Die Schleswiger Stadtwerke, Abwasserentsorgung betreiben zur Behandlung des in Schleswig und Umgebung anfallenden Abwassers eine kommunale Kläranlage; Ausbaugröße 80.000 EW. Die Kläranlage beinhaltet Abwasserreinigung in 3x Stufen mit Siebung/Sandfang, Belebung und Filtration sowie Schlammbehandlung mit Faulung und Entwässerung und Schlammlagerung. Darüber hinaus findet eine Faulgasbehandlung mit BHKW, Fackel und Heizung statt. Zur Sicherstellung der Energieversorgung bei Netzausfall ist ein Notstromaggregat vorhanden. Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit ist der Neubau einer Energiezentrale mit Notstrom, Trafos, 20 KV, Wärmezentrale, BHKW und NSHV geplant, außerdem ist der Neubau eines Betriebsgebäudes geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schleswiger Stadtwerke - Kläranlage Schleswig Energiezentrale und Betriebsgebäude
Referenznummer: 2025_391-01 Hoch- und Tiefbauleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Schleswiger Stadtwerke, Abwasserentsorgung betreiben zur Behandlung des in Schleswig und Umgebung anfallenden Abwassers eine kommunale Kläranlage; Ausbaugröße 80.000 EW. Die Kläranlage beinhaltet Abwasserreinigung in 3x Stufen mit Siebung/Sandfang, Belebung und Filtration sowie Schlammbehandlung mit Faulung und Entwässerung und Schlammlagerung. Darüber hinaus findet eine Faulgasbehandlung mit BHKW, Fackel und Heizung statt. Zur Sicherstellung der Energieversorgung bei Netzausfall ist ein Notstromaggregat vorhanden. Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit ist der Neubau einer Energiezentrale mit Notstrom, Trafos, 20 KV, Wärmezentrale, BHKW und NSHV geplant, außerdem ist der Neubau eines Betriebsgebäudes geplant.
Die Schleswiger Stadtwerke, Abwasserentsorgung betreiben zur Behandlung des in Schleswig und Umgebung anfallenden Abwassers eine kommunale Kläranlage; Ausbaugröße 80.000 EW. Die Kläranlage beinhaltet Abwasserreinigung in 3x Stufen mit Siebung/Sandfang, Belebung und Filtration sowie Schlammbehandlung mit Faulung und Entwässerung und Schlammlagerung. Darüber hinaus findet eine Faulgasbehandlung mit BHKW, Fackel und Heizung statt. Zur Sicherstellung der Energieversorgung bei Netzausfall ist ein Notstromaggregat vorhanden. Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit ist der Neubau einer Energiezentrale mit Notstrom, Trafos, 20 KV, Wärmezentrale, BHKW und NSHV geplant, außerdem ist der Neubau eines Betriebsgebäudes geplant.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2025_391-01 Hoch- und Tiefbauleistungen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier: Hoch- und Tiefbauleistungen
Zusätzliche Informationen:
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers und Ort der Maßnahme..
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 29 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angaben zur Eignung oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Angaben zur Eignung oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage der Urkalkulation.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YND5GFW
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bepreisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig und soweit in dieser Bekanntmachung nicht abweichend bezeichnet - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen, ansonsten erfolgt zwangsläufig ein Ausschluss des Bieters. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bepreisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig und soweit in dieser Bekanntmachung nicht abweichend bezeichnet - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen, ansonsten erfolgt zwangsläufig ein Ausschluss des Bieters. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 0431 988-4542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 0431 988-4542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 138-479081 (2025-07-18)