SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-01 Auftragsbekanntmachung
2026-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)
Referenznummer: 25FEI82213
Kurze Beschreibung: SbaD GS 5830 Obertraubling–Passau (km 109,010-km 3,278) (2 Lose)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 5c260f1d-4c18-4da4-bcc3-f942cbf71fb6
Titel: SbaD Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
ca. 5.976 h Sicherungsaufsicht, ca. 54.252 h Sicherungs-, Absperr-, Melde-, Überwachungsposten, ca. 100 Std Akustischer Warnsignalgeber, ca. 38.000 m Feste Absperrung, ca. 4.450 m FA vollständig isoliert, ca. 155 m FA im Bauablauf, ca. 10 St FA Weichenfüße, ca. 17.000 m ATWS ohne Maschinenwarnung, ca. 2.280 h ATWS Bediener, ca. 10 St ATWS techn. Detektion, ca. 106 St ATWS ü. 30 b. 60 m, ca. 288 h ATWS Handeinschaltung, ca. 10 Stk ATWS Planprüfung, ca. 2.000 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 12 St Sh 2, ca. 6 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 29 St El 6, ca. 500 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 2.700 d Erdungsvorrichtung, ca. 290 d zusätzliches Erdungsseil, ca. 1.450 d Kurzschließvorrichtung, ca. 7.500 h Helfer im Bahnbetrieb
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Zusätzliche Informationen:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Dress & Sommer SE, 60314 Frankfurt a. Main 2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 40237 Düsseldorf 3. TUC Rail, 1060 Brüssel, Belgien 4. AFRY Deutschland GmbH, 10789 Berlin 5. SSF Ingenieure AG, 10435 Berlin ///// Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! ///// Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Präqualifikation Verzeichnis III: Es ist durch den Bieterbei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechender Verzeichnis III) zu bestätigen. Mindestanforderungen: - Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener und 5 Planer und - Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1ERRI-Schnittstelle und 300 m feste Absperrung.
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Postleitzahl: 94447
Stadt: Plattling
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Deggendorf 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-03 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Keine
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 46ccb3d3-e530-452f-bc00-dd1fde0b059b
Titel: SbaD Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
ca.4.576 h Sicherungsaufsicht, ca. 34.652 h Sicherungs-, Absperr-, Melde-, Überwachungsposten, ca. 32.000 m Feste Absperrung, ca. 2.500 m FA vollständig isoliert, ca. 5.000 m ATWS ohne Maschinenwarnung, ca. 908 h ATWS Bediener, ca. 8 St ATWS techn. Detektion, ca. 87 St ATWS ü. 30 b. 60 m, ca. 288 h ATWS Handeinschaltung, ca. 10 Stk ATWS Planprüfung, ca. 500 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 6 St Sh 2, ca. 1 St Langsamfahrsignale (Satz), ca. 12 St El 6, ca. 400 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 2.100 d Erdungsvorrichtung, ca. 230 d zusätzliches Erdungsseil, ca. 1.150 d Kurzschließvorrichtung, ca. 7.200 h Helfer im Bahnbetrieb, ca. 7.000 h Bahnübergangsposten
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-08 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/f03640dc-09a7-4d11-8838-ed304f84a84e/suitabilitycriteria
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 72
E-Mail: nicole.joel@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926543346 📞
Fax: +49 69260913869 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f03640dc-09a7-4d11-8838-ed304f84a84e 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f03640dc-09a7-4d11-8838-ed304f84a84e 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Nachweise für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Dress & Sommer SE, 60314 Frankfurt a. Main 2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, 40237 Düsseldorf 3. TUC Rail, 1060 Brüssel, Belgien 4. AFRY Deutschland GmbH, 10789 Berlin 5. SSF Ingenieure AG, 10435 Berlin ///// Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ///// Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. ///// Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. ///// Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ///// Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. ///// Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ///// Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. ///// Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. ///// Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. ///// Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. ///// Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat ///// Erklärung über die Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der national geltenden Rechtsakte das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Erklärung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. ///// b) Erklärung, dass der Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Erklärung - dass es sich um keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person handelt bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ///// Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen.///// Für die geforderten Leistungen ist eine Präqualifikation für die Warengruppe Sicherungsleistungen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I, II oder III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) der Deutsche Bahn AG zwingend (siehe die Bekanntmachung zum PQ-System im Amtsblatt der EU 2024/774743 vom 18.12.2024). Der Bewerber/Bieter oder – im Fall der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft – sämtliche Bewerber-/ Bietergemeinschaftspartner haben zwingend eine entsprechende Erklärung zu der jeweils geforderten und gültigen Präqualifikation im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppe aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. ///// Die Präqualifikation ist zugleich Anforderung an die Eignung. HINWEIS: Ohne eine gültige Präqualifikation ist eine Realisierung nicht möglich! ///// Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Präqualifikation Verzeichnis III: Es ist durch den Bieterbei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe entsprechender Verzeichnis III) zu bestätigen. Mindestanforderungen: - Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener und 5 Planer und - Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1ERRI-Schnittstelle und 300 m feste Absperrung.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-506834 (2025-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - NWS Bahnservice GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251075181 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NWS Bahnservice GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 9581b857-7932-4f66-a6ba-5ae3cb5531af
Postleitzahl: 90409
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AvL 003 Es handelt sich um Gestellung von Zugverkehrssicherung (ZVW) und Handeinschaltern sowie Vegetationswarngeräte mit WGGehörschutzkombination inkl. Vorhaltung. Die Veranlassung dieser Leistung erfolgte aufgrund den Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der BÜW als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen, welche sich aus den Gegebenheiten vor Ort ergeben haben und entsprechend festgelegt wurden als Sicherungsmaßnahme während den Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AvL 003 AvL003_Gestellung von ZVW und Handeinschaltern
Quelle: OJS 2026/S 116-418031 (2026-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251075181 - Los: 1

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AvL 002 Die Baustelle ist durch folgende Umstände gekennzeichnet: Sperrpausen, parallele Arbeiten verschiedener Bauvertragsfirmen und das Zusammenspiel verschiedener Gewerke, die nahtlos ineinandergreifen müssen. Organisatorisch und aus technischer Sicht ist es sinnvoller, die zusätz. Leistungen durch jenen AN durchführen zu lassen, welcher auch die sonstigen Arbeiten in diesem Bereich durchführt und somit bereits im Projekt tätig ist, über Gerätschaften und Mannschaft auf der Baustelle verfügt,sowie sich mit den projektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen auskennt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf sich ergebende Schnittstellen und Haftungsabgrenzungen sinnvoller. Es macht keinen Sinn, eine andere Firma für diese Tätigkeit zu beauftragen, wenn der vorhandene AN die erforderliche Leistung erbringen kann.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AvL 002 Es handelt sich um Gestellung von Zugverkehrssicherung (ZVW) und Handeinschaltern sowie Vegetationswarngeräte mit WGGehörschutzkombination inkl. Vorhaltung. Die Veranlassung dieser Leistung erfolgte aufgrund den Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der BÜW als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen, welche sich aus den Gegebenheiten vor Ort ergeben haben und entsprechend festgelegt wurden als Sicherungsmaßnahme während der Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke.
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Quelle: OJS 2026/S 119-430817 (2026-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AvL 005 - Aufgrund der Festlegung der Sicherungsmaßnahme durch die BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung werden zusätzliche ATWS-Warngeber und Schaltantragsteller über die ursprünglich angesetzten Mengen hinaus benötigt. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus und ist für die Planung, Koordination und Disposition der Sicherungsmaßnahmen verantwortlich. Die zusätzlichen Geräte und Personale müssen unmittelbar in die bestehenden ATWS-Planungen und Einsatzabläufe integriert werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen, Koordinationsaufwand und Verantwortungsunklarheiten bei der Sicherungsplanung und Einsatzsteuerung verursachen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre daher mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden AvL 006 - Es handelt sich um die Fortführung der Gestellung und Vorhaltung von ZVW (Vegetationswarngeräten) und Handeinschaltern. Die Veranlassung der Leistungen erfolgt aufgrund der Festlegungen der BzS in Abstimmung mit der Bauüberwachung als Sicherungsüberwachung. Hintergrund ist das Erfordernis zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen während der Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke. Die bereits mit AvL003 / Nachtrag Nr. 03 behandelten Leistungen sind über den 30.04.2026 hinaus weiterhin erforderlich. Der bestehende Auftragnehmer führt die Sicherungsleistungen bereits aus. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen sowie Koordinations- und Haftungsabgrenzungsaufwand verursachen und wäre mit erheblichen technischen und organisatorischen Schwierigkeiten sowie zusätzlichen Kosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AvL 005 - AvL005 – Gestellung von zusätzlichen Warngebern und Schaltantragstellern: Gegenstand der Änderung ist die zusätzliche Gestellung, Vorhaltung und Disponierung von ATWS-Warngebern sowie die zusätzliche Gestellung und Disponierung von Schaltantragstellern im Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026. Die zugrunde liegenden Leistungsarten sind in den Vergabe- und Preisunterlagen grundsätzlich berücksichtigt. Aufgrund der Festlegung der Sicherungsmaßnahme durch die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) in Abstimmung mit der Bauüberwachung entsteht jedoch ein zusätzlicher Bedarf, der in den ursprünglich zugrunde gelegten Mengen nicht angesetzt war. AvL 006 - AvL006 – Gestellung von ZVW und Handeinschaltern – Erweiterung des Nachtrages Nr. 3 Gegenstand der Änderung ist die Fortführung der Gestellung und Vorhaltung von ZVW (Vegetationswarngeräten) und Handeinschaltern als Sicherungsmaßnahme während der Vegetationsrückschnittarbeiten entlang der Strecke für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis 31.12.2026. Die entsprechenden Leistungen wurden bereits mit AvL003 / Nachtrag Nr. 03 für den Zeitraum vom 01.03.2026 bis 30.04.2026 berücksichtigt. Aufgrund der weiterhin erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden diese Leistungen für den vorgenannten Zeitraum fortgeführt.
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Quelle: OJS 2026/S 185-658167 (2026-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AvL 004 - Der Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzlich angeordneten Leistungen unmittelbar an die bereits durch den Auftragnehmer eingerichteten Sicherungsmaßnahmen, Dispositionsabläufe und technischen Einrichtungen anknüpfen. Eine Trennung der Leistungen würde die Funktionsfähigkeit und den sicheren Betrieb der Sicherungsmaßnahme beeinträchtigen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen organisatorischen und betrieblichen Problemen führen, da eine erneute Abstimmung mit der BzS, der Bauüberwachung sowie den beteiligten Stellen erforderlich wäre. Zudem wären zusätzliche Einweisungen, Dispositionsanpassungen und Schnittstellenabstimmungen notwendig, wodurch Terminverzögerungen, Mehraufwand und Risiken für den Bauablauf sowie die Betriebssicherheit entstünden. AvL 008 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Sicherungsleistung wird auf Grundlage der für den Streckenabschnitt gültigen Sicherungspläne als durchgehende Leistung erbracht. Das automatische Warnsystem ist eingerichtet und wird vom Auftragnehmer betrieben. Die Gestellung der Handeinschalter erweitert ausschließlich die Menge dieser bereits laufenden Leistung. Ein anderer Auftragnehmer müsste für denselben Sicherungsbereich eigene Sicherungspläne aufstellen und eine eigene Warntechnik einrichten. AvL 010 - Eine Fremdvergabe der Leistung an einen Dritten ist aus technischen und betrieblichen Gründen nicht möglich, da die Überhöhungsmodule eine direkte Systemerweiterung der bereits installierten Festen Absperrung (FA) darstellen. Der Einsatz eines Drittunternehmens würde die technische Zulassung, Systemkompatibilität und statische Standsicherheit der Gesamtanlage gefährden sowie die klare Haftung für die durchgehende Schutzwirkung gegenüber dem laufenden Zugbetrieb aufheben. Zudem ist die Leistung eng mit den täglichen Sicherungsabläufen und Sperrpausen der beauftragten ARGE verzahnt, sodass eine Separierung zu erheblichen Schnittstellenproblemen und Bauablaufstörungen führen würde. AvL 011 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die feste Absperrung im betroffenen Abschnitt ist Bestandteil einer durchgehenden, vom Auftragnehmer im Rahmen des Sicherungsvertrages errichteten und vorgehaltenen Absperranlage. Das Umstecken betrifft einen Teilabschnitt dieser laufenden Anlage, der kurzfristig innerhalb weniger Tage umzusetzten war. Die Absperrung wurde im selben Zeitraum ununterbrochen vorgehalten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Text:
AvL 004 - Aufgrund der Festlegung der Sicherungsmaßnahme durch die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) und der Abstimmung mit der Bauüberwachung ordnen wir Ihnen ergänzend zum bestehenden Leistungsumfang die Ausführung folgender Leistungen an: • zusätzliche Gestellung, Vorhaltung und Disponierung von ATWS-Warngebern, • zusätzliche Gestellung und Disponierung von Schaltantragstellern. AvL 008 - Zur Sicherung der Bauarbeiten sind Handeinschalter für ein automatisches Warnsystem (ATWS mit Handschaltung) einzusetzen und vorzuhalten. Die Leistung ist weder in der Leistung des Hauptvertrages noch in anderen Nachträgen erfasst. Erforderlich wird sie durch Vorgaben der Bauüberwachung, die Gültigkeit der Sicherungspläne bis zum 11.12.2026 sowie die Festlegung der konkreten Sicherungsmaßnahmen durch die für den Betrieb zuständige Stelle (BzS). Die mit Nachtrag Nr. 2 beauftragte Kapazität ist erschöpft. Die vorliegende Leistung erweitert diese. AvL 010 - Die zusätzliche Leistung umfasst die Gestellung, den Auf- und Abbau sowie das Vorhalten und Betreiben von Überhöhungsmodulen für die Feste Absperrung (FA) im Zeitraum vom 22.06.2026 bis 20.09.2026. Sie wird erforderlich, da aufgrund der örtlichen Gleislage in vier Streckenabschnitten zwischen km 9,800 und km 38,500 die rechtlich geforderte wirksame Höhe der Absperrung mit Standardkomponenten nicht erreicht werden kann. Der Leistungsumfang beläuft sich auf insgesamt 2.480,00 Meter Auf- und Abbau sowie 210.490,00 Meter-Tage Vorhaltung. AvL 011 - Im Streckenabschnitt zwischen km 46,545 (Mast 46-18N) und km 47,618 (Mast 47-18N) befindet sich eine Engstelle, in der die feste Absperrung (FA) nicht in der vertraglich vorgesehenen Ausführung belassen werden konnte. Der Auftragnehmer wurde daher kurzfristig beauftragt, die bestehende Gleisabsperrung auf einer Länge von 1.073 m umzustecken und den Gleisabstand der FA von 2,10 m auf 1,90 m zu ändern, um die Arbeiten im betroffenen Abschnitt weiterführen zu können.
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Quelle: OJS 2026/S 185-658623 (2026-09-23)