Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Einsätze des Schadstoffmobils zur Sammlung und Verwertung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten im gesamten Gebiet des Landkreises. Die Sammlung erfolgt an festgelegten Sammelstellen gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Tourenplan. Ziel ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Erfassung und Übergabe der gesammelten Abfälle zur weiteren Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben im Landkreis Mayen-Koblenz (Umweltmobil)
Referenznummer: AZV 02/2025
Kurze Beschreibung:
“Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen...”
Kurze Beschreibung
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Einsätze des Schadstoffmobils zur Sammlung und Verwertung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten im gesamten Gebiet des Landkreises. Die Sammlung erfolgt an festgelegten Sammelstellen gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Tourenplan. Ziel ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Erfassung und Übergabe der gesammelten Abfälle zur weiteren Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Interne Kennung: AZV 02/2025
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) betreibt die Zentraldeponie Eiter-köpfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Entsorgungsgebiet umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) betreibt die Zentraldeponie Eiter-köpfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Entsorgungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1.620 Quadratkilometer mit rund 390.000 Einwohnern. Neben dem Betrieb der Deponie Eiterköpfe übernimmt er nach Bedarf auch weitere Aufgaben der Abfallverwertung und -entsorgung. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Einsätze des Schadstoffmobils zur Sammlung und Verwertung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten im gesamten Gebiet des Landkreises. Die Sammlung erfolgt an festgelegten Sammelstellen gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Tourenplan. Ziel ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Erfassung und Übergabe der gesammelten Abfälle zur weiteren Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Voraben. Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum von drei (3) Jahren vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit einer Option von zwei Verlängerungen von je 2 x einem Jahr (plus 2029 und 2030). Die beiden Optionsjahre können jeweils einseitig vom Auftraggeber spätestens zum 30.06. des Vorjahres gezogen werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.
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Zusätzliche Informationen:
“A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens...”
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum von drei (3) Jahren vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit einer Option von zwei Verlängerungen von je 2 x einem Jahr (plus 2029 und 2030). Die beiden Optionsjahre können jeweils einseitig vom Auftraggeber spätestens zum 30.06. des Vorjahres gezogen werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkilometer der Abfuhrleistung ab/zur Umschlagstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maut-Kilometer
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
“Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und...”
Zusätzliche Informationen
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung analog § 56 VgV vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
“Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters.” Mehr anzeigen (11) “Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
“Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 2.500.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Umwelthaftpflichtversicherung: Mindestens 2.500.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
“Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
“Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters Mindestanforderung: EINE geeignete Referenz über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Der Referenzauftrag muss für die Dauer von 24 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen mit Durchführungszeitraum seit dem 01.05.2020, wenn in diesem Zeitraum eine ununterbrochene Durchführung des Auftrags für die Dauer von 24 Monaten nachgewiesen ist.
“Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
“Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). HINWEIS: Eine Eignungsleihe in Bezug auf die Abfallentsorgung als solche ist nicht erforderlich.
“Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)”
“Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 (nach letzter Novellierung vom 09.09.2024) und entsprechend den Regeln der GGVSEB; bescheinigt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 (nach letzter Novellierung vom 09.09.2024) und entsprechend den Regeln der GGVSEB; bescheinigt durch den Fahrzeughersteller
“Eingesetztes Personal nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 520 und der GGVSEB ausgebildet, dokumentiert durch die Ausbildungsbescheinigung”
“Benennung und Nachweis der genehmigten Umschlagstelle”
“Eigenerklärung der Bieter zur Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Erklärung zur Selbstreinigung (§...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG - Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung - Erklärung Unternehmensdaten - Mustererklaerung_3_Mindestentgelt - Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. (wird vom Auftraggeber direkt ohne Zutun des Bieters an-gefordert.)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5S3T” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 613116-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 098-331752 (2025-05-21)