Es wird ein schmalbandiges Lasersystem für die Verlangsamung und die magneto-optische Falle (MOT) von CaF-Molekülen benötigt. ***Alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere dem Dokument "Vergabeunterlage inkl. Leistungsbeschreibung"***
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schmalbandiges Lasersystem (Narrow-linewidth laser systems)
Referenznummer: 108-25
Kurze Beschreibung:
“Es wird ein schmalbandiges Lasersystem für die Verlangsamung und die magneto-optische Falle (MOT) von CaF-Molekülen benötigt. ***Alle Details entnehmen Sie...”
Kurze Beschreibung
Es wird ein schmalbandiges Lasersystem für die Verlangsamung und die magneto-optische Falle (MOT) von CaF-Molekülen benötigt. ***Alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere dem Dokument "Vergabeunterlage inkl. Leistungsbeschreibung"***
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Laser📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird eine Garantie von 2 Jahren nach Abnahme gefordert. Bitte bieten Sie keine optionalen längeren Garantien an. Die Lieferung muss innerhalb von 6...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird eine Garantie von 2 Jahren nach Abnahme gefordert. Bitte bieten Sie keine optionalen längeren Garantien an. Die Lieferung muss innerhalb von 6 Monate nach Erhalt der Bestellung erfolgen. Lieferung "frei Verwendungsstelle", Inkl. Installation, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung durch Auftragnehmer. ***Alle Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere dem Dokument "Vergabeunterlage inkl. Leistungsbeschreibung"***
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-26 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist mindestens eine Referenz ähnlicher Projekte vorzulegen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5EDV5K#
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do kostenlos zur Verfügung. Fremdfirmen Richtlinie der Universität...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5EDV5K#
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do kostenlos zur Verfügung. Fremdfirmen Richtlinie der Universität Bonn Die Fremdfirmenrichtlinie ist Vertragsbestandteil bei Rechtsgeschäften und ist auf der Internetseite der Universität Bonn, unter: www.fremdfirmen.uni-bonn.de einzusehen. Parkraumbewirtschaftung der Universität Bonn Zum 01.10.2015 wurde die entgeltpflichtige Parkraumbewirtschaftung für alle Liegenschaften der Universität Bonn im Stadtgebiet Bonn eingeführt. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link:www.prbab.uni-bonn.de Der Auftraggeber wird auf der Grundlage von europäischen Verordnungen eine Abfrage hinsichtlich Embargomaßnahmen veranlassen. Sollten Embargotatbestände der Verordnungen bereits vor Zuschlagserteilung erfüllt sein, ist im Falle einer Zuschlagserteilung der Vertrag von vornherein nichtig und gilt als nicht geschlossen. Erfüllt der Auftragnehmer erst nach Vertragsschluss einen Embargotatbestand, ist der Auftraggeber berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllt der Auftragnehmer einen Embargotatbestand, stehen diesem keinerlei Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber zu.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 "Einleitung, Antrag" Absatz 3: 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2. § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 247-858288 (2025-12-22)