Sammlung von Restmüll , Bioabfall und PPK mit Identsystem und Behältermanagement - vormaliges Los 1 der Ausschreibung 2020/S 164-398870 vom 25.08.2020

Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis

Sammlung von Restmüll, Bioabfall und PPK mit Betrieb eines Identsystems und Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-27 Auftragsbekanntmachung
2025-04-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung von Restmüll , Bioabfall und PPK mit Identsystem und Behältermanagement - vormaliges Los 1 der Ausschreibung 2020/S 164-398870 vom 25.08.2020
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Restmüll, Bioabfall und PPK mit Betrieb eines Identsystems und Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: ZVA-SEK 1-25
Titel: Abfuhrlogistikleistungen für den ZVA SEK - vormaliges Los 1 der Bekanntmachung 2020/S 164-398870 vom 25.08.2020
Beschreibung der Beschaffung:
Sammlung von Restmüll, Bioabfall und PPK mit Betrieb eines Identsystems und Bewirtschaftung des Gefäßbestands des AG (Behältermanagement) im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Einseitige einmalige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Krierien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Ausschreibung wurde aufgrund der außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Los 1 der Ausschreibung 2020/S 164-398870 vom 25.08.2020 erforderlich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-28 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-04-28 11:00:00.000 📅
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs.2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist ordnungsgemäß und vollständig vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der vom AG gesetzten Frist nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (pro Einheit)
Fester Wert (insgesamt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik gem. Forumlar Anlage 1.2: Für die Angaben ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist
Mehr anzeigen
Bankerklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Alternativ bankinternes Rating.: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu den vorgegangenen Ausführungen kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis
Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis
Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis
Vorlage von mindestens einer aktuellen Referenz nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“ (steht per Download zur Verfügung): Referenz über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB oder DU oder beides) entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen , dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 30.000 MGB (und/oder DU) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB Los 1.docx“
Mehr anzeigen
Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Eintrag des Namens eines Vertreters des Auftraggebers in Textform bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).: Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Mehr anzeigen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen):: Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets
Zum Thema Eignungsleihe und Präqualifikation siehe nachfolgende Ausführungen: Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur erfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Einsatz als Nachunternehmer). Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung. Siehe BB Nr. 6.
Geforderte Kautionen und Garantien: 5% des Gesamtauftragswerts nach Angebot
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Siehe § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1, weitere Ausschlussgründe sind in § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1-10 genannt. § 123 GWB Abs. 2-5 finden ebenfalls Anwendung.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Industriegebiet Tannenhöhe
Postleitzahl: 34590
Postort: Wabern
Region: Schwalm-Eder-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zva-sek.de 📧
Telefon: +49 5683-9990-18 📞
URL: http://www.zva-sek.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44537965 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44537965 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 123456789
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151-125820 📞
Fax: +49 611-327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 123456789
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151-125820 📞
Fax: +49 611-327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-206005 (2025-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Neuer Wert
Text:
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Vorherige Regelung: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis wird ersetzt durch: Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), oder ein gleichwertiger Nachweis Vorherige Regelung: Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis wird ersetzt durch: Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis Vorherige Regelung: Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis wird ersetzt durch: Aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 14001:2015, oder ein gleichwertiger Nachweis
Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2025-04-08 📅
Andere zusätzliche Informationen
Zu 5.1.9. Eignungskriterien
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 784a09f4-7a20-40dd-b198-6cd12a4c5586-01
Quelle: OJS 2025/S 071-234920 (2025-04-08)