a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, siehe Ziffer 5.1.11. Es gelten die
beigefügten Teilnahmebedingungen. b) Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich über das Abgabetool
des Vergabeportals
www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, siehe Ziffer 5.1.12. Auf anderem Wege
(Post, Fax, E-Mail, aber auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals) eingehende oder nicht
fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko für den
rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. c) Der Auftraggeber empfiehlt den Teilnehmern die umgehende
Registrierung im Vergabeportal, um den Erhalt von Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung
von Unterlagen/Terminen, Antworten auf Fragen) zu gewährleisten. Einmal- oder Gelegenheitsnutzern
bietet der Betreiber den kostenlosen „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal
rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der
Betreiber einen Support an. d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Teilnehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich in Textform über
das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Das hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch
mind. sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist Auskunft erteilen kann, somit bis zum 03.11.2025. Die
Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer
(sofern für alle relevant), letztmalig am 04.11.2025. Eine vorherige Angebotsabgabe wird daher nicht
empfohlen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzliche Informationen des
Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden. Angebote, die nicht auf den bei Fristablauf gültigen Unterlagen
basieren, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. e) Bei einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft darf
der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit beim Auftraggeber liegen. Bietergemeinschaften haben mit
ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234), - in der die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; - in der alle Mitglieder namentlich und mit
USt-IdNr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist; - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist; - dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen
Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen; es sind
jeweils eigene Eigenerklärungen zur Eignung abzugeben, siehe hierzu das zur Verfügung gestellte
Formblatt 124.MRG. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des
Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nach
Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht mehr zulässig
und hat den Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits
mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt
haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist. f) Kapazitäten anderer
Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe): Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen (Nach- oder Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür
vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot (Formblatt 235) benennen. Der Bieter hat
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt
124.MRG geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die
Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur
Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten entsprechend Ziffer 5.1.9 einzureichen. Nimmt der
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 6d EU Abs. 2 VOB/A), müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die
Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht
erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 S. 5, 6 VOB/A). g)
Die in Ziffer 2.1.6 in Verbindung mit Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Ausschlussgründe sowie die weiteren in
Ziffer 5.1.9 aufgelisteten Anforderungen an die Eignung einschließlich der jeweils erforderlichen
Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus Formblatt 124.MRG „Eigenerklärung zur Eignung“ (EE).
Alternativ zulässig ist die Abgabe der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ (EEE) oder die
Angabe des Eintrags im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V., PQ-VOB), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Deckt der Inhalt der EEE/
PQ-VOB nicht alles vom AG Verlangte ab, sind die nicht enthaltenen Inhalte vom Bieter zusätzlich
einzureichen. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen (Einsatz als Nach-/
Subunternehmer/Unterauftragnehmer bzw. wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Eignungsleihe) gilt dies für alle am Angebot beteiligten Unternehmen entsprechend. Dabei kommt es auf
die Eignung des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) einschließlich der anderen Unternehmen insgesamt
an. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen - für die anderen
Unternehmen die Eigenerklärungen (EE/EEE) bzw. der PQ-VOB-Eintrag einzureichen - für alle am
Angebot beteiligten Unternehmen (Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen) die
Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. h) Der Bieter hat in der „Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formblatt
251) anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dies gilt auch für die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Die Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher nach den Bedingungen der Erklärung abzugeben. i) Das Angebot ist in deutscher
Sprache abzufassen. Angebote in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen
verlangt werden, haben ausländische Bieter die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen
Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung
bestehen, hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Legt der Bieter diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
j) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. k) Werden geforderte Erklärungen/
Nachweise nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt
die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies
zum Ausschluss des Bieters. l) Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt.
Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. m) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED
veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich. n) Bestandteil der Ausschreibung ist ein
Instandhaltungsvertrag (Inspektion und Wartung), der für die Dauer von 4 Jahren
nach erfolgter Abnahme geschlossen werden soll und mit dem eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche
von 4 Jahren nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B vereinbart wird. Soweit nicht bereits ausgefüllt, sind die
Wartungskarten vom Bieter auszufüllen. Anzugeben sind die einzelnen erforderlichen
Wartungsleistungen und der zeitliche Abstand in dem diese Leistungen durchgeführt werden bzw. durchzuführen sind. Der Wartungsvertrag, der Ergänzungsvertrag zur
Störungsbeseitigung und die ausgefüllten Wartungskarten sind zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Die für diese Leistungen angebotene Jahresvergütung fließt mit dem vierfachen Wert
(Gewährleistungszeitraum nach § 13 (4) VOB/B) in die Angebotswertung ein.
Die Bindefrist für dieses Gewerk endet am
20.03.2026.
Grund für die lange Dauer ist die gleichzeitige Befassung des Aufsichtsrates im
Februar
2026 mit dieser und weiteren Vergaben für einzelne Fachlose zur Sicherstellung
der
Finanzierung wesentlicher Roh- und Ausbaukosten gegenüber dem genehmigten
Budget (60%-Beschluss
im Rahmen der 2. Projektüberprüfung).