Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt worden. Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen. Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden. Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um - die Reduzierung des radioaktiven Inventars, - die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch wichtige Systeme zu behalten, - die Entsorgung von Betriebsmedien, - die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden, - die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und - die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks. Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge. Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41. Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen für den tatsächlichen Rückbau der GHZ. Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten 41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachverständigenleistungen zur Begleitung eines atomrechtlichen Genehmigungsprozesses
Referenznummer: 2025-005
Kurze Beschreibung:
Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt
worden.
Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen.
Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden.
Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um
- die Reduzierung des radioaktiven Inventars,
- die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch
wichtige Systeme zu behalten,
- die Entsorgung von Betriebsmedien,
- die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand
und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden,
- die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und
- die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks.
Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie
die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage
der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge.
Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41.
Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen
für den tatsächlichen Rückbau der GHZ.
Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten
41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche
Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.
Die kerntechnische Anlage "Große Heiße Zellen (GHZ)" der Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nukleare Anlagen mbH (JEN) befindet sich im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens in Jülich. Diese kerntechnische Anlage wurde 1968 in Betrieb genommen und beinhaltet zwei Zellenreihen, die als Heiße Zellen ausgelegt sind und den fernhantiertenUmgang von radioaktiven Stoffen zum Zwecke physikalischer, chemischer und technologischer Untersuchungen erlauben. Insbesondere wurden die Zellen für Untersuchungen an bestrahlten Brennstoffelementen und Brennstoffproben verwendet und es wurden in ihnen Versuche zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe und die Reparatur sowie Konditionierung von Reaktorteilen durchgeführt. Nach mehr als 50 Betriebsjahren ist der wissenschaftliche und operative Betrieb der GHZ Ende 2018 eingestellt
worden.
Für die Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen in den GHZ wurde bei Inbetriebnahme am 15.11.1968 die Genehmigung Nr. 9/45 nach § 9 Atomgesetz (AtG) erteilt. Genehmigungsinhaberin ist die JEN. Bis zum heutigen Tage hat die Genehmigung Nr. 9/45 insgesamt 40 Nachträge erhalten, sowie zahlreichliche atomaufsichtlich erteilte Zustimmungen zu den betreiberseitig vorgelegten Änderungsanzeigen.
Seit 2019 laufen im Rahmen der bestehenden Genehmigung neben dem laufenden Betrieb rückbauvorbereitende Maßnahmen im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde begleitet werden.
Bei den rückbauvorbereitenden Maßnahmen handelt es sich insbesondere um
- die Reduzierung des radioaktiven Inventars,
- die Räumung aller Heißen Zellen mit dem Ziel, nur noch fest installierte, sicherheitstechnisch
wichtige Systeme zu behalten,
- die Entsorgung von Betriebsmedien,
- die Außerbetriebnahme von Einrichtungen, die für den aktuellen Anlagenzustand
und die Schutzzieleinhaltung nicht mehr benötigt werden,
- die Schaffung von Flächen für die Logistik des Rückbauvorhabens und
- die Anpassung des Betrieblichen Regelwerks.
Der Betrieb aller weiterhin erforderlichen, sicherheitstechnisch relevanten Systeme sowie
die eingeleiteten rückbauvorbereitenden Maßnahmen (s.o.) erfolgen auf der Grundlage
der bestehenden und weiter geltenden Genehmigung 9/45 und ihrer 40 Nachträge.
Im Dezember 2023 hat die Betreiberin, die JEN mbH, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung über den 41. Nachtrag zur Betriebsgenehmigung Nr. 9/45 bei der Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gestellt. Der 41.
Nachtrag beinhaltet alle über den bisherigen Umfang (s.o.) hinausgehenden Maßnahmen
für den tatsächlichen Rückbau der GHZ.
Im Rahmen der staatlichen Aufsicht und als Entscheidungsbehörde über den beantragten
41. Nachtrag zur Genehmigung beabsichtigt das MWIKE als zuständige atomrechtliche
Aufsichtsbehörde einen externen Dienstleister gemäß § 20 AtG als Sachverständigen hinzuzuziehen, der den 41.Nachtrag zur Genehmigung 9/45 sachverständlich prüfen und mit seiner Expertise der Behörde dabei behilflich sein soll, die Genehmigungsfähigkeit festzustellen.
Auftragsgegenstand und somit Aufgabe des Auftragnehmers ist die Prüfung und fachliche Beurteilung aller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 41. Nachtrag zur Genehmigung 9/45 über den Betrieb der kerntechnischen Anlage GHZ eingereichten Antragsunterlagen.
Hierzu prüft und beurteilt der Auftragnehmer das durch den Genehmigungsinhaber JEN mbH geplante
Vorgehen über den Rückbau von Systemen und Komponenten, zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die radiologische Situation und ggf. den Umbau oder die Neuerrichtung von Systemen und Komponenten. Der Auftragnehmer verfasst zu jedem einzelnen beantragten Rückbauschritt, konkret zu den geplanten Maßnahmen und den in diesem Zusammenhang eingereichten Antragsunterlagen, Stellungnahmen und gibt seine fachliche Einschätzung zum Geplanten ab.
Abschließend erstellt der Auftragnehmer ein ausführliches Gutachten zu der Gesamt-Rückbaumaßnahme und dem Inhalt aller eingereichten Unterlagen, das dann dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage
über den beantragten 41. Nachtrag dient.
Weiteres zu Art und Umfang der Dienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsgegenstand und somit Aufgabe des Auftragnehmers ist die Prüfung und fachliche Beurteilung aller im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 41. Nachtrag zur Genehmigung 9/45 über den Betrieb der kerntechnischen Anlage GHZ eingereichten Antragsunterlagen.
Hierzu prüft und beurteilt der Auftragnehmer das durch den Genehmigungsinhaber JEN mbH geplante
Vorgehen über den Rückbau von Systemen und Komponenten, zur Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, die radiologische Situation und ggf. den Umbau oder die Neuerrichtung von Systemen und Komponenten. Der Auftragnehmer verfasst zu jedem einzelnen beantragten Rückbauschritt, konkret zu den geplanten Maßnahmen und den in diesem Zusammenhang eingereichten Antragsunterlagen, Stellungnahmen und gibt seine fachliche Einschätzung zum Geplanten ab.
Abschließend erstellt der Auftragnehmer ein ausführliches Gutachten zu der Gesamt-Rückbaumaßnahme und dem Inhalt aller eingereichten Unterlagen, das dann dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage
über den beantragten 41. Nachtrag dient.
Weiteres zu Art und Umfang der Dienstleistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, somit längstens bis 31.12.2031
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-06-16 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot vorzulegen ist ein Bonitätsnachweis: Erklärung eines Bankinstitutes, einer Steuerbehörde oder eines Finanzdienstleisters
zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als ein
Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot vorzulegen ist ein Bonitätsnachweis: Erklärung eines Bankinstitutes, einer Steuerbehörde oder eines Finanzdienstleisters
zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als ein
Jahr).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot vorzulegen ist ein Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähikeit sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichenAufsichtsbehörde bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Änderungsverfahren an einer kerntechnischen Anlage gemäß § 9 AtG als Sachverständiger.
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde eines Rückbauprojekts (Planung oder Umsetzung) einer atomrechtlich genehmigten Anlage.
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Freigabeverfahren in atomrechtlich genehmigten Anlagen.
Die Leistungserbringung für die Referenzen muss in den letzten 7 Jahren begonnen oder abgeschlossen worden sein. Es sind der jeweilige Auftragsinhalt, die übernommenen Tätigkeiten sowie der Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu benennen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähikeit sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichenAufsichtsbehörde bei atomrechtlichen Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Änderungsverfahren an einer kerntechnischen Anlage gemäß § 9 AtG als Sachverständiger.
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde eines Rückbauprojekts (Planung oder Umsetzung) einer atomrechtlich genehmigten Anlage.
- Mindestens eine Referenz über die Begleitung/Unterstützung einer atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bei Freigabeverfahren in atomrechtlich genehmigten Anlagen.
Die Leistungserbringung für die Referenzen muss in den letzten 7 Jahren begonnen oder abgeschlossen worden sein. Es sind der jeweilige Auftragsinhalt, die übernommenen Tätigkeiten sowie der Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu benennen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU),
- Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a EU) und ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU),
- Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) und auf Anforderung des Auftraggebers ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU),
- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft: ausgefüllte Bewerber- / Biergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU),
- Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU),
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu Sanktionspaket 5 der EU (Formular 523 EU),
- Bei Unteraufträgen: ausgefüllte Erklärung Information Unteraufträge (Formular 533a EU) und ausgefüllte Erklärung Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU),
- Bei Eignungsleihe: ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) und auf Anforderung des Auftraggebers ausgefüllte Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU),
- Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft: ausgefüllte Bewerber- / Biergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU),
- Formlose Eigenerklärung zur Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 073-240905 (2025-04-11)