Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung/Umnutzung Studentenwohnheime in Mietwohnen, Heizungsarbeiten
Referenznummer: SOG_BS-2025-0182
Kurze Beschreibung:
“Heizungsarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauseidiger Fernwärmeanschluss, ca. 640 lfdm Rohrleitung Edelstahl mit Dämmung, je Haus Puffer mit FRIWA, ca. 92 Stück Rohrleitungsarmaturen DN15 - DN65,...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauseidiger Fernwärmeanschluss, ca. 640 lfdm Rohrleitung Edelstahl mit Dämmung, je Haus Puffer mit FRIWA, ca. 92 Stück Rohrleitungsarmaturen DN15 - DN65, ca. 42 Stück UV mit 1 Heizkreis, ca. 247 Stück Heizkörper mit Zubehör, ca. 1.600 lfdm Sockelleistungssystem mit Zubehör, ca. 3.200 lfdm Rohrleitungen Kunststoff.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2027-02-02 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24 eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Es sind ausschließlich digitale Angebote zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24 eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren
eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren
eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren
Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern,
Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei
der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUSSanktionen.
Im Falle vom Einsatz von
Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft
sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zum Eintrag ins Berufsregister.”
“Bieterfragen sind bis zum 14.11.2025 zulässig.” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811 469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 204-701168 (2025-10-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehende Wohnanlage aus dem Jahr 1993 besteht aus vier freistehenden Gebäuden, von den jeweils zwei über einen gemeinsamen Treppenturm erschlossen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Wohnanlage aus dem Jahr 1993 besteht aus vier freistehenden Gebäuden, von den jeweils zwei über einen gemeinsamen Treppenturm erschlossen werden.
Im Zuge der Umnutzung von 42 Studentenwohnungen in 42 Mietwohnungen finden Umbau- und energetische Sanierungsarbeiten statt. Die Gebäude werden auf den heutigen Stand der Technik gebracht.
Die 4 und 5 geschossigen Gebäude, welche als Laubengang-Typ errichtet wurden, entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen und Vorgaben bezüglich Brand-, Schall- und Wärmeschutz.
Die energetische Modernisierung sieht eine Ertüchtigung der Fassade durch ein Wärmedämmverbundsystem vor, sowie den Austausch und die Neuerstellung von Fensterelementen, Rollläden, Zugangstüren, Wandflächen und Bodenflächen usw. Die vier Pultdächer erhalten eine zusätzliche Wärmedämmung sowie einen neuen Dachbelag. Auf den Dächern werden PV-Anlagen installiert.
Um den Anforderungen bzw. Vorgaben der KFW an ein Effizienzhaus 85 gerecht zu werden, wird zu den bisher beschriebenen Maßnahmen auch die Heizungsanlage samt Verrohrung und Heizkörper ausgetauscht. Die Elektro- und Sanitärinstallation wird komplett erneuert.
Die Bestandskonstruktion wird weitestgehend beibehalten und nur in zwingend notwendigen Fällen verändert. Auch der Estrich soll bis auf wenige Eingriffe, wenn möglich, in seiner jetzigen Form erhalten bleiben.
Heizungsarbeiten:
Bauseidiger Fernwärmeanschluss, ca. 640 lfdm Rohrleitung Edelstahl mit Dämmung, je Haus Puffer mit FRIWA, ca. 92 Stück Rohrleitungsarmaturen DN15 - DN65, ca. 42 Stück UV mit 1 Heizkreis, ca. 247 Stück Heizkörper mit Zubehör, ca. 1.600 lfdm Sockelleistungssystem mit Zubehör, ca. 3.200 lfdm Rohrleitungen Kunststoff.