Der Landkreis Diepholz plant die Oberschule Wagenfeld, Branntweinsweg 13, 49419 Wagenfeld, in den Jahren 2023 - 2025 in zwei Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb zu sanieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Oberschule Wagenfeld - Rückbau Obergeschoss
Reference number: 2023-12-24 EU
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Diepholz plant die Oberschule Wagenfeld, Branntweinsweg 13, 49419 Wagenfeld, in den Jahren 2023 - 2025 in zwei Bauabschnitten im laufenden...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Diepholz plant die Oberschule Wagenfeld, Branntweinsweg 13, 49419 Wagenfeld, in den Jahren 2023 - 2025 in zwei Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb zu sanieren.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rückbau Obergeschoss: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um einen stückweisen Rückbau eines Großteils des Obergeschosses durch Absägen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rückbau Obergeschoss: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um einen stückweisen Rückbau eines Großteils des Obergeschosses durch Absägen der Attikaelemente, Trennen der Fugen/Aufbohren der Dorne der TT-Platten-Decken, Schneiden der Unterzüge und Stützen. Das Herabstürzen von Stb.-Teilen auf die Decke EG ist auszuschließen, da keine Schäden am bereits sanierten EG auftreten dürfen. Weitere Infos siehe Leistungsverzeichnis
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Ort der Leistung: Diepholz🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-03 📅
Datum des Endes: 2025-08-13 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-03 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bei einer eVergabe erfolgt die Submission am Arbeitsplatz des Angebotsöffners.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei einer eVergabe sind keine weiteren Personen bei der Angebotsöffnung zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Teilnahme- und Eignungskriterien: Alle Teilnahme- und Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7R6UL” Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 022-070375 (2025-01-29)