Der Markt Markt Schwaben besteht aus den Gemeindeteilen Markt Schwaben, Haus, Feichten, Ried, Neu Markt Schwaben mit insgesamt 13.901 Einwohnern (Stand 2025). Der Auftraggeber ist gemäß Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf Gemeinden des Landkreises Ebersbergs für das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll zuständig. Ausgeschrieben wird die Übernahme der Rest- und Biomüllentsorgung als Dritter im Sinne des § 22 KrWG, das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle, soweit sie von der Abfallsatzung der Gemeinde erfasst und nicht von der Beseitigung oder dem Einsammeln und Befördern durch die Gemeinde bzw. durch den Landkreis Ebersberg ausgeschlossen sind. Die konkrete Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung und Abfuhr Rest- und Biomüll Markt Schwaben
Referenznummer: BaPa-2025-003
Kurze Beschreibung:
Der Markt Markt Schwaben besteht aus den Gemeindeteilen Markt Schwaben, Haus, Feichten, Ried, Neu Markt Schwaben mit insgesamt 13.901 Einwohnern (Stand 2025). Der Auftraggeber ist gemäß Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf Gemeinden des Landkreises Ebersbergs für das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll zuständig. Ausgeschrieben wird die Übernahme der Rest- und Biomüllentsorgung als Dritter im Sinne des § 22 KrWG, das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle, soweit sie von der Abfallsatzung der Gemeinde erfasst und nicht von der Beseitigung oder dem Einsammeln und Befördern durch die Gemeinde bzw. durch den Landkreis Ebersberg ausgeschlossen sind. Die konkrete Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Markt Markt Schwaben besteht aus den Gemeindeteilen Markt Schwaben, Haus, Feichten, Ried, Neu Markt Schwaben mit insgesamt 13.901 Einwohnern (Stand 2025). Der Auftraggeber ist gemäß Rechtsverordnung des Landkreises Ebersberg zur Übertragung von Teilaufgaben der Abfallentsorgung auf Gemeinden des Landkreises Ebersbergs für das Einsammeln und Befördern von Rest- und Biomüll zuständig. Ausgeschrieben wird die Übernahme der Rest- und Biomüllentsorgung als Dritter im Sinne des § 22 KrWG, das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle, soweit sie von der Abfallsatzung der Gemeinde erfasst und nicht von der Beseitigung oder dem Einsammeln und Befördern durch die Gemeinde bzw. durch den Landkreis Ebersberg ausgeschlossen sind. Die konkrete Beschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung📦 Beschreibung
Interne Kennung: BaPa-2025-003
Postanschrift: Schloßplatz 2
Postleitzahl: 85570
Stadt: Markt Schwaben
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ebersberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 3 Mal 12 Monate - maximal bis zum 31. März 2032
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept gemäß Vorgaben Angebotsbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Selbstausführungsgebotes – Kein Einsatz von Subunternehmer
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§§ 14,15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-23 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Dieser ist nur gegeben, soweit alle Dokumente vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochgeladen wurden. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote sowohl Bieterseitig als auch systembedingt zu Problemen kommen kann (z.B. beschädigte Dateien). Die Bieter sind daher gehalten, das Angebot rechtzeitig hochzuladen. Anfragen zu dem Funktionsvorgang des Hochladevorgangs werden nur bis zu 120 Minuten vor Ablauf der Angebotsfrist entgegengenommen und bearbeitet. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Dieser ist nur gegeben, soweit alle Dokumente vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochgeladen wurden. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote sowohl Bieterseitig als auch systembedingt zu Problemen kommen kann (z.B. beschädigte Dateien). Die Bieter sind daher gehalten, das Angebot rechtzeitig hochzuladen. Anfragen zu dem Funktionsvorgang des Hochladevorgangs werden nur bis zu 120 Minuten vor Ablauf der Angebotsfrist entgegengenommen und bearbeitet. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-07-23 10:10:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: München
Zusätzliche Informationen:
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Dieser ist nur gegeben, soweit alle Dokumente vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochgeladen wurden. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote sowohl Bieterseitig als auch systembedingt zu Problemen kommen kann (z.B. beschädigte Dateien). Die Bieter sind daher gehalten, das Angebot rechtzeitig hochzuladen. Anfragen zu dem Funktionsvorgang des Hochladevorgangs werden nur bis zu 120 Minuten vor Ablauf der Angebotsfrist entgegengenommen und bearbeitet. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Für den rechtzeitigen Zugang der Angebote ist ausschließlich der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich. Dieser ist nur gegeben, soweit alle Dokumente vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist hochgeladen wurden. Es ist zu beachten, dass es bei dem Hochladen der Angebote sowohl Bieterseitig als auch systembedingt zu Problemen kommen kann (z.B. beschädigte Dateien). Die Bieter sind daher gehalten, das Angebot rechtzeitig hochzuladen. Anfragen zu dem Funktionsvorgang des Hochladevorgangs werden nur bis zu 120 Minuten vor Ablauf der Angebotsfrist entgegengenommen und bearbeitet. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen zur Zuverlässigkeit von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Ein Nachfordern von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen steht in den Grenzen des § 97 GWB im Ermessen des Auftraggebers.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Fragebogen zur Eignung; Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis (Eigenerklärung) eines durchschnittlichen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) in Höhe von mindestens:
3.000.000,00 Euro
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden, Sach- und sonstigen Vermögensschäden. Der Auftragnehmer darf diesen Versicherungsschutz während der Dauer des Vertrages nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers einschränken.
Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
50 Millionen Euro für Personenschäden (Deckungssumme mindestens 8 Millionen Euro pro geschädigte Person) sowie für Sach- und Vermögensschäden, soweit er oder ein Nachunternehmer Transportleistungen übernimmt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden, Sach- und sonstigen Vermögensschäden. Der Auftragnehmer darf diesen Versicherungsschutz während der Dauer des Vertrages nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers einschränken.
Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
50 Millionen Euro für Personenschäden (Deckungssumme mindestens 8 Millionen Euro pro geschädigte Person) sowie für Sach- und Vermögensschäden, soweit er oder ein Nachunternehmer Transportleistungen übernimmt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen:
Laufender und ungekündigter Dienstleistungsvertrag über eine Laufzeit von mindestens drei Jahren
Leistungsinhalt ist die Entsorgung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll
Auftraggeber ist eine Kommune mit mindestens 10.000 Einwohnern
Die Mindestreferenzen sind im Fragebogen zur Eignung zu benennen. Daneben ist eine Beschreibung der Referenz einzureichen, welche zu jedem Kriterium aussagekräftige Inhalte aufweist. Es bleibt dem Bieter überlassen, ob er die entsprechenden Informationen in einer Exceltabelle oder einem Worddokument oder in einer Powerpoint einreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen:
Laufender und ungekündigter Dienstleistungsvertrag über eine Laufzeit von mindestens drei Jahren
Leistungsinhalt ist die Entsorgung und Abfuhr von Rest- und Kompostmüll
Auftraggeber ist eine Kommune mit mindestens 10.000 Einwohnern
Die Mindestreferenzen sind im Fragebogen zur Eignung zu benennen. Daneben ist eine Beschreibung der Referenz einzureichen, welche zu jedem Kriterium aussagekräftige Inhalte aufweist. Es bleibt dem Bieter überlassen, ob er die entsprechenden Informationen in einer Exceltabelle oder einem Worddokument oder in einer Powerpoint einreicht.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der
Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) sowie § 56 KrWG
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die technische Ausstattung der Fahrzeuge (mit Kopie der Zulassungsbescheinigung). Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Euro Norm 6 entsprechen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung (Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Angebotsabgabe durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften ist gleichermaßen zulässig. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (siehe Eigenerklärung) abzugeben.
Sämtliche weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die nach den Vorgaben dieser Ausschreibung vorzulegenden Nachweise zur Eignung (Fragebogen zur Eignung) jeweils separat abzugeben. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Keine.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: §§ 123,124 GWB
Auf die Vorschrift des § 160 GWB wird hingewiesen:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Vorschrift des § 160 GWB wird hingewiesen:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 118-402913 (2025-06-19)