Die Experimentierhalle (EH) der GSI soll umfassend saniert werden. Das Gebäude wurde im Jahre 1971/72 errichtet. Die Experimentierhalle ist als Stahlhalle auf einem massiv errichteten Kellergeschoss ausgeführt. Sie besitzt die Abmessungen von 57,85m Länge und 44,00m Breite. Die Firsthöhe beträgt 14,03m und traufseitig ist das Gebäude 13,43m hoch. OKFFB Kellergeschoss (Ebene 0) befindet sich auf einer Höhe von -3,50m unter OK Gelände. Im Kellergeschoss befinden sich nahezu alle technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme umgebaut bzw. erneuert werden sollen. Im Erdgeschoss befinden sich Bereiche, die zum Teil aus Strahlenschutzgründen mit Stahlbetonblöcken abgetrennt sind. Umlaufend befindet sich auf Höhe des 1.Obergeschosses (Ebene 2) ein Wartungsgang (Anlage Bild 8). Dieser befindet sich auf einer Höhe von +5,40m Höhe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Experimentierhalle - Lüftung, Entrauchung
Referenznummer: 63/2600025825
Kurze Beschreibung:
Die Experimentierhalle (EH) der GSI soll umfassend saniert werden. Das Gebäude wurde im Jahre 1971/72
errichtet. Die Experimentierhalle ist als Stahlhalle auf einem massiv errichteten Kellergeschoss ausgeführt. Sie besitzt die Abmessungen von 57,85m Länge und 44,00m Breite. Die Firsthöhe beträgt 14,03m und traufseitig ist das Gebäude 13,43m hoch. OKFFB Kellergeschoss (Ebene 0) befindet sich auf einer Höhe von -3,50m unter OK Gelände.
Im Kellergeschoss befinden sich nahezu alle technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme umgebaut bzw. erneuert werden sollen.
Im Erdgeschoss befinden sich Bereiche, die zum Teil aus Strahlenschutzgründen mit Stahlbetonblöcken abgetrennt sind. Umlaufend befindet sich auf Höhe des 1.Obergeschosses (Ebene 2) ein Wartungsgang (Anlage Bild 8). Dieser befindet sich auf einer Höhe von +5,40m Höhe.
Die Experimentierhalle (EH) der GSI soll umfassend saniert werden. Das Gebäude wurde im Jahre 1971/72
errichtet. Die Experimentierhalle ist als Stahlhalle auf einem massiv errichteten Kellergeschoss ausgeführt. Sie besitzt die Abmessungen von 57,85m Länge und 44,00m Breite. Die Firsthöhe beträgt 14,03m und traufseitig ist das Gebäude 13,43m hoch. OKFFB Kellergeschoss (Ebene 0) befindet sich auf einer Höhe von -3,50m unter OK Gelände.
Im Kellergeschoss befinden sich nahezu alle technischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die im Rahmen der vorliegenden Baumaßnahme umgebaut bzw. erneuert werden sollen.
Im Erdgeschoss befinden sich Bereiche, die zum Teil aus Strahlenschutzgründen mit Stahlbetonblöcken abgetrennt sind. Umlaufend befindet sich auf Höhe des 1.Obergeschosses (Ebene 2) ein Wartungsgang (Anlage Bild 8). Dieser befindet sich auf einer Höhe von +5,40m Höhe.
Die neue Lüftungsanlage soll eine strahl- und betriebsgenehmigungsrelevante Teilanlage zur Be- und Entlüftung der Experimentierhalle (EH) ersetzen. Die vorhandene Anlage ist Teil der RLT-Anlage LA24, welche in Teilen bereits defekt ist und im Zuge der
Sanierungsarbeiten im SE-Gebäude ersetzt werden soll. Um während des Rückbaus der LA24 weiter Beschleunigerbetrieb anbieten zu können ist es erforderlich, die genehmigungsrelevanten Teile der Lüftungstechnik vorher zu ersetzen.
Weiter ist die ursprüngliche Funktionalität der Lüftung wieder herzustellen.
Ebenfalls umzusetzen sind die technischen Erfordernisse aus dem aktuellen Brandschutzkonzept für die EH.
Es ist eine Lüftungszentrale erforderlich.
Weitere Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die neue Lüftungsanlage soll eine strahl- und betriebsgenehmigungsrelevante Teilanlage zur Be- und Entlüftung der Experimentierhalle (EH) ersetzen. Die vorhandene Anlage ist Teil der RLT-Anlage LA24, welche in Teilen bereits defekt ist und im Zuge der
Sanierungsarbeiten im SE-Gebäude ersetzt werden soll. Um während des Rückbaus der LA24 weiter Beschleunigerbetrieb anbieten zu können ist es erforderlich, die genehmigungsrelevanten Teile der Lüftungstechnik vorher zu ersetzen.
Weiter ist die ursprüngliche Funktionalität der Lüftung wieder herzustellen.
Ebenfalls umzusetzen sind die technischen Erfordernisse aus dem aktuellen Brandschutzkonzept für die EH.
Es ist eine Lüftungszentrale erforderlich.
Weitere Details sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungsanlagen📦
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Stadt: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 8 Monate
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-08 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 87 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-08 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-31 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
- für Sachschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall
- für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
- Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter, Umsätze in den letzten drei Jahren usw.
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot
zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6
Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter, Umsätze in den letzten drei Jahren usw.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem "GSI-Formular-Eignung_neu" abgefragten Projektdaten.
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT die geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen, insbesondere:
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem "GSI-Formular-Eignung_neu" abgefragten Projektdaten.
- Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT die geforderten Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen, insbesondere:
- Vorlage Gewerbeanmeldung
- Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).
- Nachweise Nachunternehmer (VOB/A) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschließlich der Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).
- Nachweise Nachunternehmer (VOB/A) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschließlich der Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
s. Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung nach §§123, 124 GWB und § 6 EU VOB/A als Bestandteil der Eignungsunterlagen, die das Unternehmen eingereicht hat.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYT56P154F
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt. Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen. Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung: Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- Datei.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt. Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen. Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. HINWEIS zur elektronischen Rechnungsstellung: Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf- Datei.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungs-antrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 048-154931 (2025-03-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-03) Objekt Beschreibung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-15 14:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-15 14:00:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-03+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist zum 15.04.2025
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: fdf5bb05-74d4-40ba-a03f-ac7f74176cb2-01
Quelle: OJS 2025/S 067-220051 (2025-04-03)