Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen)
(aus Platzgründen können die vollständigen Kriterien nur im "Eignungsnachweis im Offenen Verfahren gem. § 15 VgV" (Anlage 6) vollständig aufgeführt werden): siehe Anlage 6 - Seite E7 (A6 - Seite E7) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) über die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen Beschäftigten einschließlich der Geschäftsführung im Leistungsbild Objektplanung und -überwachung. Dabei sind freie Mitarbeiter wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Der Nachweis über die entsprechende Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV ist im Eignungsnachweis separat von diesen freien Mitarbeitern auszufüllen.
(A6 - Seiten E7 ff.) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachliche Mindestanforderung, wenn in der Geschäftsführung oder unter den Führungskräften mindestens eine Person im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters berechtigt ist, die Berufsqualifikation Architekt (Diplom, Master, Bachelor, o.ä.) gem. §75 VgV zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Abschlussdokumentes mit Angabe der
jeweiligen Fachrichtung im Bereich Architektur und dem Abschlussdatum zu erbringen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung eines Architekten nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Dies geschieht durch Befähigungsnachweise entsprechend der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
(A6 - Seiten E7 ff.) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers oder der Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung und -überwachung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft in diesem Leistungsbild.
(A6 - Seiten E14, E15) Angabe von zwei Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2: LPH 6-9) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten:
Referenz 1: Umbau bzw. Sanierung eines schulischen Gebäudes
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015 und 31.12.2024 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist die entsprechende Architektenleistung bei einer Sanierungsmaßnahme im Bereich des gesamten schulischen Hochbaues mit einem Bauvolumen von mind. 3,0 Mio. €, wobei vom Bieter die LPH 6-9 vollständig erbracht wurden. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren).
Referenz 2: Neubau einer Turn-, Sport-, Mehrzweckhalle:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2015 und 31.10.2024 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Leistung bei einer Neubaumaßnahme im Bereich des Turn-, Sport-, oder Mehrzweckhallenbaues mit einem Bauvolumen von mind. 3,0 Mio. € (brutto). Der Bieter muss dabei die LPH 6 -8 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren).
Bei mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte wurde bei der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln mitgewirkt (z.B. Zuarbeit
hinsichtl. förderfähiger Kosten). Alle Referenzkritieren sind Mindestanforderungen. Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter oder BiGe, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.