Zusätzliche Informationen
Leistungen
- Vereinbarung eines Terminplans
- Abstimmung zum Vorgehen in den einzelnen Anlagen und Objekten
- Prüfung nach baurechtlichen und normativen Grundlagen (VDE, anerkannte Regeln der Technik) durchführen
- Prüfbericht je Gebäude und Anlage (Elektro, Sibel und Sicherheitsstromversorgung) erstellen
- Leistungszeitraum ab KW20 (Die Prüfungen sollten möglichst Zusammenhängend und ohne größere Pausen erfolgen)
Umsetzung
Die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu prüfen. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, sind zu beachten.
Als Prüfgrundlage dient die LBO NRW sowie die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und die wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten. Es sind die baurechtlichen und normativen Grundlagen (VDE, anerkannte Regeln der Technik, etc.) zu beachten.
Unter anderem sind folgende Punkte bei der Prüfung zu betrachten;
- Maßnahmen zum Schutz gegen gefährliche Körperströme
- Vorhandensein von Brandschutzmaßnahmen
- Auswahl und Einstellungen von Schutz- und Überwachungseinrichtungen
- Auswahl der Kabel, Leitungen usw. hinsichtlich Strombelastbarkeit
- Vorhandensein von geeigneten Trenn- und Schaltgeräten
- Kennzeichnung der Neutral- und Schutzleiter
- Kennzeichnung der Stromkreise, Sicherungen und Schalter
- Vorhandensein von Schaltungsunterlagen und Warnhinweisen
- Leichte Zugänglichkeit zur Bedienung und Wartung
- Fehlerfreiheit feststellen
- Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) überprüfen ohne (mit) Auslösung der Schutzeinrichtung
- Funktionsprüfung des Isolationsüberwachungsgerät
- Thermographie
Rahmenbedingungen
Das DLR (AG) stellt alle für die Durchführung notwendigen Informationen zur Verfügung. Ansprechpartner für die Prüfungen ist der Leiter der Elektrotechnik (ETW-LTG KP) oder ein benannter Vertreter. Die Prüfungen werden seitens AG durch eine Elektrofachkraft begleitet. Auf Seite des AN ist ebenfalls ein Ansprechpartner bzw. Koordinator zu benennen.
LV-Positionen
Je Gebäude wurden einzelne Positionen in den verschiedenen Bereichen elektr. Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung gebildet. Diese sind in einem Preis je Gebäude zusammen zu fassen.
Mehraufwand kann nur gemäß „Stundenlohnarbeiten (VBS)“ in Ansatz gebracht werden.
Qualifikation / Anforderung
Das durch den AN im DLR eingesetzte Prüfpersonal muss die Anforderungen gemäß §4 PrüfVO NRW erfüllen und über eine entsprechende Anerkennung verfügen. Die erforderlichen Anerkennungen der eingesetzten Prüfsachverständigen sind dem Auftraggeber bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Grundsätzlich können Prüfsachverständige, die in anderen Bundesländern anerkannt wurden, auch in NRW tätig werden. Jedoch gilt auch hier, wie bei der Zuwanderung, die besondere Stellung der „elektrischen Anlagen“ in NRW. Um diese in NRW prüfen zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Prüfung und Anerkennung in eben dieser Teilfachrichtung. Eine Anerkennung aus einem anderen Bundesland im Bereich „Sicherheitsstromversorgung“, welche dort die „elektrischen Anlagen“ miteinschließt, reicht nicht aus, um in NRW in dieser Teilfachrichtung tätig werden zu dürfen.
Das eingesetzte Prüfpersonal muss zuverlässig, aktuelle Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen besitzen, voll geschäftsfähig und gesundheitlich für den Dienst geeignet sein sowie die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Der AG ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Einsatz des Prüfpersonals zu untersagen.