Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG (nachfolgend einzeln „sonstige Gesellschaft“ und zusammen „sonstige Gesellschaften“) stehen. Eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist eines der Ziele der Gewobag. Im Jahr 2013 wurde die Gewobag Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend „Gewobag ED“) als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag AG sowie die sonstigen Gesellschaften jeweils als Vermieterin haben die Wärmeversorgung seit der Gründung der Gewobag ED im Regelfall von einer Eigenversorgung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 556c BGB auf eine eigenständig gewerbliche Wärmelieferung umgestellt. Die Gewobag ED führt seit den Umstellungen die Wärmelieferung der Gewobag unter anderem auf Basis eines Betriebsführungs-Contracting und eines Anlagen-Contracting für den überwiegenden Gebäudebestand durch. Beim Betriebsführungs-Contracting befindet sich der Anlagenbestand im Regel-fall im Eigentum der Gewobag oder den sonstigen Gesellschaften; beim Anlagen-Contracting ist das Eigentum auf die Gewobag ED übertragen worden. Auf der Grundlage des Rahmenvertrags sollen einige hundert Heizanlagen auf (mono-/bivalente) Wärmepumpen umgerüstet und in Betrieb genommen werden, mit der die Energieeffizienz der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung weiter gesteigert wird. Mit dem Rahmenvertrag werden für alle ausgewählten Contractoren die gleichen Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Basis die für die Einzelprojekte beauftragten Contractoren für einzelne Gebäude- und Wohnungsbestände der Gewobag und der sonstigen Gesellschaften die Wärme- und gegebenenfalls Warmwasserversorgung übernehmen und dafür entsprechend ihrer Planung Wärmepumpen sowie alle erforderlichen Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Neuanlage“ oder „Neuanlagen“) planen, errichten, betreiben und instandhalten. Für eine Übergangszeit oder auch über längere Zeiträume, die projektspezifisch festgelegt werden, werden die jeweiligen Altanlagen sowie die bestehenden Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Bestandsanlage“ oder „Bestandsanlagen“) von der Gewobag ED betrieben. Mit der Inbetriebnahme der Neuanlagen und dem Beginn der Wärmelieferung aus den Neu-anlagen hat der Contractor die Bestandsanlagen zu übernehmen und auszubauen oder die Bestandsanlage als Teil der Neuanlage in das Versorgungskonzept zu integrieren. Die Einzelaufträge werden im Regelfall als Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren geschlossen. Mit dem Ziel einer angemessenen Begrenzung der Wärmekosten für die Mieter soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der Neuanlagen über beispielsweise 15 Jahre zu erstrecken, wobei der Contractor wirtschaftlich dadurch abgesichert werden soll, dass er im Falle einer Vertragsbeendigung nach zehn Jahren einen Veräußerungsanspruch der Neuanlagen zum Sachzeitwert bekommt. Die Wärmelieferverträge werden auf der Grundlage des Rahmenvertrags zwischen der Gewobag und den jeweiligen Contractoren als Rahmenvertragsparteien vergabe-rechtskonform im Wettbewerb um die jeweiligen Einzelaufträge vergeben. Die Gewobag behält sich vor, die Wärmelieferverträge in einen Basisvertrag unter Nutzung der Bestandsanlagen und einen Folgevertrag nach Inbetriebnahme der Wärmepumpen aufzuteilen; auch weitere Vertrags- und Gestaltungsoptionen sind möglich. Projektbezogen bleibt zugleich die Option vorbehalten, den Betrieb der Wärmepumpen mit PV-Anlagen und gegebenenfalls auch Batteriespeichern zu ergänzen. In diesen Fällen sind weitere Verträge, wie Miet- und Nutzflächenverträge für PV-Anlagen und Batteriespeicher, abzuschließen. Der Rahmenvertrag kommt mit allen Contractoren, die im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, inhaltsgleich zustande. Es ist vorgesehen, mit maximal den 6 bestplatzierten Bietern, Rahmenverträge zum Wärmepumpen-Contracting zu schließen. Voraussetzung dafür ist neben der Platzierung (maximal Platz 6), eine Gesamtpunktanzahl in der Angebotsbewertung von > 50%. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bieter, welcher Platz 5 im Ranking er-reicht, aber nur 45 Punkte erzielt, keinen Rahmenvertrag erhalten wird. Die Vergabe der Einzelverträge zum Wärmepumpen-Contracting erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben unter den Rahmenvertragspartnern. Die erste Liegenschaft, Winterfeldtstraße 70, für die ein Einzelvertrag abgeschlossen wird, bist bereits Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter (Platz 1) erhält für diese Liegenschaft den Einzelvertrag zum Wärmepumpen-Contracting.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Wärmepumpen-Contracting
Referenznummer: 016-25
Kurze Beschreibung:
“Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen...”
Kurze Beschreibung
Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG (nachfolgend einzeln „sonstige Gesellschaft“ und zusammen „sonstige Gesellschaften“) stehen.
Eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist eines der Ziele der Gewobag. Im Jahr 2013 wurde die Gewobag Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend „Gewobag ED“) als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag AG sowie die sonstigen Gesellschaften jeweils als Vermieterin haben die Wärmeversorgung seit der Gründung der Gewobag ED im Regelfall von einer Eigenversorgung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 556c BGB auf eine eigenständig gewerbliche Wärmelieferung umgestellt. Die Gewobag ED führt seit den Umstellungen die Wärmelieferung der Gewobag unter anderem auf Basis eines Betriebsführungs-Contracting und eines Anlagen-Contracting für den überwiegenden Gebäudebestand durch. Beim Betriebsführungs-Contracting befindet sich der Anlagenbestand im Regel-fall im Eigentum der Gewobag oder den sonstigen Gesellschaften; beim Anlagen-Contracting ist das Eigentum auf die Gewobag ED übertragen worden.
Auf der Grundlage des Rahmenvertrags sollen einige hundert Heizanlagen auf (mono-/bivalente) Wärmepumpen umgerüstet und in Betrieb genommen werden, mit der die Energieeffizienz der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung weiter gesteigert wird.
Mit dem Rahmenvertrag werden für alle ausgewählten Contractoren die gleichen Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Basis die für die Einzelprojekte beauftragten Contractoren für einzelne Gebäude- und Wohnungsbestände der Gewobag und der sonstigen Gesellschaften die Wärme- und gegebenenfalls Warmwasserversorgung übernehmen und dafür entsprechend ihrer Planung Wärmepumpen sowie alle erforderlichen Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Neuanlage“ oder „Neuanlagen“) planen, errichten, betreiben und instandhalten. Für eine Übergangszeit oder auch über längere Zeiträume, die projektspezifisch festgelegt werden, werden die jeweiligen Altanlagen sowie die bestehenden Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Bestandsanlage“ oder „Bestandsanlagen“) von der Gewobag ED betrieben. Mit der Inbetriebnahme der Neuanlagen und dem Beginn der Wärmelieferung aus den Neu-anlagen hat der Contractor die Bestandsanlagen zu übernehmen und auszubauen oder die Bestandsanlage als Teil der Neuanlage in das Versorgungskonzept zu integrieren.
Die Einzelaufträge werden im Regelfall als Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren geschlossen. Mit dem Ziel einer angemessenen Begrenzung der Wärmekosten für die Mieter soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der Neuanlagen über beispielsweise 15 Jahre zu erstrecken, wobei der Contractor wirtschaftlich dadurch abgesichert werden soll, dass er im Falle einer Vertragsbeendigung nach zehn Jahren einen Veräußerungsanspruch der Neuanlagen zum Sachzeitwert bekommt.
Die Wärmelieferverträge werden auf der Grundlage des Rahmenvertrags zwischen der Gewobag und den jeweiligen Contractoren als Rahmenvertragsparteien vergabe-rechtskonform im Wettbewerb um die jeweiligen Einzelaufträge vergeben. Die Gewobag behält sich vor, die Wärmelieferverträge in einen Basisvertrag unter Nutzung der Bestandsanlagen und einen Folgevertrag nach Inbetriebnahme der Wärmepumpen aufzuteilen; auch weitere Vertrags- und Gestaltungsoptionen sind möglich. Projektbezogen bleibt zugleich die Option vorbehalten, den Betrieb der Wärmepumpen mit PV-Anlagen und gegebenenfalls auch Batteriespeichern zu ergänzen. In diesen Fällen sind weitere Verträge, wie Miet- und Nutzflächenverträge für PV-Anlagen und Batteriespeicher, abzuschließen.
Der Rahmenvertrag kommt mit allen Contractoren, die im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, inhaltsgleich zustande.
Es ist vorgesehen, mit maximal den 6 bestplatzierten Bietern, Rahmenverträge zum Wärmepumpen-Contracting zu schließen. Voraussetzung dafür ist neben der Platzierung (maximal Platz 6), eine Gesamtpunktanzahl in der Angebotsbewertung von > 50%. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bieter, welcher Platz 5 im Ranking er-reicht, aber nur 45 Punkte erzielt, keinen Rahmenvertrag erhalten wird.
Die Vergabe der Einzelverträge zum Wärmepumpen-Contracting erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben unter den Rahmenvertragspartnern.
Die erste Liegenschaft, Winterfeldtstraße 70, für die ein Einzelvertrag abgeschlossen wird, bist bereits Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter (Platz 1) erhält für diese Liegenschaft den Einzelvertrag zum Wärmepumpen-Contracting.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Wärmepumpen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG (nachfolgend einzeln „sonstige Gesellschaft“ und zusammen „sonstige Gesellschaften“) stehen.
Eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist eines der Ziele der Gewobag. Im Jahr 2013 wurde die Gewobag Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend „Gewobag ED“) als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag AG sowie die sonstigen Gesellschaften jeweils als Vermieterin haben die Wärmeversorgung seit der Gründung der Gewobag ED im Regelfall von einer Eigenversorgung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 556c BGB auf eine eigenständig gewerbliche Wärmelieferung umgestellt. Die Gewobag ED führt seit den Umstellungen die Wärmelieferung der Gewobag unter anderem auf Basis eines Betriebsführungs-Contracting und eines Anlagen-Contracting für den überwiegenden Gebäudebestand durch. Beim Betriebsführungs-Contracting befindet sich der Anlagenbestand im Regel-fall im Eigentum der Gewobag oder den sonstigen Gesellschaften; beim Anlagen-Contracting ist das Eigentum auf die Gewobag ED übertragen worden.
Auf der Grundlage des Rahmenvertrags sollen einige hundert Heizanlagen auf (mono-/bivalente) Wärmepumpen umgerüstet und in Betrieb genommen werden, mit der die Energieeffizienz der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung weiter gesteigert wird.
Mit dem Rahmenvertrag werden für alle ausgewählten Contractoren die gleichen Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Basis die für die Einzelprojekte beauftragten Contractoren für einzelne Gebäude- und Wohnungsbestände der Gewobag und der sonstigen Gesellschaften die Wärme- und gegebenenfalls Warmwasserversorgung übernehmen und dafür entsprechend ihrer Planung Wärmepumpen sowie alle erforderlichen Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Neuanlage“ oder „Neuanlagen“) planen, errichten, betreiben und instandhalten. Für eine Übergangszeit oder auch über längere Zeiträume, die projektspezifisch festgelegt werden, werden die jeweiligen Altanlagen sowie die bestehenden Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Bestandsanlage“ oder „Bestandsanlagen“) von der Gewobag ED betrieben. Mit der Inbetriebnahme der Neuanlagen und dem Beginn der Wärmelieferung aus den Neu-anlagen hat der Contractor die Bestandsanlagen zu übernehmen und auszubauen oder die Bestandsanlage als Teil der Neuanlage in das Versorgungskonzept zu integrieren.
Die Einzelaufträge werden im Regelfall als Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren geschlossen. Mit dem Ziel einer angemessenen Begrenzung der Wärmekosten für die Mieter soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der Neuanlagen über beispielsweise 15 Jahre zu erstrecken, wobei der Contractor wirtschaftlich dadurch abgesichert werden soll, dass er im Falle einer Vertragsbeendigung nach zehn Jahren einen Veräußerungsanspruch der Neuanlagen zum Sachzeitwert bekommt.
Die Wärmelieferverträge werden auf der Grundlage des Rahmenvertrags zwischen der Gewobag und den jeweiligen Contractoren als Rahmenvertragsparteien vergabe-rechtskonform im Wettbewerb um die jeweiligen Einzelaufträge vergeben. Die Gewobag behält sich vor, die Wärmelieferverträge in einen Basisvertrag unter Nutzung der Bestandsanlagen und einen Folgevertrag nach Inbetriebnahme der Wärmepumpen aufzuteilen; auch weitere Vertrags- und Gestaltungsoptionen sind möglich. Projektbezogen bleibt zugleich die Option vorbehalten, den Betrieb der Wärmepumpen mit PV-Anlagen und gegebenenfalls auch Batteriespeichern zu ergänzen. In diesen Fällen sind weitere Verträge, wie Miet- und Nutzflächenverträge für PV-Anlagen und Batteriespeicher, abzuschließen.
Der Rahmenvertrag kommt mit allen Contractoren, die im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, inhaltsgleich zustande.
Es ist vorgesehen, mit maximal den 6 bestplatzierten Bietern, Rahmenverträge zum Wärmepumpen-Contracting zu schließen. Voraussetzung dafür ist neben der Platzierung (maximal Platz 6), eine Gesamtpunktanzahl in der Angebotsbewertung von > 50%. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bieter, welcher Platz 5 im Ranking er-reicht, aber nur 45 Punkte erzielt, keinen Rahmenvertrag erhalten wird.
Die Vergabe der Einzelverträge zum Wärmepumpen-Contracting erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben unter den Rahmenvertragspartnern.
Die erste Liegenschaft, Winterfeldtstraße 70, für die ein Einzelvertrag abgeschlossen wird, bist bereits Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter (Platz 1) erhält für diese Liegenschaft den Einzelvertrag zum Wärmepumpen-Contracting.
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Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum (TNW) 22.07.2024 über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahmeoder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss erklären, dass er als Sanitär/Heizung/Klima-Betrieb zugelassen ist und einen Meister (oder einen Mitarbeiter mit vergleichbarem Abschluss)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss erklären, dass er als Sanitär/Heizung/Klima-Betrieb zugelassen ist und einen Meister (oder einen Mitarbeiter mit vergleichbarem Abschluss) beschäftigt und im Projekt der Gewobag einsetzen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits > 1.000...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits > 1.000 Wohneinheiten mit Wärmepumpen als Contractor versorgt. Mindestens 50% davon müssen Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten sein.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung
einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung
einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat
mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original
unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“
(Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen), • dass im Fall der
Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, •
in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der
Bewerbergemeinschaft benannt sind, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als
Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die
Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 074-246323 (2025-04-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-02)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Zu 5.1.9 Eignungskriterien:
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar...”
Zu 5.1.9 Eignungskriterien:
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits mehr als 1.000 Wohneinheiten mit Wärmepumpen als Contractor versorgt. Mindestens 50% davon müssen Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten sein. Alternativ hierzu kann der Bieter nachweisen, dass er bereits 20.000 Wohneinheiten mit Wärme als Contractor versorgt, unabhängig von der verwendeten Heizart. In diesem Fall muss er zudem nachweisen, dass mindestens ein Vertrag für die Versorgung eines Objekts mit Wärmepumpen als Contractor bereits vorhanden ist.
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Quelle: OJS 2025/S 086-287302 (2025-05-02)