Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umbau und die Modernisierung des Freibads Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler. Das derzeitige Freibad weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Um das Schwimmbad insgesamt attraktiver zu gestalten, hat sich die Gemeinde Schiffweiler entschlossen, das Freibad vollständig umzugestalten. Wie im Konzeptentwurf dargestellt, soll das Freibad künftig über einen Strandbereich verfügen. Ferner soll es zwei Becken geben. Wobei ein Becken beheizt sein soll. Wegen der Details wird auf den den Vergabeunterlagen beiliegenden Konzeptplanung (Überschrift: Vorplanung Sanierung, Modernisierung und Umbau des Freibades Landsweiler-Reden) verwiesen. Wie in der Konzeptplanung dargestellt, soll das neu gestaltete Freibad auch technisch neu aufgestellt werden. Die hierauf entfallenden Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben. Im Rahmen der Gestaltung des Freibads sollen folgenden Maßnahmen (nicht abschließend) umgesetzt werden: - Neues Technikgebäude - Neues Eingangsgebäude mit Gastronomie - Herstellung eines Liegebereiches als Sandstrand in Angrenzung an die Schwimmbecken - Nichtschwimmerbecken - 25 m Sportbecken - Splashfield und Kinderspielplatz mit Flussbett und Matschecke - Biologische Wasseraufbereitung - Wärmebecken sanieren - Liegedecks - Funktionsgebäude
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Freibad Landsweiler-Reden - Fachplanung - Technische Gebäudeausrüstung
Referenznummer: GemSchi-022025-Freib-TGA
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umbau und die Modernisierung des Freibads Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler. Das derzeitige Freibad...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Umbau und die Modernisierung des Freibads Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler. Das derzeitige Freibad weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Um das Schwimmbad insgesamt attraktiver zu gestalten, hat sich die Gemeinde Schiffweiler entschlossen, das Freibad vollständig umzugestalten. Wie im Konzeptentwurf dargestellt, soll das Freibad künftig über einen Strandbereich verfügen. Ferner soll es zwei Becken geben. Wobei ein Becken beheizt sein soll. Wegen der Details wird auf den den Vergabeunterlagen beiliegenden Konzeptplanung (Überschrift: Vorplanung Sanierung, Modernisierung und Umbau des Freibades Landsweiler-Reden) verwiesen. Wie in der Konzeptplanung dargestellt, soll das neu gestaltete Freibad auch technisch neu aufgestellt werden. Die hierauf entfallenden Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben. Im Rahmen der Gestaltung des Freibads sollen folgenden Maßnahmen (nicht abschließend) umgesetzt werden: - Neues Technikgebäude - Neues Eingangsgebäude mit Gastronomie - Herstellung eines Liegebereiches als Sandstrand in Angrenzung an die Schwimmbecken - Nichtschwimmerbecken - 25 m Sportbecken - Splashfield und Kinderspielplatz mit Flussbett und Matschecke - Biologische Wasseraufbereitung - Wärmebecken sanieren - Liegedecks - Funktionsgebäude
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 285 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI für die zuvor beschriebene Sanierung des Freibads...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI für die zuvor beschriebene Sanierung des Freibads Landweiler-Reden Die Leistungen umfassen die Fachplanung der Anlagengruppen: ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3: Lufttechnische Anlagen, ALG 4: Starkstromanlagen, ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ALG 7: Nutzungsspezifische Anlagen (z. B. Badewassertechnik), ALG 8: Gebäudeautomation. Der Leistungsumfang beinhaltet im Wesentlichen: - Fachplanung nach HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9 (Vorplanung bis Objektbetreuung), - Koordination der technischen Gewerke im Planungsprozess, - Erarbeitung wirtschaftlicher und nachhaltiger TGA-Konzepte, - Integration in den Gesamtplanungsprozess in Abstimmung mit den weiteren Fachplanern. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden zunächst nur die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung), Leistungsphase 2 (Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)), Leistungsphase 3 ( Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)) beauftragt. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Leistungsstufen (insbesondere die Leistungsphasen 4-9) stufenweise und optional abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Als besondere Leistung muss ein Bädermonitoring für mindestens 2 Jahre inklusive der Schulung von mindestens 2-3 Mitarbeitern angeboten werden, um die Betriebssicherheit des Schwimmbades zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser besonderen Leistung besteht nicht. Die Maßnahme unterliegt besonderen Anforderungen hinsichtlich Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden drei weitere Leistungen europaweit ausgeschrieben: 1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 33-37 HOAI (bereits beauftragt) 2. Tragwerksplanung gemäß § 51 ff. HOAI Wegen der Details wird auf den den Vergabeunterlagen beiliegenden Konzeptplanung (Überschrift: Vorplanung Sanierung, Modernisierung und Umbau des Freibades Landsweiler-Reden) verwiesen. Wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es zwei Arten der Wasseraufbereitung geben wird; für das Wärmebecken als konventionelle Aufbereitung und für das große Becken als biologische Wasseraufbereitung. Die anrechenbaren Kosten und Honorarzonen für die Anlagengruppen lauten wie folgt: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KG 410) 195.000,00 EUR HZ II 2. Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) 230.000,00 EUR HZ II 3. Lufttechnische Anlagen (KG 430) 18.500,00 EUR HZ II (Aus hiesiger Sicht können die Leistungen für die Lüftung der Anlagengruppe 4 zugeordnet werden) 4. Starkstromanlagen (KG 440) 215.000,00 EUR HZ II 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) 25.000,00 EUR HZ II 7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (Badewassertechnik, KG 470) 615.000,00 EUR HZ III 8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (KG 480) 80.000,00 EUR HZ III (anteilig nach HOAI) Es ist zulässig, dass Bieter für mehrere dieser Leistungen ein Angebot abgeben. Abgabe von Angeboten durch Bieter, die in verschiedenen Bieterkonstellationen an diesem Vergabeverfahren beteiligt sind Jeder Bieter (sei es als Einzelunternehmen oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft) darf für das vorliegend ausgeschriebene Los nur ein einziges Hauptangebot abgeben. Sollten für das ausgeschriebene Los Angebote von Bieterkonstellationen (Einzelbieter, Bietergemeinschaften) eingereicht werden, bei denen dieselben natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen auf Bieterseite - direkt oder indirekt - beteiligt sind (z.B. als Mitglied in unterschiedlichen Bietergemeinschaften für dieses Los, oder sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieses Los), wird vermutet, dass diese Angebote nicht unabhängig voneinander erstellt wurden und eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. In einem solchen Fall werden grundsätzlich alle betroffenen Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn die betreffenden Bieter auf Verlangen der Vergabestelle zweifelsfrei nachweisen, dass die Angebote tatsächlich völlig unabhängig voneinander und ohne jegliche gegenseitige Einflussnahme auf Inhalt, Preisgestaltung oder sonstige Angebotsbestandteile erstellt wurden. Der Nachweis der unabhängigen Angebotserstellung obliegt den betroffenen Bietern. Geeignete Nachweise können beispielsweise die Darlegung getrennter Teams, die Einrichtung von Informationsbarrieren ('Chinese Walls') sowie der Nachweis unabhängiger Entscheidungsfindung und Kalkulation umfassen.
Es bleibt das Recht vorbehalten, noch weitere Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen. Ebenso bleibt die Beauftragung besonderer Leistungen gem. HOAI vorbehalten.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-11 13:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausgehend von dem Auftragswert ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2021-2024 in Höhe von jeweils wenigstens 430.000,00 EUR nachzuweisen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen müssen mindestens wie folgt lauten: Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen müssen mindestens wie folgt lauten: Personenschäden 3.000.000,00 EUR Sachschäden 3.000.000,00 EUR Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Der Betrag muss je Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen (Maximierung). Die Versicherung ist für die Dauer des Vertrages einschließlich der Gewährleistungszeit aufrechtzuerhalten und muss sich auch auf Vermögensschäden beziehen. Sollte eine Jahreshöchstleistung vereinbart sein, muss der Bieter auch angeben, ob eine solche besteht und ob und inwieweit dieser Betrag bereits ausgeschöpft ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Prüfung der fachlichen Eignung sind geeignete Referenzen über erbrachte Leistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Prüfung der fachlichen Eignung sind geeignete Referenzen über erbrachte Leistungen der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §§ 53 ff. HOAI vorzulegen, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab dem Tag der Angebotsabgabe abgeschlossen wurden. Es sind mindestens drei (3) Referenzprojekte nachzuweisen. Die vorgelegten Referenzen müssen kumulativ nachweisen, dass der Bieter über fundierte und praxiserprobte Erfahrungen in den folgenden für das Projekt wesentlichen Bereichen verfügt: a) Planung und Konzeption komplexer wassertechnischer Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Wasseraufbereitung im Sinne einer biologischen Wasseraufbereitung. b) Planung und Implementierung von Mess-, Steuerungs- und Regelungssystemen (MSR) sowie Fernüberwachungssystemen (Remoteüberwachung) für technisch anspruchsvolle Anlagen im Sinne einer biologischen Wasseraufbereitung (s. Lett. a)). c) Beratung und Unterstützung des Betreiberpersonals hinsichtlich Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit von technischen Anlagen sowie Erfahrung in der Durchführung von Schulungen für Betreiberpersonal im Umgang mit technisch anspruchsvollen Anlagen im Sinne einer biologischen Wasseraufbereitung (s. Lett. a)). Die geforderten Erfahrungen (Bereiche a, b und c) müssen nicht zwingend in einem einzigen Referenzprojekt abgedeckt sein. Eine Kombination von Referenzprojekten ist zulässig, sofern die Gesamtheit der vorgelegten Referenzen die erforderlichen Erfahrungen in allen genannten Bereichen schlüssig und detailliert belegt. Es obliegt dem Bieter, in der Beschreibung der Referenzen die Relevanz der Projekte für die genannten Erfahrungsbereiche (a, b, c) klar darzustellen. Jede Referenz muss mindestens folgende Angaben enthalten: Projektbezeichnung und -ort, Auftraggeber mit Kontaktdaten, Leistungszeitraum (Beginn und Ende der Bearbeitung der relevanten Leistungsphasen), Angaben zu den bearbeiteten Anlagengruppen gemäß § 53 HOAI, den erbrachten Leistungsphasen sowie eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projekts mit detaillierter Darstellung der relevanten technischen Lösungen und der erbrachten Leistungen in Bezug auf die unter a) bis c) genannten Erfahrungsbereiche. Referenzen, die die erforderlichen Erfahrungen in den Bereichen a), b) und c) auch in Kombination nicht schlüssig belegen, können bei der Wertung der Eignung nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Erläuterungen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Referenzen anzufordern.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DA65KMZ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 681501-4994📞
Fax: +49 681501-3506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 091-305064 (2025-05-09)