S 177 OU Wünschendorf/ Eschdorf; Los 7.3 Gewässerrenaturierung und WW Rosinendörfchen

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

Gewässerrenaturierung und WW Rosinendörfchen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: S 177 OU Wünschendorf/ Eschdorf; Los 7.3 Gewässerrenaturierung und WW Rosinendörfchen
Referenznummer: 26-L177-25
Kurze Beschreibung: Gewässerrenaturierung und WW Rosinendörfchen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gewässerrenaturierung -technische Bearbeitung (Vermessung, statische Berechnungen, Ausführungszeichnungen) 1 psch -Kampfmittelerkundung 63.000 m² -Baustraße herstellen, unterhalten und rückbauen 9.850 m² -Oberboden abtragen und andecken Bereich Baustraßen 2.700m³ -Vegetationsflächen mähen (mehrere Durchgänge) 120.000 m² -Abbruch Bachverrohrung Beton einschl. Schächten Beton 1.450 m -Altdrainagen abbrechen und entsorgen 800 m -bauliche Anlagen abbrechen und entsorgen Mauerwerk / Beton 30 m³ -Wasserhaltung errichten, betreiben und beseitigen einschl. temporärer Bachumleitungen 9 Stk -Oberboden abtragen und verwerten 7.250 m³ -Mineralboden lösen und verwerten 500 m³ -Gewässer, Böschungen und Einleitstellen modellieren 5.075 m² -Leitungsgräben einschl. Schachtbaugruben herstellen und verfüllen einschl. Bettungszone / Leitungszone 2.400 m -Kunststoffrohrleitung und Steinzeugrohrleitung DN 200 2.400 m -Kontrollschächte Beton DN 1000 31 Stk. -Betondurchlass für Gewässer DN 1900 herstellen 6 Stk / 60m -wasserbauliche Arbeiten, Gewässersohle profilieren 1.400 m² -Stillen / Schnellen anlegen 25 Stk. -Furten errichten 4 Stk. -Rasenansaat herstellen 3.500 m² -Vegetationsflächen herstellen 6.600 m² -Sträucher liefern und pflanzen 1.650 Stk. -Hochstämme liefern und pflanzen 82 Stk. -Steckhölzer / Setzstangen liefern und einbauen14 Stk. -Verbißschutzzaun liefern und erreichten 2.350 m -1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege Wirtschaftswege: Asphalttragdeckschicht für Wirtschaftsweg 7.650 m2 Schottertragschicht 1.650 m3 Bodenaustausch, Material liefern 4.200 m3 Boden lösen und verwerten 1.500 m3 Oberboden lösen, zwischenlagern, einbauen 1.000 m3 Oberboden lösen und verwerten 1.330 m3 Baustraße herstellen 1.000 m2 Kampfmittelsondierung 15.275 m2 Schadensbeseitigung Wirtschaftswege nach Bauende 4.650 m2 Sammelleitung DN 250 Kunststoff herstellen 300 m Fertigteilschächte DN 1.000 aus Beton herstellen 9 Stk Mulde herstellen 450 m Graben herstellen 360 m Sickerstrang herstellen 1.150 m Fertigteil-Schacht aus Kunststoff herstellen 24 Stk Bankett herstellen 1.400 m2 Winkelstützelemente für Böschungssicherung mittlere Höhe 80 cm herstellen 50 m Pflasterdecke aus Öko-Pflaster herstellen 180 m2 Rasenansaat 5.500 m2 Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen; Einholung Schachtscheine; Bestandaufnahme; Techn. Bearbeitung Durchlassbauwerke DGW 1, 3, 4, 5, 6, 7; 1 Aufstellen Standsicherheitsnachweis DGW 3 - 6; Techn. Bearbeitung Furten 1 - 4
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Zusätzliche Informationen:
Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung; Einzelfristen entsprechend Vergabeunterlagen.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2030-10-15 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Postleitzahl: 01833
Stadt: Wünschendorf/ Eschdorf
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch in Textform der Vordruck Mitteilung Ausschreibungsergebnis EU zugestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-23 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch in Textform der Vordruck Mitteilung Ausschreibungsergebnis EU zugestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können entsprechend Vergabeunterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes, (§16a Abs. 5 EU VOB/A) Hinweisblatt für PQ - Unternehmen: Achten Sie bitte auf die Aktualität aller hinterlegten Referenzen sowie Qualifikationen die die im Vergabeverfahren benötigten Nachweise darstellen, ein Nachfordern ist nicht möglich, nicht geeignete oder unvollständige Referenzen/Qualifikationen können somit zum Ausschluss des Angebotes führen. Mit dem Angebot können weitere Referenzen/Qualifikationen eingereicht werden, die nicht oder noch nicht im PQ System hinterlegt sind. Zu beachten: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen, siehe Bekanntmachung Pkt. 2.1.4 und Vergabeunterlagen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Näheres gemäß Auftragsunterlagen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens. Näheres gemäß Auftragsunterlagen
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme; Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:, Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuches(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89 des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittelin Kenntnis dessen, dass diese finfanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchens (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Besdienstete), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostituition, Zangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbué nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzrechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsleitung oder die Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Siuation der Bieter stehen. das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Auftrage nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternhemens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung in Mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfhelung begangen hat, durch die die Intergität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderren Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung , Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eiens früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung , zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder EIgnungskriterien eien schwerwiegende Täuschung gegangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen NAchweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebersin unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zu Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV04-63
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 23 c
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabelasuvmei@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 352171890 📞
URL: www.lasuv.sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19b3622c665-43a7d7a8267d7a43 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
MIT dem Angebot vorzulegen sind: Verzeichnis der Nachunternehmereistungen oder der Leistungen anderer Unternehmen Eigenerklärung Eignung bei fehlender Präqualifikation (ggf. Anlagen Eignungsleihe) Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Besondere Erklärung des Bieters (Betriebshaftpflichtversicherung) Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014; Angaben und Nachweise nach § 6a EU VOB/A für Bieter und andere Unternehmen; Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen; Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"; Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. Bietererklärung Markierungsstoffe; Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ); Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen; Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und- räumung im Freistaat Sachsen, in dem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprengG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber Befähigungsnachweis nach § 20) bei Abrissmaßnahmen: Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb; Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens; Vorlage geeigneter 3 Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei präqualifizierten Unternehmen müssen diese im PQ.Verzeichnis hinterlegt sein! siehe auch Hinweisblatt für PQ - Unternehmen: Gegebenenfalls werden nach Zuschlagserteilung Angaben gemäß § 3 GWG notwendig.
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 247-859713 (2025-12-22)