Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für RBS
Referenznummer: VGSt1-1-2025-0114
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von umwelt- und gesundheitsverträglichen Reinigungs- und Waschmitteln für das Referat für Bildung und Sport”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 1 Unterhaltsreiniger
Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren:
• Handspülmittel ca. 21.900 Liter
•...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 1 Unterhaltsreiniger
Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren:
• Handspülmittel ca. 21.900 Liter
• Allzweckreiniger ca. 8.000 Liter
• Scheuermittel ca. 5.000 Liter
• Sanitär-Unterhaltsreiniger ca. 5.700 Liter
• Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat ca. 5.100 Liter
• Öl/Fettlöser ca. 3.300 Liter
• Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 2.400 Liter
• Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser ca. 150 Stück
• Geruchsneutralisator ca. 2.000 Liter
Höchstabrufmenge:
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen.
Für Los 1 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt:
• Handspülmittel: max. 32.850 Liter
• Allzweckreiniger max. 12.000 Liter
• Scheuermittel max. 7.500 Liter
• Sanitär-Unterhaltsreiniger max. 8.550 Liter
• Spezialreiniger, Kalklöser-Konzentrat max. 7.650 Liter
• Öl/Fettlöser max. 4.950 Liter
• Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 3.600 Liter
• Druckbetriebenes Sprühgerät passend zu Öl-, Fett- und Krustenlöser max. 225 Stück
• Geruchsneutralisator max. 3.000 Liter
Die Gesamtmenge für Los 1 darf die Summe von 80.100 Liter (Gesamtsumme aller Reinigungsmittel) und 225 Stück (Gesamtmenge aller Geräte) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.
Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt- und gesundheitliche Verträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9.00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8.00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 2 Waschmittel
Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren:
Die Mengenangaben erfolgen grundsätzlich in...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Los 2 Waschmittel
Geschätzte Abrufmenge für die Laufzeit von 3 Jahren:
Die Mengenangaben erfolgen grundsätzlich in Kilogramm. Flüssige Produkte (z. B. Gall-/Fleckenseife) werden zur besseren Übersicht zusätzlich in Litern angegeben. Für die Gesamtmengenberechnung wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm zugrunde gelegt.
• Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) ca. 1.000 Kilogramm
• Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) ca. 7.000 Kilogramm
• Desinfektionswaschmittel ca. 240 Kilogramm
• Gall-/Fleckenseife ca. 600 Liter (entspricht ca. 600 Kilogramm)
• Fleckensalz ca. 1.400 Kilogramm
Höchstabrufmenge:
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf und sind nicht garantiert. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen.
Für Los 2 werden die folgenden Höchstabrufmengen festgelegt:
• Bunt-/Feinwaschmittel (Kleinpackung zwischen 2 und 3,5 kg) max. 1.500 Kilogramm
• Bunt-/Feinwaschmittel (Großpackung zwischen 10 und 15 kg) max. 10.500 Kilogramm
• Desinfektionswaschmittel max. 360 Kilogramm
• Gall-/Fleckenseife max. 900 Liter (entspricht ca. 900 Kilogramm)
• Fleckensalz max. 2.100 Kilogramm
Die Gesamtmenge für Los 2 darf die Summe von 15.360 Kilogramm (Gesamtsumme aller Mengen) nicht überschreiten. Die Überschreitung einer einzelnen Position führt nicht zur Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist die Gesamtmenge. Mit Erreichen der Gesamtmenge endet die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.
Die vorgenannten Mengen gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.
Hinweis zur Mengeneinheit und Umrechnung:
Zur einheitlichen Vergleichbarkeit und Abrechnung werden alle Produkte in Kilogramm angegeben. Für flüssige Produkte wie Gall-/Fleckenseife wird ein Umrechnungsfaktor von 1 Liter = 1 Kilogramm verwendet. Diese Umrechnung dient ausschließlich der Vereinheitlichung der Mengendarstellung und hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Liefer- oder Abrechnungseinheit.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Detergenzien📦 Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 101
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer
Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren
Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von
mindestens 60.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen
mindestens 50 Anlieferstellen bedient werden.
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht
älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen
Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen
müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem
Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt
werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene
Referenz angegeben werden.
Los 2
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2
vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer
Rahmenvereinbarung: Lieferung von vergleichbaren
Reinigungsmittel mit einem Auftragswert von mindestens 20.000,00 Euro netto jährlich. Zudem müssen mindestens 10 Anlieferstellen bedient
werden.
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht
älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen
Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen
müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem
Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt
werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Je Los:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Je Los:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall::
Personenschäden: 1.000.000 Euro
Sachschäden: 1.000.000 Euro
Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1
Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 120.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.
Los 2
Der Jahresumsatz der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1
Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 120.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.
Los 2
Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 30.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 200-684788 (2025-10-16)