Demontage von verschiedenen schadstoffbelasteten Materialien wie z.B. Brandschutzklappen, Kabelpritschen mit schwachgebundenen Asbest und Lüftungskanäle isoliert mit alter KMF in dem gesamten Gebäudetrakt der Stadtbahnzentralwerkstatt gemäß der beiliegenden Ausschreibungsunterlagen. Die Maßnahmen sind während des Betriebs der StZW auszuführen und daher so zu planen und koordinieren das der Werkstattbetrieb nicht beeindrächtigt wird. Weiterhin sind die Bereich immer mit dem AG sowie Werkstattbetrieb abzustimmen. Auszuführende Leistungen Die Ausschreibung beinhaltet die Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude. Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen: - Planung und Abstimmung aller Sanierungsbereiche in der Stadtbahnzentralwerkstatt. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen: - Bereitstellen und Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung - Sanierungsbereich nach TRGS519 vorhalten für die komplette Bauzeit - Sanierungsbereiche nach TRGS519 für den Ausbau Brandschutzklappen - Demontage von Lüftungskanäle mit KMF-Isolierung nach TRGS521 - Zerlegen der Brandschutzklappen sowie Brandschutztüren im Sanierungsbereich - Reinigung der Sanierungsbereiche - Visuelle Abnahme sowie Freimessungen durch AG - Demontage der Folienabschottung und Entsorgung der Materialien - Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme Während der Ausführung läuft der Werkstattbetrieb weiter und es werden zeitgleich andere Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich. Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffsanierung Brandschutzmaßnahmen STZW
Reference number: VGF-EU 190/25
Kurze Beschreibung:
“Demontage von verschiedenen schadstoffbelasteten Materialien wie z.B.
Brandschutzklappen, Kabelpritschen mit schwachgebundenen Asbest und Lüftungskanäle...”
Kurze Beschreibung
Demontage von verschiedenen schadstoffbelasteten Materialien wie z.B.
Brandschutzklappen, Kabelpritschen mit schwachgebundenen Asbest und Lüftungskanäle isoliert
mit alter KMF in dem gesamten Gebäudetrakt der Stadtbahnzentralwerkstatt gemäß der beiliegenden
Ausschreibungsunterlagen.
Die Maßnahmen sind während des Betriebs der StZW auszuführen und daher so zu planen und
koordinieren das der Werkstattbetrieb nicht beeindrächtigt wird. Weiterhin sind die Bereich immer mit
dem AG sowie Werkstattbetrieb abzustimmen.
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet die Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:
- Planung und Abstimmung aller Sanierungsbereiche in der Stadtbahnzentralwerkstatt.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:
- Bereitstellen und Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung
- Sanierungsbereich nach TRGS519 vorhalten für die komplette Bauzeit
- Sanierungsbereiche nach TRGS519 für den Ausbau Brandschutzklappen
- Demontage von Lüftungskanäle mit KMF-Isolierung nach TRGS521
- Zerlegen der Brandschutzklappen sowie Brandschutztüren im Sanierungsbereich
- Reinigung der Sanierungsbereiche
- Visuelle Abnahme sowie Freimessungen durch AG
- Demontage der Folienabschottung und Entsorgung der Materialien
- Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme
Während der Ausführung läuft der Werkstattbetrieb weiter und es werden zeitgleich andere
Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den parallel auf der Baustelle
tätigen Unternehmern erforderlich.
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Demontage von verschiedenen schadstoffbelasteten Materialien wie z.B.
Brandschutzklappen, Kabelpritschen mit schwachgebundenen Asbest und Lüftungskanäle...”
Beschreibung der Beschaffung
Demontage von verschiedenen schadstoffbelasteten Materialien wie z.B.
Brandschutzklappen, Kabelpritschen mit schwachgebundenen Asbest und Lüftungskanäle isoliert
mit alter KMF in dem gesamten Gebäudetrakt der Stadtbahnzentralwerkstatt gemäß der beiliegenden
Ausschreibungsunterlagen.
Die Maßnahmen sind während des Betriebs der StZW auszuführen und daher so zu planen und
koordinieren das der Werkstattbetrieb nicht beeindrächtigt wird. Weiterhin sind die Bereich immer mit
dem AG sowie Werkstattbetrieb abzustimmen.
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet die Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:
- Planung und Abstimmung aller Sanierungsbereiche in der Stadtbahnzentralwerkstatt.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:
- Bereitstellen und Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung
- Sanierungsbereich nach TRGS519 vorhalten für die komplette Bauzeit
- Sanierungsbereiche nach TRGS519 für den Ausbau Brandschutzklappen
- Demontage von Lüftungskanäle mit KMF-Isolierung nach TRGS521
- Zerlegen der Brandschutzklappen sowie Brandschutztüren im Sanierungsbereich
- Reinigung der Sanierungsbereiche
- Visuelle Abnahme sowie Freimessungen durch AG
- Demontage der Folienabschottung und Entsorgung der Materialien
- Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme
Während der Ausführung läuft der Werkstattbetrieb weiter und es werden zeitgleich andere
Unternehmen auf der Baustelle tätig sein. Es sind Abstimmungen mit den parallel auf der Baustelle
tätigen Unternehmern erforderlich.
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe wesentlich. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Schadstoffsanierungsmaßnahmen mit schwachgebundenem Asbest in einer unter Betrieb laufenden Großwerkstatt.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine besonderen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet die Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet die Schadstoffsanierung im gesamten Gebäude.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Leistungen umfassen:
- Planung und Abstimmung aller Sanierungsbereiche in der Stadtbahnzentralwerkstatt.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:
- Bereitstellen und Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung
- Sanierungsbereich nach TRGS519 vorhalten für die komplette Bauzeit
- Sanierungsbereiche nach TRGS519 für den Ausbau Brandschutzklappen
- Demontage von Lüftungskanäle mit KMF-Isolierung nach TRGS521
- Zerlegen der Brandschutzklappen sowie Brandschutztüren im Sanierungsbereich
- Reinigung der Sanierungsbereiche
- Visuelle Abnahme sowie Freimessungen durch AG
- Demontage der Folienabschottung und Entsorgung der Materialien
- Schutz der vorhandenen Bausubstanz für die Zeit der Baumaßnahme
Ausgeführte Vorarbeiten
Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme
mit
“Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe relevant. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach...”
Es gibt vertrauliche Dokumente/Pläne in diesem Verfahren. Diese sind für eine Angebotsabgabe relevant. Die vertraulichen Dokumente werden dem Bieter nach Einreichung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung über die Bieterkommunikation der "Deutsche eVergabe" zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen. Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Bieterfragen: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Urkalkulation: Die Bieter sind verpflichtet, die Urkalkulation ihrer Angebote vor Erteilung des Zuschlags im Falle einer Preisprüfung auf Anforderung des Auftraggebers an diesen herauszugeben. Der Auftraggeber verlangt vom Auftragnehmer die Übergabe der Urkalkulation in einem doppelt verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Tagen. Es besteht für den Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen (§ 16 HVTG). Referenzen: Es sind 3 Referenzen der letzten 5 Jahre anzugeben. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: - Drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren für Schadstoffsanierungsmaßnahmen mit schwachgebundenem Asbest in einer unter Betrieb laufenden Großwerkstatt. Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6a EU VOB/A nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a EU VOB/A. Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 6f EU VOB/A Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands, wenn und soweit eine Eintragungspflicht besteht. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA B-StB Angebotsschreiben - Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm - HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen - HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit - HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe - Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht - EFB 221 oder EFB 222 - Vertraulichkeitserklärung - Eigenerklärung zur Tariftreue nach HVTG - Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eigenerklärung Ersatzbaustoffverordnung - Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
Gewährleistungszeit nach VOB/B ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zusätzliche Informationen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 172-585961 (2025-09-08)