Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RVE Verkehrstechnik und Absperrmaßnahmen 2026
Referenznummer: UBB-2025-0112
Kurze Beschreibung:
“Verkehrstechnik/ Baustellensicherung”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsregelung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verkehrstechnik/ Baustellensicherung” Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-20 📅
Datum des Endes: 2027-02-19 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“siehe Vergabeunterlagen” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Nationale Registrierungsnummer: n00210u3
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 243-838457 (2025-12-15)