RV zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für RBS

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für das Referat für Bildung und Sport

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: RV zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für RBS
Referenznummer: VGSt1-1-2025-0114
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für das Referat für Bildung und Sport
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreiniger
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Unterhaltsreiniger Pos. 1.1 21.900 Liter Handspülmittel Pos. 1.2 8.000 Liter Allzweckreiniger Pos. 1.3 5.000 Liter Scheuermittel Pos. 1.4 5.700 Liter Sanitär-Unterhaltsreiniger Pos. 1.5 5.100 Liter Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat Pos. 1.6 3.300 Liter Öl/Fettlöser Pos. 1.7 2.400 Liter Öl-, Fett- und Krustenlöser Pos. 1.8 150 Stück Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Pos. 1.7 Pos. 1.9 2.000 Liter Geruchsneutralisator
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 1 Unterhaltsreiniger Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren: • Handspülmittel ca. 21.900 Liter • Allzweckreiniger ca. 8.000 Liter • Scheuermittel ca. 5.000 Liter • Sanitär-Unterhaltsreiniger ca. 5.700 Liter • Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat ca. 5.100 Liter • Öl/Fettlöser ca. 3.300 Liter • Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 2.400 Liter • Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 150 Stück • Geruchsneutralisator ca. 2.000 Liter Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Für Los 1 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt: • Handspülmittel: max. 32.850 Liter • Allzweckreiniger max. 12.000 Liter • Scheuermittel max. 7.500 Liter • Sanitär-Unterhaltsreiniger max. 8.550 Liter • Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat max. 7.650 Liter • Öl/Fettlöser max. 4.950 Liter • Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 3.600 Liter • Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 225 Stück • Geruchsneutralisator max. 3.000 Liter Die Gesamtmenge für Los 1 darf die Summe von 80.100 Liter (Gesamtsumme aller Reinigungsmittel) und 225 Stück (Gesamtmenge aller Geräte) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter bestätigt durch entsprechend verfasste und mit dem Angebot einzureichende aktuelle EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010, dass alle zu liefernden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Folgenden Stoffe dürfen, ungeachtet ihrer Konzentration, in sämtlichen Produkten nicht in der Produktformulierung enthalten sein: - reaktive Chlorverbindungen - Phosphate - Mikroplastik (= feste Partikel aus Kunststoff in einer Größe von 1,0 nm bis 5,0 mm). Das Produkt darf keine besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe enthalten, die nach dem in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschriebenen Verfahren für die Festlegung der Liste der für die Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe ermittelt wurden. Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Für Einweg-Versandverpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Für das Füllmaterial sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Bei Los 1, Pos. 1.1 bis 1.7 werden Produkte bevorzugt, - die keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% im Endprodukt enthalten, die die Kriterien für eine Einstufung als toxisch, gewässergefährdend, Ozonschicht schädigend, sensibilisierend für Haut und Atemwege, karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch gemäß Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und gemäß Auflistung im Dokument "Zuschlagskriterien_Reinigungsmittel_RBS" erfüllen, - die keine Inhaltsstoffe aus Palmöl enthalten sowie Produkte, deren Inhaltsstoffe aus Palmöl, Palmkernöl oder ihren Derivaten gewonnen werden, aber aus nachweislich nachhaltigen Quellen stammen, gegenüber Produkten, welche diese Eigenschaft nicht besitzen, - die keine Duftstoffe, die der in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vorgesehenen Deklarationspflicht unterliegen, in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% je Stoff enthalten.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: alle Dienststellen des Referats für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Kindertageseinrichtungen
Postleitzahl: 80311
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
9.00
6.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
8.00
4.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Waschmittel
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Waschmittel Pos. 2.1 1.000 Kilogramm Bunt-/Feinwaschmittel (kleiner Packung) Pos. 2.2 7.000 Kilogramm Bunt-/Feinwaschmittel (größere Packung) Pos. 2.3 240 Kilogramm Desinfektionswaschmittel Pos. 2.4 600 Liter Gall-/Fleckenseife Pos. 2.5 1.400 Kilogramm Fleckensalz
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 2 Waschmittel Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren: Die Mengenangaben erfolgen grundsätzlich in Kilogramm. Flüssige Produkte (z. B. Gall-/Fleckenseife) werden zur besseren Übersicht zusätzlich in Litern angegeben. Für die Gesamtmengenberechnung wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm zugrunde gelegt. • Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) ca. 1.000 Kilogramm • Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) ca. 7.000 Kilogramm • Desinfektionswaschmittel ca. 240 Kilogramm • Gall-/Fleckenseife ca. 600 Liter (entspricht ca. 600 Kilogramm) • Fleckensalz ca. 1.400 Kilogramm Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Für Los 2 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt: • Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) max. 1.500 Kilogramm • Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) max. 10.500 Kilogramm • Desinfektionswaschmittel max. 360 Kilogramm • Gall-/Fleckenseife max. 900 Liter (entspricht ca. 900 Kilogramm) • Fleckensalz max. 2.100 Kilogramm Die Gesamtmenge für Los 2 darf die Summe von 15.360 Kilogramm (Gesamtsumme aller Mengen) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Hinweis zur Mengeneinheit und Umrechnung: Zur einheitlichen Vergleichbarkeit und Abrechnung werden alle Produkte in Kilogramm angegeben. Für flüssige Produkte wie Gall-/Fleckenseife wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm verwendet. Diese Umrechnung dient ausschließlich der Vereinheitlichung der Mengendarstellung und hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Liefer- oder Abrechnungseinheit.
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Produkte/Dienstleistungen: Waschmittel 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Detergenzien 📦
Einhaltung der REACH-Verordnung: Der Bieter bestätigt durch entsprechend verfasste und mit dem Angebot einzureichende aktuelle EG-Sicherheitsdatenblätter gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 REACH bzw. EU Nr. 453/2010, dass alle zu liefernden Produkte aus Komponenten gefertigt werden, die durch die Rohstofflieferanten der Registrierung im Rahmen der REACH-Verordnung unterzogen wurden. Folgenden Stoffe dürfen, ungeachtet ihrer Konzentration, in sämtlichen Produkten nicht in der Produktformulierung enthalten sein: - reaktive Chlorverbindungen - Phosphate - Mikroplastik (= feste Partikel aus Kunststoff in einer Größe von 1,0 nm bis 5,0 mm). Das Produkt darf keine besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe enthalten, die nach dem in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschriebenen Verfahren für die Festlegung der Liste der für die Zulassung infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe ermittelt wurden. Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Für Einweg-Versandverpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Für das Füllmaterial sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Bei Los 2, Pos. 2.1 und 2.2 werden Produkte bevorzugt, - die keine Inhaltsstoffe in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% im Endprodukt enthalten, die die Kriterien für eine Einstufung als toxisch, gewässergefährdend, Ozonschicht schädigend, sensibilisierend für Haut und Atemwege, karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch gemäß Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und gemäß Auflistung im Dokument "Zuschlagskriterien_Reinigungsmittel_RBS" erfüllen, - die keine Inhaltsstoffe aus Palmöl enthalten sowie Produkte, deren Inhaltsstoffe aus Palmöl, Palmkernöl oder ihren Derivaten gewonnen werden, aber aus nachweislich nachhaltigen Quellen stammen, gegenüber Produkten, welche diese Eigenschaft nicht besitzen, - die keine Duftstoffe, die der in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 vorgesehenen Deklarationspflicht unterliegen, in einer Konzentration von ≥ 0,010 Gew.-% je Stoff enthalten.
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Postleitzahl: 80331
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
10.00
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1 Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von mindestens 60.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen mindestens 50 Anlieferstellen bedient werden. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Los 2 Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von mindestens 20.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen mindestens 10 Anlieferstellen bedient werden. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Je Los: Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1 Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 120.000,00 Euro netto pro Jahr betragen. Los 2 Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sg1.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 89233730491 📞
Fax: +49 89233730410 📠
URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c8763174-197bfeb9277a9eeb 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE 811 335 517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-684788 (2025-10-16)