Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen m Landkreis Bodenseekreis in einem Vergabeverfahren aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen (Bodenseekreis)
Reference number: BSK-2025-003
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Bodenseekreis schreibt die Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen m Landkreis Bodenseekreis in einem Vergabeverfahren aus.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Zweimal jährliche mobile Sammlung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
• Zweimal jährliche mobile Sammlung von Problemstoffen (insgesamt 14 Sammeltage
pro Jahr, davon sieben im Frühjahr und sieben im Herbst) an bis zu 23 Sammelstellen
im Kreisgebiet
• Zweiwöchentlich alternierende „stationäre“ Sammlung von Problemstoffen am
WertstoffhofPlus Friedrichshafen-Ailingen und an den Entsorgungszentren in Tettnang und Überlingen mittels Schadstoffmobil
• Übernahme von Starterbatterien (Bleibatterien) am WertstoffhofPlus Friedrichshafen-Ailingen und an den Entsorgungszentren in Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen auf Abruf
• Entsorgung der gesammelten und übernommenen Problemstoffe
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Ort der Leistung: Bodenseekreis🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-31 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Elektronische Angebotsöffnung.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus den nachfolgend aufgeführten Teilen:
Angebotsteil I:...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus den nachfolgend aufgeführten Teilen:
Angebotsteil I: Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck mit den Anlagen A1, A2, B, C, D, E
• Inklusive Bietergemeinschaftserklärung (nur auszufüllen, sofern notwendig)
• Inklusive Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
• Inklusive Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023
Angebotsteil II: Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
• Beschreibung der Organisation der mobilen und „stationären“ Sammlung von Problemstoffen
• Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung des vorgesehenen Schadstoffmobils
• Benennung und Beschreibung des ggf. vorgesehenen Zwischenlagers
• Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungswege (eine Benennung von konkreten Entsorgungsanlagen im Angebot ist nicht notwendig)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2024 ggf. geschätzt)
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Weiterer Nachweis der Eignung:
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände (im Angebotsteil I enthalten)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsnachweise
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsnachweise
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffe/gefährliche Abfälle) in mind. einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
“Für Bietergemeinschaften gilt:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bieter“ sind in diesen...”
Für Bietergemeinschaften gilt:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bieter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck zu finden.
Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft im Angebotsteil V die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß GWB beurteilen kann. Darüber hinaus haben insbesondere
Bietergemeinschaften auch die Regelungen unter Punkt 2.1.4 zu beachten.
Urkalkulation:
Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) in einem separaten, verschlossenen Umschlag vorzulegen. Der Umschlag ist mit der Bezeichnung „Kalkulation“ zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Die Öffnung der Kalkulation (ggf. im Zuge von Aufklärungsgesprächen) dient der Angebotsbewertung
sowie der Klärung von Fragen zum Angebot. In der Kalkulation sind die Positionen jeweils für die Einzelleistungen getrennt aufzuführen. Hierbei sind u. a. die Kosten- und Leistungsansätze für die jeweiligen Leistungspositionen (z. B. Sammelzeiten
inkl. An-/Abfahrt, die Betriebskosten für Fahrzeuge, Personalkosten, Verwaltungskosten sowie Wagnis und Gewinn) geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
Die Kalkulation dient u. a. zur Überprüfung, ob die Preise des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig sind (§ 60 Abs. 1 VgV). Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Öffnung der Kalkulation bei Unklarheiten weitere Ergänzungen nachzufordern. Sofern die Kalkulation nicht bereits während der Angebotsbewertung angefordert wurde, ist diese vom Auftragnehmer innerhalb von spätestens 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorzulegen. Sie wird Anlage zu den besonderen vertraglichen Bedingungen und dient beiden Seiten als Grundlage für mögliche spätere Entgeltanpassungen, die sich innerhalb der Vertragsdauer aufgrund von Leistungsänderungen ergeben können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: f337a8b9-868e-4bae-a94b-87d27d1efe84
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Bodenseekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr.1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabeprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 039-123262 (2025-02-24)