Sanierungsmaßnahme des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in Landau - Abbruch-, Entrümpelungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten

Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.

In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau eine Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil R: - EG: Großküche (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - OG: Mensa, Ausgabeküche, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil O: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Verwaltungsräume - OG: Notwendiger Flur, kleine Sanitärbereiche, Erschließung, Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil A: - EG: Gymnastikhalle mit zugehörigen Nebenräumen, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen, Werkraum, Lehrküche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil B: - EG: Ambulanter Dienst Verwaltungsräume (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Haupteingang - OG: Klassenräume, kleiner Sanitärbereich - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil C: - EG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - OG 1: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 2: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 3: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 4: Klassen- und Therapieräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale Bauteil L: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil M: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Bauteil F: - EG: Aula mit Bühne, Sanitärbereich - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Diese Gebäudeteile sind NICHT Gegenstand der Maßnahme: Bauteil D, Bauteil E, Bauteil U, Bauteil G, Bauteil N, Bauteil K, Bauteil H, Bauteil S, Bauteil T Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in drei Bauabschnitten. BA 1: Gebäudeteil A, B, L, C BA 2: Gebäudeteile P, R, O BA 3: Gebäudeteil L, M, F und Pausenhöfe Die jeweiligen Bauabschnitte sind zeitlich wie folgt geplant: BA 1: 13.10.2025 - 10.2026 BA 2: 05.10.2026 - 10.2027 02.07.2026 - 08.2027 (P Schwimmhalle) BA 3: 04.10.2027 - 07.2028 Dachraum als Sonderabschnitt: Die Arbeiten erfolgen für diesen Bauabschnitt parallel zu den anderen Bauabschnitten in Absprache mit Bauleitung und AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierungsmaßnahme des Caritas-Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in Landau - Abbruch-, Entrümpelungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Referenznummer: Cari-Abbruch-01/25
Kurze Beschreibung:
In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau eine Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil R: - EG: Großküche (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - OG: Mensa, Ausgabeküche, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil O: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Verwaltungsräume - OG: Notwendiger Flur, kleine Sanitärbereiche, Erschließung, Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil A: - EG: Gymnastikhalle mit zugehörigen Nebenräumen, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen, Werkraum, Lehrküche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil B: - EG: Ambulanter Dienst Verwaltungsräume (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Haupteingang - OG: Klassenräume, kleiner Sanitärbereich - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil C: - EG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - OG 1: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 2: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 3: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 4: Klassen- und Therapieräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale Bauteil L: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil M: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Bauteil F: - EG: Aula mit Bühne, Sanitärbereich - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Diese Gebäudeteile sind NICHT Gegenstand der Maßnahme: Bauteil D, Bauteil E, Bauteil U, Bauteil G, Bauteil N, Bauteil K, Bauteil H, Bauteil S, Bauteil T Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in drei Bauabschnitten. BA 1: Gebäudeteil A, B, L, C BA 2: Gebäudeteile P, R, O BA 3: Gebäudeteil L, M, F und Pausenhöfe Die jeweiligen Bauabschnitte sind zeitlich wie folgt geplant: BA 1: 13.10.2025 - 10.2026 BA 2: 05.10.2026 - 10.2027 02.07.2026 - 08.2027 (P Schwimmhalle) BA 3: 04.10.2027 - 07.2028 Dachraum als Sonderabschnitt: Die Arbeiten erfolgen für diesen Bauabschnitt parallel zu den anderen Bauabschnitten in Absprache mit Bauleitung und AG.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 631 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Cari-Abbruch-01/25
Beschreibung der Beschaffung:
Allgemeine Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren, Schwimmbad, Umkleiden, Sanitärräumen, Lehrküche und Aula. Ausbau und Entsorgung von Fensterelementen. Im ungenutzten Dachraum muss die bauzeitliche schadstoffbelastetet Dämmung ausgebaut und entsorgt werden. Die Arbeiten sind in allen drei Bauabschnitten notwendig. Bauablaufsbedingte Unterbrechungen innerhalb eines Bauabschnittes sind einzukalkulieren. Nach Vollendung der Arbeiten innerhalb eines Bauabschnittes sind Unterbrechungen bis zum Start des nächsten Bauabschnittes einzukalkulieren. Hauptmassen: Bauabschnitt 1 Bauteil A, Flur 1.OG Ost, Bauteil B+C - Ca. 2.300 m² Entrümpelung - Ca. 700 m² Abbruch schwimmender Estrich - Ca. 1.600 m² Abbruch Bodenbelag Lino bzw. PVC - Ca. 800 m² Abbruch Bodenfliesen - Ca. 100 m² Abbruch Wandfliesen - Ca. 1.200 m² Abbruch Abhangdecken (GK, Mineralfaser, Holz und Metall) - Abbruch von Fenstern und Innentüren - Demontage von Leitungsrohren, Heizkörpern, WC-Gegenständen - Demontage von Kabelkanälen, Leuchten - Schadstoffsanierung KMF und Asbest Bauabschnitt 2 Bauteil P (Schwimmhalle), Bauteil P+R, Flur West EG+1.OG, Teil von Bauteil B+C - Ca. 2.700 m² Entrümpelung - Ca. 1.200 m² Abbruch schwimmender Estrich - Ca. 1.500 m² Abbruch Bodenbelag Lino bzw. PVC - Ca. 1.200 m² Abbruch Bodenfliesen - Ca. 1.000 m² Abbruch Wandfliesen - Ca. 1.200 m² Abbruch Abhangdecken (GK, Mineralfaser und Metall) - Abbruch von Fenstern und Innentüren - Demontage von Leitungsrohren, Heizkörpern, WC-Gegenständen - Demontage von Kabelkanälen, Leuchten - Schadstoffsanierung KMF und Asbest Bauabschnitt 3 Bauteil F (Aula), Flur Ost EG, Pausenhof - Ca. 900 m² Entrümpelung - Ca. 700 m² Abbruch schwimmender Estrich - Ca. 250 m² Abbruch Bodenbelag Lino bzw. PVC - Ca. 700 m² Abbruch Bodenfliesen - Ca. 200 m² Abbruch Wandfliesen - Ca. 400 m² Abbruch Abhangdecken (GK, Mineralfaser) - Abbruch von Fenstern und Innentüren - Demontage von Leitungsrohren, Heizkörpern, WC-Gegenständen - Demontage von Kabelkanälen, Leuchten - Schadstoffsanierung KMF und Asbest - Ca. 2.300 m² Abbruch Asphaltbelag Ehemaliges Flachdach (ungenutzter Dachraum) - Ca. 2.000 m² Abbruch Flachdachaufbau inkl. Dämmung und Abdichtung Ausführungszeiten: Ausführungsbeginn ca. KW 42/2025 – Ende ca. 07/2028 mit zeitlichen Unterbrechungen s. Bauabschnitte und Beschreibung.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦
Postanschrift: Queichheimer Hauptstraße 235
Postleitzahl: 76829
Stadt: Landau in der Pfalz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-13 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-02 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden im gesetzlich zulässigen Rahmen nachgefordert, sofern deren Fehlen nicht bereits einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der spezifischen Erfahrung des Bieters sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge einzureichen. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die unter den Ziffern 1–4 genannten Leistungspositionen und Anforderungen abgedeckt sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A, geführt durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e V.; deckt Bauleistungen einschließlich Abbruch und Schadstoffsanierung ab • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen, betrieben von den Industrie- und Handelskammern oder deren Auftragsberatungsstellen; umfasst sämtliche Liefer- und Dienstleistungsbereiche • EU-Portal e-Certis und das elektronische Standardformular ESPD/ESPD²; ermöglicht länderübergreifende Anerkennung von Nachweisen und Zertifikaten • Achilles BuildingConfidence (vormals BSI-Netzwerk) oder andere EU-weit etablierte, zertifizierte Lieferantennetzwerke; validiert technische Leistungsfähigkeit und Qualitätsmanagementsysteme Anzahl und Zeitraum Es sind mindestens drei (3) Referenzprojekte nachzuweisen, deren Ausführung in den letzten acht (8) Jahren vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote abgeschlossen wurde (maßgeblich ist das Datum der Abnahme der Bauleistung). Vergleichbarkeit • Art des Projekts: Abbruch-, Entrümpelungs- und/oder Schadstoffsanierungsmaßnahmen. Erfahrung mit Asbest- und PCB-Sanierung ist gesondert nachzuweisen. • Gebäudetyp: Bevorzugt Schulgebäude oder vergleichbare öffentliche Gebäude mit komplexer Nutzung (z B. Verwaltungsgebäude, Kultureinrichtungen, Krankenhäuser). • Umfang und Komplexität: Projekte mit einem Auftragsvolumen für die Abbruch-/Sanierungsleistungen, das in Größenordnung und/oder technischer Komplexität mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar ist (das Auftragsvolumen sollte vorzugsweise mindestens ca. 700 000 EUR brutto betragen oder eine vergleichbare technische Komplexität aufweisen, insbesondere im Hinblick auf Schadstoffsanierung). • Durchführung bei laufendem Betrieb: Nachweisliche Erfahrung mit Abbruch-, Entrümpelungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten, die bei laufendem Betrieb oder Nutzung des Gebäudes durchgeführt wurden. Angaben zu jedem Referenzprojekt • Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts (inkl. Gebäudetyp, Art der durchgeführten Abbruch-/Sanierungsmaßnahmen, behandelte Schadstoffe wie Asbest, PCB etc.) • Name und Kontaktdaten des Auftraggebers (öffentlich oder privat; Ansprechpartner, Telefon/E-Mail) • Leistungszeitraum (Beginn und Ende der Bauausführung) • Umfang der erbrachten Leistungen (Beschreibung der durchgeführten Abbruch-, Entrümpelungs- und Sanierungsarbeiten) • Auftragsvolumen der relevanten Leistungen (brutto) • Ausführliche Darstellung der Herausforderungen und Lösungsansätze: – bei laufendem Gebäudebetrieb (z B. Minimierung von Lärm, Staub, Erschütterung, Sicherung von Verkehrswegen, Koordination mit Nutzern) – bei der Schadstoffsanierung (z B. angewandte Sanierungsverfahren, Sicherheitskonzepte, Entsorgung) Bewertung und Nachforderung • Referenzen, die die Anforderungen nicht vollständig erfüllen oder die geforderte Vergleichbarkeit (insbesondere hinsichtlich Schadstoffsanierung und Arbeiten bei laufendem Betrieb) nicht schlüssig nachweisen, können ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. • Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und bei Bedarf weitere Erläuterungen oder Nachweise anzufordern.
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Nachweis eines ausreichenden jährlichen Gesamtumsatzes erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die unter den Anforderungen zum Jahresumsatz genannten Werte ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD/ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote in Höhe von mindestens ca. 1 250 000 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre, geteilt durch drei. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bestbieter entsprechende Bestätigungen (z. B. durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) oder Kopien der Jahresabschlüsse/Bilanzen anzufordern.
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Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereichen ist der Nachweis eines ausreichenden spezifischen Jahresumsatzes erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Umsätze in den unter den Anforderungen zum spezifischen Jahresumsatz genannten Leistungsbereichen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence oder vergleichbare Systeme Der Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz, der spezifisch aus Abbruch-, Entrümpelungs- und/oder Schadstoffsanierungsarbeiten (insbesondere Asbest, PCB, KMF o. ä.) generiert wurde, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote in Höhe von mindestens ca. 600 000 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe des spezifischen Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre, geteilt durch drei. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bestbieter entsprechende Nachweise (z. B. Bestätigungen des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters mit Aufschlüsselung nach Leistungsbereichen oder eine Eigenerklärung des Bieters mit plausibler Umsatzaufschlüsselung) anzufordern.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken, die sich aus der Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistung (Abbruch, Entrümpelung, Schadstoffsanierung) ergeben können, ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die geforderten Versicherungssummen ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Eintrag eines Versicherers im EIOPA-Datenregister der zugelassenen Versicherungsunternehmen der EU • Verwendung des elektronischen Standarddokuments ESPD/ESPD² mit entsprechender Versicherungsangabe • Zertifizierung in anerkannten Lieferantennetzwerken (z B. Achilles BuildingConfidence), die Betriebshaftpflichtdeckung nachweisen Der Bieter muss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, die die spezifischen Risiken aus der Tätigkeit als Abbruch-, Entrümpelungs- und Schadstoffsanierungsunternehmen abdeckt, insbesondere für Arbeiten im Bestand, bei potenziell laufendem Betrieb und im Umgang mit Gefahrstoffen. Die Versicherung muss für das ausgeschriebene Projekt eine Mindestdeckungssumme von jeweils • 5 000 000 EUR für Personenschäden • 5 000 000 EUR für Sachschäden • 500 000 EUR für reine Vermögensschäden (d. h. Vermögensschäden, die weder Folge eines Personen- noch eines Sachschadens sind) vorsehen. Die Jahreshöchstleistung der Versicherung für das gesamte Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Mindestdeckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz muss für die gesamte Dauer der Bauausführung des ausgeschriebenen Gewerks aufrechterhalten werden. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter eine aktuelle und qualifizierte Bestätigung des Versicherers (z. B. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen, der Jahreshöchstleistung und der Versicherungsdauer) anzufordern.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister sowie ggf. die Befugnis zur Durchführung von Schadstoffsanierungsarbeiten ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er niedergelassen ist, ordnungsgemäß in einem relevanten Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Datenbank eingetragen ist. Für Bieter mit Sitz in Deutschland • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts oder in die Handwerksrolle, je nach Rechtsform und Art der Leistung • Für Schadstoffsanierungsarbeiten: Nachweis der Berechtigung nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (z. B. TRGS 519 für Asbest) Für Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-/GPA-Staat • Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Datenbank ihres Heimatlandes • Nachweis der vergleichbaren Berechtigung zur Durchführung von Schadstoffsanierungsarbeiten nach den dortigen Vorschriften Der Nachweis über die Eintragung kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen Registerauszug oder Datenbanknachweis anzufordern; dieser sollte zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.
Nationale Registrierungsnummer: DE149715337
Postanschrift: Nikolaus-von-Weis-Straße 6
Postleitzahl: 67346
Postort: Speyer
Region: Speyer, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@caritas-speyer.de 📧
Telefon: +4962322090 📞
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25f36d-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25f36d-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25f36d-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25f36d-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +496131162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 150-517754 (2025-08-06)