Auftragsbekanntmachung (2025-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sach- und Ertragsausfallversicherungen
Reference number: L_D-2025-0036
Kurze Beschreibung:
“Sach- und Ertragsausfallversicherungen”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und Ertragsausfallversicherungen für die Liegenschaften und Kliniken der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und Ertragsausfallversicherungen für die Liegenschaften und Kliniken der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (nachfolgend: Auftraggeber, AG), für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sach- und Ertragsausfallversicherungen die regelmäßig ausgeschrieben werden insofern fortlaufend Bedarf besteht.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Erfolgen gemäß den Angaben in der Anlage "Leistungsbeschreibung.pdf", Ziffer 1.3 der Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und...”
Beschreibung der Optionen
Erfolgen gemäß den Angaben in der Anlage "Leistungsbeschreibung.pdf", Ziffer 1.3 der Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und Ertragsausfallversicherungen für die Liegenschaften und Kliniken der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (nachfolgend: Auftraggeber, AG), für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate. Der Vertragsbeginn erfolgt mit der Zuschlagserteilung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-11 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und Ertragsausfallversicherungen für die Liegenschaften und Kliniken der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gegenstand des Vertrages sind die Sach- und Ertragsausfallversicherungen für die Liegenschaften und Kliniken der Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (nachfolgend: Auftraggeber, AG), für die Zeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate.
“Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist...”
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten (sh. Ziffer 1.3.2 der Anlage "Bewerbungsbedingungen").
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 153-527393 (2025-08-11)