Auftragsbekanntmachung (2025-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Unterflur-Abfall-Sammel-Systeme
Referenznummer: EAD-2025-0001
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Unterflur-Abfall-Sammel-Systemen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Beschaffung Unterflur-Abfall-Sammel-Systemen”
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-08 📅
Datum des Endes: 2029-04-07 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Eigenschaften
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-14 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151120📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 012-033496 (2025-01-15)