Die GASCADE Gastransport GmbH benötigt neue SAN/Storage-Systeme, um den stabilen und zukunftssicheren Betrieb der Infrastruktur zu gewährleisten. Aufgrund des sich nähernden Support-Ende der vorhanden SAN/Storage-Systeme ist eine Beschaffung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SAN Storage
Referenznummer: 2025-013
Kurze Beschreibung:
“Die GASCADE Gastransport GmbH benötigt neue SAN/Storage-Systeme, um den stabilen und zukunftssicheren Betrieb der Infrastruktur zu gewährleisten. Aufgrund...”
Kurze Beschreibung
Die GASCADE Gastransport GmbH benötigt neue SAN/Storage-Systeme, um den stabilen und zukunftssicheren Betrieb der Infrastruktur zu gewährleisten. Aufgrund des sich nähernden Support-Ende der vorhanden SAN/Storage-Systeme ist eine Beschaffung erforderlich.
Die GASCADE Gastransport GmbH benötigt neue SAN/Storage-Systeme, um den stabilen und zukunftssicheren Betrieb der Infrastruktur zu gewährleisten. Aufgrund des sich nähernden Support-Ende der vorhanden SAN/Storage-Systeme ist eine Beschaffung erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung:
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“k.A.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“k.A.”
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYH0YT0FAXZBN
k.A.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 22894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 126-434972 (2025-07-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-13 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für den Fall der Nichteintragung:
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).”