Auftragsbekanntmachung (2025-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanirung Barockflügel Schloss Geyerswörth Bamberg - Tischlerarbeiten Türen
Referenznummer: 6A-232-018/2025
Kurze Beschreibung:
“Tischlerarbeiten Türen, Aufarbeitung Bestandstüren, Neubau Außen- und Innentüren”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand:
- Tischlerarbeiten, Aufarbeitung Bestandstüren, Neubau Außen- und Innentüren
Leistungsumfang:
- ca. 25 Stck Aufarbeitung Bestandstüren...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand:
- Tischlerarbeiten, Aufarbeitung Bestandstüren, Neubau Außen- und Innentüren
Leistungsumfang:
- ca. 25 Stck Aufarbeitung Bestandstüren Holz
- ca. 15 Stck Neubau Innentüren Holz
- ca. 10 Stck Neubau Innentüren Holz, Brandschutzanforderung
- ca. 3 Stck Neubau Innentüren Holz, Schallschutzanforderung
- ca. 7 Stck Neubau Außentüren
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-08 📅
Datum des Endes: 2026-04-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nur digitale Angebote zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
“Es handelt sich um ein Baudenkmal. Die entsprechenden Auflagen und Bestimmungen des Bayrischen Landesamtes für Denkmalschutz sind einzuhalten” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 52f13fa4-13e0-45fa-8d25-62b6903cc9e8
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 203-697631 (2025-10-20)