Auftragsbekanntmachung (2025-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Salus gGmbH, FK USP, Lieferung, Auftstellung und Inbetriebnahme eines 1,5 Tesla MRT
Referenznummer: A46/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines 1,5 Tesla Magnetresonanztomographen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines 1,5 Tesla Magnetresonanztomographen”
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2035-10-09 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf, Olga-Benario-Str. 16-18, 06406 Bernburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 39156701📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf
Nationale Registrierungsnummer: DE23 8636982
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl: 39116
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gs@salus-lsa.de📧
Telefon: +49 391607530📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 108-365903 (2025-06-05)