Zusätzliche Informationen
Alle Bieter müssen mit dem Angebot die Erklärung Bezug Russland (Formblatt 127) abgeben. * Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über
das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und
Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben * Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt
ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege
anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal -
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b
Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers - Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung * Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124
sowie
entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. * Die gesamte Kommunikation während des
Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein
elektronisches Angebot abgeben zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die
Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über
die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind.
Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.