Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um wiederkehrende Prüfungen nach dem Bauordnungsrecht, abhängig von den Regelungen der Landesbauordnungen. Es ist ein Vertragabschluss über sechs Jahre vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sachverständigenprüfungen BMA-, RWA- und SIBE-Anlagen an allen Schulobjekten im Landkreis Harz
Referenznummer: EU LÖ 137/25
Kurze Beschreibung:
“Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre
Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um...”
Kurze Beschreibung
Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre
Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um wiederkehrende Prüfungen nach dem
Bauordnungsrecht, abhängig von den Regelungen der Landesbauordnungen. Es ist ein Vertragabschluss über sechs Jahre vorgesehen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre
Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Landkreis Harz sind an allen Schulobjekten mit BMA-, RWA-und SIBE-Anlagen aller drei Jahre
Sachverständigenprüfungen durchzuführen. Es handelt sich um wiederkehrende Prüfungen nach dem
Bauordnungsrecht, abhängig von den Regelungen der Landesbauordnungen.Es ist ein Vertragabschluss über sechs Jahre vorgesehen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandmeldeanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eine Übersicht über die zu prüfenden Schulen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.”
Ort der Leistung: Harz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-08 📅
Datum des Endes: 2031-12-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Es ist ein Vertragabschluss über sechs Jahre vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch
Eignungsnachweise bzw. Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch
Eignungsnachweise bzw. Vorlage der Präqualifizierungsurkunde.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: Ernst- Kamieth- Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 179-611854 (2025-09-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 09:30:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-672796 (2025-10-13)