Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch von drei dreigeschossigen Gebäuden im innerstädtischen Bereich Kurze Beschreibung der Gesamtmaßnahme Die aktuelle Bebauung besteht aus drei abrisswürdigen leerstehenden annähernd baugleichen, 3-geschossigen, nicht unterkellerten ehemaligen Gästehausbauten, einem angebauten, unterkellertem, eingeschossigem Empfangsgebäude sowie Garagen. Sämtliche Gebäude sind schadstoffbelastet. Trotz der bereits durchgeführten Baumfällung der nicht geschützten Bäume (ohne entfernen der Stuppen) sind noch hohe Anforderung an die Baustellenlogistik zu stellen, da sich auf dem Grundstück noch 59 geschützte Bäume befinden, die zwingend zu erhalten und zu schützen sind. kurze Beschreibung dieser Beschaffung Folgenden Leistungen sind zu erbringen. Die genannten Mengen dienen nur der Orientierung und sind nicht vollständig i. Baufeldfreimachung, Beräumung Sperrmüll etc. Rückschnitt Sträucher etc. ii. Herstellung Baustellenein- und -ausfahrt, Einrichten Baustrom und Bauwasser. iii. Entkernung und selektiver, maschineller Abbruch der Garagen Ca. 2.900 m³ umbauter Raum, eingeschoßig iv. Herstellen Baustraßen unter Beachtung des geschützten Baumbestandes, ca. 1.500 m² v. Schadstoffsanierung im inneren der Gebäude (Asbest, KMF, PAK, HBCDD) ca. 5.150 m² Decken, ca. 4.500 m² Trennwände, ca. 3.240 m² asbesthaltiger Bodenbelag, ca. 5.000 m² KMF-haltige Trittschaldämmung, ca. 1.500 m²PAK-haltige Dachbahn entfernen. vi. Entkernung der Abbruchgebäude, bis auf Fassade Ca. 950 m² Dachbahn, 180 Fenster vii. Rückbau und Verpackung der asbestbelasteten Außenwandelemente Ca. 3.100 m² Außenfassade Fertigteilelemente aus Hollzwollbeton, asbesthaltig (Durisol) zerstörungsfrei zurückbauen viii. maschineller Abbruch der Gebäude einschl. Fundamente Rückbau der Heizungsanlage ca. 800m Rohrleitungen unterschiedliche Durchmesser, Abbruch ca. 4.600 m³ umbauter Raum, ca. 200 m³ Bodenplatte, Abbruch Fundamente bis 1,30 m ix. maschineller Abbruch der Außenanlagen, Rückbau Baustraßen, Beräumung Baustelleneinrichtung. x. Parallel zu den Arbeiten erfolgt die Entsorgung der entstehenden Abfallstoffe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten Bestandsgebäude
Referenznummer: 059-25
Kurze Beschreibung:
“Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch von drei dreigeschossigen Gebäuden im innerstädtischen Bereich
Kurze Beschreibung der Gesamtmaßnahme
Die...”
Kurze Beschreibung
Schadstoffsanierung, Entkernung und Abbruch von drei dreigeschossigen Gebäuden im innerstädtischen Bereich
Kurze Beschreibung der Gesamtmaßnahme
Die aktuelle Bebauung besteht aus drei abrisswürdigen leerstehenden annähernd baugleichen, 3-geschossigen, nicht unterkellerten ehemaligen Gästehausbauten, einem angebauten, unterkellertem, eingeschossigem Empfangsgebäude sowie Garagen. Sämtliche Gebäude sind schadstoffbelastet.
Trotz der bereits durchgeführten Baumfällung der nicht geschützten Bäume (ohne entfernen der Stuppen) sind noch hohe Anforderung an die Baustellenlogistik zu stellen, da sich auf dem Grundstück noch 59 geschützte Bäume befinden, die zwingend zu erhalten und zu schützen sind.
kurze Beschreibung dieser Beschaffung
Folgenden Leistungen sind zu erbringen. Die genannten Mengen dienen nur der Orientierung und sind nicht vollständig
i. Baufeldfreimachung, Beräumung Sperrmüll etc. Rückschnitt Sträucher etc.
ii. Herstellung Baustellenein- und -ausfahrt, Einrichten Baustrom und Bauwasser.
iii. Entkernung und selektiver, maschineller Abbruch der Garagen
Ca. 2.900 m³ umbauter Raum, eingeschoßig
iv. Herstellen Baustraßen unter Beachtung des geschützten Baumbestandes, ca. 1.500 m²
v. Schadstoffsanierung im inneren der Gebäude (Asbest, KMF, PAK, HBCDD)
ca. 5.150 m² Decken, ca. 4.500 m² Trennwände, ca. 3.240 m² asbesthaltiger Bodenbelag, ca. 5.000 m² KMF-haltige Trittschaldämmung, ca. 1.500 m²PAK-haltige Dachbahn entfernen.
vi. Entkernung der Abbruchgebäude, bis auf Fassade
Ca. 950 m² Dachbahn, 180 Fenster
vii. Rückbau und Verpackung der asbestbelasteten Außenwandelemente
Ca. 3.100 m² Außenfassade Fertigteilelemente aus Hollzwollbeton, asbesthaltig (Durisol) zerstörungsfrei zurückbauen
viii. maschineller Abbruch der Gebäude einschl. Fundamente
Rückbau der Heizungsanlage ca. 800m Rohrleitungen unterschiedliche Durchmesser, Abbruch ca. 4.600 m³ umbauter Raum, ca. 200 m³ Bodenplatte, Abbruch Fundamente bis 1,30 m
ix. maschineller Abbruch der Außenanlagen, Rückbau Baustraßen, Beräumung Baustelleneinrichtung.
x. Parallel zu den Arbeiten erfolgt die Entsorgung der entstehenden Abfallstoffe
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 059-25
Beschreibung der Beschaffung:
“Schadstoffsanierung im inneren der Gebäude (Asbest, KMF, PAK, HBCDD), Entkernung der Abbruchgebäude
Folgenden Leistungen sind zu erbringen. Die genannten...”
Beschreibung der Beschaffung
Schadstoffsanierung im inneren der Gebäude (Asbest, KMF, PAK, HBCDD), Entkernung der Abbruchgebäude
Folgenden Leistungen sind zu erbringen. Die genannten Mengen dienen nur der Orientierung und sind nicht vollständig
i. Baufeldfreimachung, Beräumung Sperrmüll etc. Rückschnitt Sträucher etc.
ii. Herstellung Baustellenein- und -ausfahrt, Einrichten Baustrom und Bauwasser.
iii. Entkernung und selektiver, maschineller Abbruch der Garagen
Ca. 2.900 m³ umbauter Raum, eingeschoßig
iv. Herstellen Baustraßen unter Beachtung des geschützten Baumbestandes, ca. 1.500 m²
v. Schadstoffsanierung im inneren der Gebäude (Asbest, KMF, PAK, HBCDD)
ca. 5.150 m² Decken, ca. 4.500 m² Trennwände, ca. 3.240 m² asbesthaltiger Bodenbelag, ca. 5.000 m² KMF-haltige Trittschaldämmung, ca. 1.500 m²PAK-haltige Dachbahn entfernen.
vi. Entkernung der Abbruchgebäude, bis auf Fassade
Ca. 950 m² Dachbahn, 180 Fenster
vii. Rückbau und Verpackung der asbestbelasteten Außenwandelemente
Ca. 3.100 m² Außenfassade Fertigteilelemente aus Hollzwollbeton, asbesthaltig (Durisol) zerstörungsfrei zurückbauen
viii. maschineller Abbruch der Gebäude einschl. Fundamente
Rückbau der Heizungsanlage ca. 800m Rohrleitungen unterschiedliche Durchmesser, Abbruch ca. 4.600 m³ umbauter Raum, ca. 200 m³ Bodenplatte, Abbruch Fundamente bis 1,30 m
ix. maschineller Abbruch der Außenanlagen, Rückbau Baustraßen, Beräumung Baustelleneinrichtung.
x. Parallel zu den Arbeiten erfolgt die Entsorgung der entstehenden Abfallstoffe
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Zusätzliche Informationen:
“Für das hier ausgeschriebene Gewerk Schadstoffsanierung und Abbruch Bestandsgebäude des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute...”
Zusätzliche Informationen
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Schadstoffsanierung und Abbruch Bestandsgebäude des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.612.666,00 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten📦
Postanschrift: Alte Jakobstraße 4 / Franz-Künstler-Straße 10, 10969 Berlin
Postleitzahl: 10969
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-17 📅
Datum des Endes: 2026-08-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
“Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 10a EU Abs. 4 VOB/A wird akzeptiert.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-03 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-27 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Siehe § 16a EU VOB/A EU”
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.
Darüber hinaus zusätzlicher Nachweis einer gültigen Deckungsbestätigung unter Ausweis einer Deckungshöhe von mindestens 1.000.000,00 € für Schäden durch Asbest (Sublimit)
“Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz vergleichbarer Leistungen in 2022, 2023 und 2024
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
Mindestanforderungen: Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen 3.000.000,00 €
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Schadstoffsanierung mit Abbruch Bestandsgebäude (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Schadstoffsanierung mit Abbruch Bestandsgebäude (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto) ; Zeitraum der Leistungserbringung)
Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe) ; Mindestens 2 Referenzen
Mindestanforderungen an die Referenzen
-Asbestsanierung, einschl. Entfernen von asbesthaltigen Spachtelmassen an Wandflächen, mit einem Mindestauftragswert von 600.000,00 € netto für die Schadstoffsanierung
-Abbruch von mehrstöckigen, mindestens dreigeschossigen Gebäuden in beengten Innenstadtlagen mit einem Mindestauftragswert von 500.000,00 €
Die beiden genannten Mindestanforderungen können auch durch verschieden Referenzen nachgewiesen werden. Die Einhaltung der Mindestanforderung ist über eine zusätzliche Anlage max. 2 DIN A4 Seiten seitens des Bieters zu dokumentieren.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise/ Qualifikationen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A EU dass er/sie zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise/ Qualifikationen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A EU dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt:
a. Firmenzulassung nach § 11a Absatz 3 in Kombination mit Anhang I Nummer 3.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), vormals Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
b. Benennung der sachkundigen verantwortliche Person nach 5.1 TRGS 519 und dessen Stellvertreter
c. Benennung des weisungsbefugten Aufsichtsführenden nach TRGS 519 (ständige Präsenz auf der Baustelle) und dessen Qualifikation
d. Benennung mindestens eines Stellvertreters oder Stellvertreterin des weisungsbefugten Aufsichtsführenden nach TRGS 519 (ständige Präsenz auf der Baustelle) und dessen/deren Qualifikation
e. Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524 oder DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereich
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 sowie §124 GWB vorliegen”
“a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf...”
Zusätzliche Informationen
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren.
b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen.
c) Fragen können bis zum 27.08.2025 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform.
d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen
f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +4930 90138316📞
Fax: +4930 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 141-486647 (2025-07-24)