Das Große Haus der Uckermärkischen Bühnen Schwedt (UBS) wurde in den Jahren 1976 - 1978 als Theater- und Veranstaltungshaus (Kulturhaus) errichtet. Die Uckermärkischen Bühnen sind heute ein überregional agierendes Landestheater mit einem vielfältig ergänzten Veranstaltungsangebot. Im Großen Saal mit bis zu 832 Plätzen und 4 Rollstuhlplätzen finden eigene Theater- und Musikproduktionen, Unterhaltungsveranstaltungen, Konzerte und Gastspiele statt. Das im Jahr 2021 unter Denkmalschutz gestellte Theaterhaus soll mit dieser Baumaßnahme im Zeitraum von 2026-2027 saniert werden. Bereits in den Jahren 2020-2022 wurde ein erster erfolgloser Versuch unternommen, diese Sanierungsmaßnahme, welche umfangreiche Umbauarbeiten verbunden mit dem Abbruch von diversen schadstoffbelasteten Materialien aus der Errichtungszeit beinhaltet, durchzuführen. Aus der Entwurfsplanung zu dieser Maßnahme liegt zwar ein Abfallkataster (Stand 13.10.2020) vor, jedoch muss dieses aufgrund von wesentlichen Änderungen in der Schadstoffverordnung überarbeitet und aktualisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung des Theaterhauses ubs. - Aktualisierung Schadstoffkataster / Abfallwirtschaftskonzept - Baubegleitung Schadstoffentsorgung
Referenznummer: D 14/2025
Kurze Beschreibung:
“Das Große Haus der Uckermärkischen Bühnen Schwedt (UBS) wurde in den Jahren 1976 - 1978 als Theater- und Veranstaltungshaus (Kulturhaus) errichtet. Die...”
Kurze Beschreibung
Das Große Haus der Uckermärkischen Bühnen Schwedt (UBS) wurde in den Jahren 1976 - 1978 als Theater- und Veranstaltungshaus (Kulturhaus) errichtet. Die Uckermärkischen Bühnen sind heute ein überregional agierendes Landestheater mit einem vielfältig ergänzten Veranstaltungsangebot. Im Großen Saal mit bis zu 832 Plätzen und 4 Rollstuhlplätzen finden eigene Theater- und Musikproduktionen, Unterhaltungsveranstaltungen, Konzerte und Gastspiele statt. Das im Jahr 2021 unter Denkmalschutz gestellte Theaterhaus soll mit dieser Baumaßnahme im Zeitraum von 2026-2027 saniert werden. Bereits in den Jahren 2020-2022 wurde ein erster erfolgloser Versuch unternommen, diese Sanierungsmaßnahme, welche umfangreiche Umbauarbeiten verbunden mit dem Abbruch von diversen schadstoffbelasteten Materialien aus der Errichtungszeit beinhaltet, durchzuführen. Aus der Entwurfsplanung zu dieser Maßnahme liegt zwar ein Abfallkataster (Stand 13.10.2020) vor, jedoch muss dieses aufgrund von wesentlichen Änderungen in der Schadstoffverordnung überarbeitet und aktualisiert werden.
Während der Bauausführung sind die Abbrucharbeiten hinsichtlich des richtigen Umgangs mit schadstoffbelasteten Materialien zu überwachen und die notwendigen Entsorgungsleistungen zu kontrollieren.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Analysen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Uckermark🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-02 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminzusicherung Abgabe Schadstoffkataster / Abfallwirtschaftskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-23 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): § 55 VgV Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen. Die Öffnung erfolgt unmittelbar nach Angebotsfristende.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - nicht älter als 1 Jahr -”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktuell gültiger Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes - nicht älter als 1 Jahr -”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft - nicht älter als 1 Jahr -”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“der Probenehmer muss eine Zulassung nach VDI 3866 Blatt 1/2021-12 besitzen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von 5 vergleichbaren Referenzen: *ähnlich großer BRI * mind. 3 verschiedene Gebäudenutzungsarten * Tätigkeit des Gutachters auch in Lph 8 *...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von 5 vergleichbaren Referenzen: *ähnlich großer BRI * mind. 3 verschiedene Gebäudenutzungsarten * Tätigkeit des Gutachters auch in Lph 8 * nicht älter als 5 Jahre Jede Referenz ist auf mindestens einer bis maximal zwei A4-Seiten zu beschreiben. Die Angaben zu den Referenzen sollten mindesten enthalten: - Auftraggeber mit Ansprechpartner - Art des Vorhabens - anrechenbare Kosten - Dauer der Planung und Ausführung - Umsetzungszeit der Maßnahme - Foto(s) zur Referenz Es werden ausschließlich abgeschlossene Referenzen berücksichtigt. Bei Einreichung von mehr als 5 Referenzen, werden die zeitlich jüngsten Referenzen zur Bewertung herangezogen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8H5PW
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8H5PW
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 098-329584 (2025-05-21)