Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachverständigenleistung Kernkraftwerk Krümmel
Referenznummer: ZV-L5-25-1586000-412 .05
Kurze Beschreibung:
“Sachverständigenleistung im Rahmen der Aufsicht über Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Krümmel”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tätigkeiten der Sachverständigen im Rahmen der Aufsicht über Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Krümmel auf der Grundlage der...”
Beschreibung der Beschaffung
Tätigkeiten der Sachverständigen im Rahmen der Aufsicht über Stilllegung, Abbau und Restbetrieb des Kernkraftwerkes Krümmel auf der Grundlage der Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
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Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Dauer: 10 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Erbringung der Leistung, gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix einzureichen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“• Die Sachverständigentätigkeit ist insbesondere geprägt durch die Bearbeitung länger andauernder und ineinandergreifender Projekte. Eine kürzere Befristung...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
• Die Sachverständigentätigkeit ist insbesondere geprägt durch die Bearbeitung länger andauernder und ineinandergreifender Projekte. Eine kürzere Befristung hätte eine unangemessene Verzögerung bei einem Wechsel der Sachverständigenorganisation mit z.T. potentiellem Informationsverlust bzw. Doppelbegutachtung zur Folge. Zusammenfassend erstrecken sich zu begutachtende technische Projekte der Betreiberin des Kernkraftwerkes Krümmel (KKK) sich über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren, es entstünde bei geringeren Vertragsdauern ein Verlust von Informationen zu Lasten der kerntechnischen Sicherheit.
• Im Allgemeinen entsteht über den längeren Zeitraum anlagenspezifisches Know-How, was zu effizienteren, genaueren und verlässlicheren Prüfungen führt. Die Sachverständigen kennen die Historie der Anlage, Mängel und Verbesserungen, was die Sicherheit der Prüfaussagen erhöht.
• Im Speziellen sind zur Bewertung von Vorgängen im späteren Abbaufortschritt mit anschließender Gebäude- und Geländefreigabe genaue Kenntnisse der Anlagenhistorie und insbesondere auch Kenntnisse über den Ablauf des in Kürze startenden Abbaus erforderlich. Ein Wechsel der Sachverständigenorganisation während des Abbaus des KKK hat somit den Verlust von spezifischer Anlagenkenntnis zur Folge, die für eine Bewertung notwendig ist.
• Insbesondere bei der hohen sicherheitstechnischen Bedeutung der Sachverständigentätigkeit ist die Langfristigkeit im Interesse der Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6. Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
6. Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, die für die Sachverständigentätigkeit notwendigen, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden theoretischen und praktischen Fachkenntnisse.
- Befähigung, die Ergebnisse unter Trennung von Vorgaben und Schlussfolgerungen sowie unter Hervorhebung von Besonderheiten und möglichen Bedenken in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darzustellen.
- Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung.
- vollständige Erfüllung der mit der Begutachtung verbundenen Anforderungen.
- Unbedenklichkeit in Bezug auf eine sachliche, unbestechliche und vertrauenswürdige Wahrnehmung der Aufgaben.
- Erstellung von Gutachten und sämtlicher weiterer gutachterlichen Stellungnahmen in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von
Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. D. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6-513820/4-GMBI. 1984 S. 21) und des einschlägigen Regelwerkes
- Darstellung der Anzahl und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projekt.
7. Fortbildung: Beschreibung und ggf. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch zur Aufrechterhaltung aktueller Fachkenntnisse.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“8. Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Qualitätssicherungsnormen:
Nachweis des jeweiligen Bewerbers über die Erfüllung bestimmter Qualitätssicherungsnormen zur Verifizierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.
9. Einverständniserklärung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 12b Atomgesetz/Atomrechtliche (AtG)
10. Eigenerklärung über ausreichende Anzahl von Sachverständigen mit gültiger Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz/Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“11. Verschwiegenheit:
Einverständniserklärung: Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11. Verschwiegenheit:
Einverständniserklärung: Pflicht zur Verschwiegenheit über die bei der Auftragsabwicklung erlangten Kenntnisse - diese darf der Sachverständige Dritten weder unbefugt offenbaren noch sie unbefugt zum Vor- oder Nachteil anderer verwerten. Der Sachverständige darf Gutachten, Berichte und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers bekannt geben. Alle Rechte an diesen stehen der Auftraggeberin zu.
12. Unparteilichkeit:
Einverständniserklärung zur Gewährleistung, dass die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen von Parteien und Personen sowie frei von Ergebnisweisungen erfolgt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“13. Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren.
14. Angaben über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
13. Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren.
14. Angaben über die technische Leitung:
Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“15. Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für Sachverständigenleistungen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
15. Erklärung zum
a) Gesamtumsatz und zum
b) Umsatz für vergleichbare technische Beratungsleistungen, möglichst gesondert für Sachverständigenleistungen im atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren, jeweils in den letzten fünf Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“16. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
16. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Dabei ist auch der Auftragsanteil anzugeben, für den die Erteilung eines Unterauftrags beabsichtigt wird.
17. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“19. Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
19. Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die
vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme muss mindestens 25.000.000,00 Euro betragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“20. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
20. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“21. Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von kerntechnischen Anlagen (insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
21. Referenzen:
Liste wesentlicher in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Begutachtung von kerntechnischen Anlagen (insbesondere von kerntechnischen Anlagen in Stilllegung) im
Rahmen von atomrechtlichen Aufsichtsverfahren.
Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) - Referenzen sind entsprechend den Kategorienaufgegliedert übersichtlich darzustellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“22. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
22. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistungen verfügen wird (insbes. ggf. Software für Projektkommunikationssystem, Terminplanung und -verfolgung, Datenbanken zur Kostenschätzung und -verfolgung, Laborkapazitäten und Geräte zur Durchführung von radiologischen Messungen).
- Darstellung der regelmäßigen Verfügbarkeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Einbeziehung deren Beanspruchung in anderen Projekten.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Dieser Text muss hier aufgeführt werden:
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen...”
Dieser Text muss hier aufgeführt werden:
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge,
Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale
Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch
abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform
www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form
erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw.
Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform
eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
(Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen
beigefügter "Anlage 14 vorzulegende Nachweise")
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte,
Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, Email Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
4. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-743835 (2025-11-07)