Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein

Kreisverwaltung Germersheim

Metallbauarbeiten, hier: Fenster- und Türelemente, Bauteil B

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Referenznummer: J25-F35-011
Kurze Beschreibung: Metallbauarbeiten, hier: Fenster- und Türelemente, Bauteil B
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: J25-F35-011
Titel: Erbringung von Metallbauarbeiten, hier: Fenster- und Türelemente, am Bauteil B der Berufsbildenden Schule in Wörth am Rhein
Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet unter anderem folgende Arbeiten: - Demontage und Entsorgung von bestehenden Fensterelementen, 7 STK; - Demontage und Entsorgung von bestehenden Türelementen, 2 STK; - Lieferung und Einbau von neuen Fensterelementen, 6 STK; - Lieferung und Einbau von neuen Fenster-Türelementen, 1 STK; - Lieferung und Einbau von neuen Türelement, 2 STK; - Lieferung und Einbau von Reedkontakten, 27 STK; - Lieferung und Einbau von Taster für E-Öffner, 13 STK; - Ausstattung der Fensterelemente mit elektrischem Antrieb für Kippflügelbetätigung, 10 STK; - Ausstattung der Türelemente mit elektromotorischem Antrieb für automatische Öffnen, 3 STK. | Förderung: Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen und/oder Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das der Auftraggeber direkt nach Vertragsschluss eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wird. | Aufschiebende Bedingung: Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA bzw. die KfW den Antrag zur Förderung der oben genannten Maßnahme bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über den Eintritt und den Umfang der Bedingung in Kenntnis zu setzen. | Hinweise: Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand. Laut Förderrichtlinie dürfen vor Genehmigung des Förderantrags keine Baumaßnahmen begonnen und keine (Abschlags-)Zahlungen geleistet werden. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt und die Förderung mit einem Ablehnungsbescheid versagt werden und in der Folge dieser Vertrag hinsichtlich der Liefer- und/oder Leistungspflichten zur Umsetzung nicht in Kraft treten, lassen sich hieraus für den Auftragnehmer keine Schadensersatzansprüche ableiten.
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Zusätzliche Informationen:
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufsbildende Schule Germersheim, hier: Außenstelle Wörth
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 3
Postleitzahl: 76744
Stadt: Wörth am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Germersheim 🏙️
Dauer: 11 Wochen
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-01 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 14 VOB/A EU. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-04-01 09:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 14 VOB/A EU. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-21 📅
Zusätzliche Informationen:
Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 16a VOB/A EU vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12 Mon.) Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Geschäftstätigkeit: Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (FB 124, Nr. 8)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit mind. folgenden Angaben: Auftraggeber, Maßnahme, Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, vertragliche Bindung, stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeits- und Leitungskräfte, Auftragswert, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen / gerätespezifischen / zeitlichen / sonstigen Anforderungen, Ansprechpartner (FB 124, Nr. 9) sowie auf Verlangen schriftliche Bestätigung der Auftraggeber über die auftragsgemäße Erbringung der Leistungen
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Personalverfügbarkeit: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Arbeits- und Führungskräfte in den letzten drei Jahren (FB 124, Nr. 10)
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Zusammenarbeit mit Dritten: Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 12 und 13) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Maßnahmen gegen Russland: Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (FB 265)
Tariftreue und Mindestentgelt: Eigenerklärung zur Tariftreue (FB 267) und / oder zum Mindestentgelt (FB 268)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. | Sicherheit für die Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die dazugehörigen Bestätigungen bzw. Nachweise Dritter einzureichen: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 1 und FB 264); - Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 2); - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 3 und FB 264) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde; - Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 4 und FB 264) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zust. Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; - Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind und der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist; - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (FB 124, Nr. 6) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist | Zudem greifen die Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A und § 16 EU VOB/A.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisverwaltung Germersheim
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002630
Abteilung: Zentralbereich 14 - Zentrale Dienste
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Postleitzahl: 76726
Postort: Germersheim
Region: Germersheim 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@kreis-germersheim.de 📧
Telefon: 07274 53217 📞
URL: https://www.kreis-germersheim.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31371372 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E31371372 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VOB/A (EU).
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE355604198
Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131 162234 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 043-137620 (2025-02-28)