Auftragsbekanntmachung (2025-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in Wismar- Baustelleneinrichtung
Kurze Beschreibung:
“Baustelleneinrichtung im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Baustelleneinrichtung im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-07 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L5001000000078
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg- Der Landrat -
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006671
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Postleitzahl: 23970
Postort: Wismar
Region: Nordwestmecklenburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@nordwestmecklenburg.de📧
Telefon: 0 38 41 30 40 0📞
URL: http://www.nordwestmecklenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 228-783610 (2025-11-24)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2026/S 004-007018 (2026-01-05)