 1242 m
Hinweis: Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche
Kalkulationsgrundlage, sondern srtzt die Rechtsprechung der
EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)um
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption: max 2 mal 3 Monate (siehe LB)” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konstruktion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergonommie
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Formensprache
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Farbgebung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische Wirkung bei Kombination von Möbelstücken
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Optische Wirkung des Materialmixes
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-27 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. Leistungsbeschreibung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“s. Eignungsfragebogen”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 099-335375 (2025-05-22)