Die Stadt Sindelfingen saniert die Tiefgarage unter dem Marktplatz (TGM). Durch die Sanierung der Tiefgaragendecke mit Erneuerung der Abdichtung wird die Oberfläche vollständig abgeräumt und ein Neubau erforderlich. Diese Chance soll genutzt werden, um in diesem Zuge auch die Marktplatzoberfläche selbst vollständig neuzugestalten. Im Zuge der städtischen Maßnahme planen die Stadtwerke außerdem die Erneuerung und Verlegungen mehrerer Sparten im Planungsbereich. Die Neugestaltung der Markplatzoberfläche wird in 3 Bauabschnitten durchgeführt. Die Bauabschnitte 1a und 1b liegen analog zum Bauabschnitt 1 der TG, der Bauabschnitt 2 liegt analog zum Bauabschnitt 2 der TG. Diese Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Freianlagen. Es handelt sich insgesamt nicht um Verkehrswegebau, sondern Platz- und Straßenraumgestaltung im landschaftsarchitektonischen Sinn. Dazu zählen der Abbruch und die Entsorgung vorhandener Einbauten und Bauwerke sowie des Oberbaus neben der Tiefgaragendecke. Lediglich einzelne Einbauten und kleinere Belagsflächen in Anpassbereichen zum Bestand werden wiederverwendet. Die Arbeiten in unmittelbarem Fassadenbereich stellen hierbei eine besondere Herausforderung dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Tiefgarage Marktplatz Sindelfingen - TP3 Neugestaltung Marktplatzoberfläche: Platzgestaltung (Straßen-, Tief- und Pflasterbau)
Referenznummer: TGM 23-300-13
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Sindelfingen saniert die Tiefgarage unter dem Marktplatz (TGM). Durch die Sanierung der Tiefgaragendecke mit Erneuerung der Abdichtung wird die Oberfläche vollständig abgeräumt und ein Neubau erforderlich. Diese Chance soll genutzt werden, um in diesem Zuge
auch die Marktplatzoberfläche selbst vollständig neuzugestalten.
Im Zuge der städtischen Maßnahme planen die Stadtwerke außerdem die Erneuerung und Verlegungen mehrerer Sparten im Planungsbereich.
Die Neugestaltung der Markplatzoberfläche wird in 3 Bauabschnitten durchgeführt. Die Bauabschnitte 1a und 1b liegen analog zum Bauabschnitt 1 der TG, der Bauabschnitt 2 liegt analog zum Bauabschnitt 2 der TG.
Diese Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Freianlagen. Es handelt sich insgesamt nicht um Verkehrswegebau, sondern Platz- und Straßenraumgestaltung im landschaftsarchitektonischen Sinn. Dazu zählen der Abbruch und die Entsorgung vorhandener Einbauten und Bauwerke sowie des Oberbaus neben der Tiefgaragendecke. Lediglich einzelne Einbauten und kleinere Belagsflächen in Anpassbereichen zum Bestand werden wiederverwendet. Die Arbeiten in unmittelbarem Fassadenbereich stellen hierbei eine besondere Herausforderung dar.
Die Stadt Sindelfingen saniert die Tiefgarage unter dem Marktplatz (TGM). Durch die Sanierung der Tiefgaragendecke mit Erneuerung der Abdichtung wird die Oberfläche vollständig abgeräumt und ein Neubau erforderlich. Diese Chance soll genutzt werden, um in diesem Zuge
auch die Marktplatzoberfläche selbst vollständig neuzugestalten.
Im Zuge der städtischen Maßnahme planen die Stadtwerke außerdem die Erneuerung und Verlegungen mehrerer Sparten im Planungsbereich.
Die Neugestaltung der Markplatzoberfläche wird in 3 Bauabschnitten durchgeführt. Die Bauabschnitte 1a und 1b liegen analog zum Bauabschnitt 1 der TG, der Bauabschnitt 2 liegt analog zum Bauabschnitt 2 der TG.
Diese Ausschreibung beinhaltet Leistungen im Bereich der Freianlagen. Es handelt sich insgesamt nicht um Verkehrswegebau, sondern Platz- und Straßenraumgestaltung im landschaftsarchitektonischen Sinn. Dazu zählen der Abbruch und die Entsorgung vorhandener Einbauten und Bauwerke sowie des Oberbaus neben der Tiefgaragendecke. Lediglich einzelne Einbauten und kleinere Belagsflächen in Anpassbereichen zum Bestand werden wiederverwendet. Die Arbeiten in unmittelbarem Fassadenbereich stellen hierbei eine besondere Herausforderung dar.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 25-500-03
Titel: Sanierung Tiefgarage Marktplatz Sindelfingen - TP3 Neugestaltung Marktplatzoberfläche: Platzgestaltung (Tief-, Straßen und Pflasterbauarbeiten)
Beschreibung der Beschaffung:
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten📦
Postanschrift: Marktplatz
Postleitzahl: 71063
Stadt: Sindelfingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Böblingen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-05 📅
Datum des Endes: 2026-12-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen der Vergabestelle werden fehlende Unterlagen zum Angebot nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte
Geforderte Kautionen und Garantien:
§ 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5% der Auftragssumme; § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche: 3% der Abrechnungssumme. (bei Auftragssumme über 250.000 € netto)
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gemäß VOB/A §6e EU
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Sindelfingen, Amt für Finanzen, Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08115045-A5869-81
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 71063
Postort: Sindelfingen
Region: Böblingen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH, Frau Haegler
E-Mail: haegler@klotzundpartner.de📧
Telefon: 07111874419📞
URL: http://www.sindelfingen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12543239🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E12543239🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 162-555922 (2025-08-22)