Auftragsbekanntmachung (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Halle 14 und 15 - Heizung, Sanitär, Kälte
Referenznummer: CP1-2025_0060
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Sanierung sollen die bestehenden Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen für die Versorgung der Messehallen 14 und 15 erneuert werden.”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Messe Berlin ist eine der besucherstärksten Messegesellschaften in Deutschland. Auf dem Berliner Messegelände befinden sich 27 Messehallen mit rund...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Messe Berlin ist eine der besucherstärksten Messegesellschaften in Deutschland. Auf dem Berliner Messegelände befinden sich 27 Messehallen mit rund 190.000 m² Hallen-/Ausstellungsfläche. Die Hallen sind miteinander verbunden und es ist möglich, mehrere Hallen für bestimmte Veranstaltungen - abhängig von der Größe - zusammenzufassen.
Die Messe Berlin hat mit der Sanierung der Hallen des Funkturminnenrings nach der bauli-chen Fertigstellung des hub27 im Jahr 2019 begonnen. Die Hallen 14 und 15 sind durch einen mittig angeordneten Foyer-/Eingangsbereich verbunden. Der Hallenkomplex ist über ein Brückenbauwerk mit dem ICC Berlin verbunden. Mit der unter Denkmalschutzstellung des ICC wurde auch der Hallenkomplex 14/15 unter Denkmalschutz gestellt.
Die Messehallen 14 und 15 befinden sich im Nordosten des Messegeländes und bilden mit den Messehallen 12 bis 17 und 11 sowie dem kleinen und großen Stern einen funktionalen Gebäudering. In vorgelagerten Projekten erfolgten die Vollsanierungen der Hallen 12, 13, 16 und 17.
Bei der Sanierung handelt es sich im Wesentlichen um eine 1 zu 1 Sanierung. Die bisherige Planung hat ergeben, dass die Nutzung der Veranstaltungsflächen im Obergeschoss auf-grund von bautechnischen und wirtschaftlichen Aspekten aufgegeben und durch Technikflächen ersetzt und alle übrigen Bereiche in den Obergeschossen mit Ausnahme des 1. Obergeschoss im zentralen Eingangs-Foyerbereich in einen Stillstandsbetrieb überführt werden.
Die nicht mehr benötigten Technikflächen in den Untergeschossen werden in Lagerflächen umgewandelt.
Aufgrund des Gebäudealters der Hallen 14 und 15, sind Sanierungsarbeiten sowohl am Baukörper als auch an der Technischen Gebäudeausrüstung erforderlich. Die technischen Anlagen sollen nach der Sanierung den heute üblichen Standards entsprechen. Bei der Sanierung der Hallen 14 und 15 müssen darüber hinaus die Anforderungen an den Brandschutz unter Berücksichtigung aktueller baurechtlicher Vorgaben und Normen erfüllt werden.
Bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Dokumentationsrichtlinien der Messe Berlin zu berücksichtigen und umzusetzen.
Eine Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistungen können Sie den LV-Vorbemerkungen entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“MINDESTKRITERIEN gemäß Formular Erklärung Mindestkriterien:
- Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die...”
Zusätzliche Informationen
MINDESTKRITERIEN gemäß Formular Erklärung Mindestkriterien:
- Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 vom 08. April 2022 der Artikel 5k in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen. Der Bewerber nimmt den Hinweis auf den Artikel 5k zur Kenntnis und verpflichtet sich dies umzusetzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Will sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, muss er durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen den Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Will sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, muss er durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden. Zudem müssen die Nachweise und Erklärungen für alle Unternehmen eingereicht werden, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützen will. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen, falls sie nicht für die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden können, für die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
1) Wenn zutreffend: Nachweis über die Eintragung im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen
Eigenerklärung des Bieters:
- dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen
Eigenerklärung des Bieters:
- dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
- rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
- dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von
mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90
Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
- dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
- dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
- dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann(vgl. Formblatt EigErkl).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3) Eigenerklärung zur Tariftreue (vgl. Formblatt EigErkl).
4) Nachweis des Gesamtumsatzes von mindestens 3,5 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr in jedem der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3) Eigenerklärung zur Tariftreue (vgl. Formblatt EigErkl).
4) Nachweis des Gesamtumsatzes von mindestens 3,5 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr in jedem der vergangenen 3 Geschäftsjahre (vgl. Formblatt BietSA).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“5) Erklärungen zu Beschäftigtenzahl (vgl. Formblatt BietSA).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“6) Erklärungen zu Umsatz (vgl. Formblatt BietSA).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“7) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen. Bei Bietergemeinschaften Bereitschaftserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
7) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen. Bei Bietergemeinschaften Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (in diesem Fall muss die Bereitschaftserklärung eines Versicherers, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung zu stellen, auf Verlangen der Vergabestelle im Laufe des Verfahrens, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden). Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. Euro ohne Umsatzsteuer pauschal für Personen- und sonstige Schäden betragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“HINWEIS:
- Auftragswert der beschriebenen Leistungen: mind. 1 von 3 ≥ 2,5 Mio. EUR
- Leistung für: mind. 2 von 3 Umbau/Sanierung
- verpflichtende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
HINWEIS:
- Auftragswert der beschriebenen Leistungen: mind. 1 von 3 ≥ 2,5 Mio. EUR
- Leistung für: mind. 2 von 3 Umbau/Sanierung
- verpflichtende Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe
8) 3 Referenzen fertiggestellter Gebäude oder in Realisierung befindlichen Gebäudes vergleichbarer Art; jedoch Referenzzeitraum ab 2020 mit Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung (ggf.), Auftragswert netto und Kurzbeschreibung des Bauvorhabens (vgl. Formblatt BietSA). Mindestanforderungen (Auftragswert, Umbau/Sanierung) an den Referenzen gemäß Bieterselbstauskunft (BietSA). Weitere Referenzen sowie Referenzprojekte mit einer Fertigstellung vor 2020 werden im Rahmen der Bewertung der Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.
9) Verpflichtende Besichtigung der Baustelle vor Angebotsabgabe.
DIE GEFORDERTEN NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN
SIND AUCH VON DER BIEGE BEIZUBRINGEN.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizusehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen und Nachweise nicht eingereicht, kann ein Ausschluss wegen fehlender Eignung erfolgen. Das Angebotsformular des AGs ist vom Bieter ausgefüllt und signiert in Textform gem. § 126 b BGB
elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Andernfalls führt es zwingend zum Ausschluss.
“Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme...”
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2025-0060 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.07.2025 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion des AI BIETERCOCKPITS eingegangen sind. Mündliche oder
verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige
Klarstellungen des AGs, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AGs sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
HINWEIS:
Das Vergabeverfahren steht längstens bis zur Zuschlagserteilung unter Gremienvorbehalt. Wird das Vergabeverfahren aufgrund einer Nichterteilung einer finalen Freigabe/Zustimmung eingestellt, können weder positive noch negative Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de📧
Telefon: +49228996100📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE 296830277
Postanschrift: Martin- Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Messe Berlin GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 136629714
Postleitzahl: 14055
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eu-ausschreibung@messe-berlin.de📧
Telefon: +49 30 3038-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 110-376393 (2025-06-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-12) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-10 12:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Änderung der Frist für den Eingang der Angebote auf 10.07.2025, 12:00 Uhr”
Quelle: OJS 2025/S 112-381701 (2025-06-12)