Schülerbeförderung Grevenbroich

Stadt Grevenbroich

Schülerbeförderung für die Schulen in der Stadt Grevenbroich einschließlich Sportfahrten Aufteilung in vier Losen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung Grevenbroich
Referenznummer: 54 24 479_G
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung für die Schulen in der Stadt Grevenbroich einschließlich Sportfahrten Aufteilung in vier Losen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: 5424479 Grevenbroich
Titel: Los 1: Beförderung Viktoria-Schule
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Beförderung Viktoria-Schule, Grundschule Grev. - Frimmersdorf
Postleitzahl: 41513
Stadt: Grevenbroich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-27 📅
Datum des Endes: 2029-06-29 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung einmalig um jeweils 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Los 2: Viktoria-Schule, Gem. Grundschule Grevenbroich - Frimmersdorf / Neurath
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2: Viktoria-Schule, Gem. Grundschule Grevenbroich - Frimmersdorf / Neurath
Postleitzahl: 41515
Stadt: grevenbroich
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um einmal ein Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Titel: Los 3: Schule a) Jakobus-Schule, Gem. Grundschule Neukirchen (Hin- und Rückfahrten) Schule b) Gebrüder-Grimm-Schule, Gem. Grundschule Wevelinghoven (Hin- und Rückfahrten) Schule c) Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Grevenbroich-Südstadt (Hinfahrt und Rückfahrten)
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3: Schule a) Jakobus-Schule, Gem. Grundschule Neukirchen (Hin- und Rückfahrten) Schule b) Gebrüder-Grimm-Schule, Gem. Grundschule Wevelinghoven (Hin- und Rückfahrten) Schule c) Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Grevenbroich-Südstadt (Hinfahrt und Rückfahrten)
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Titel: Los 4
Beschreibung der Beschaffung: Schwimm und Sportfahrten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 08:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 08:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-07 08:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-28 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: - Angebotsformular - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Angaben Personalqualifikation - Eigenerklärung 522 EU - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärungen 521 EU -Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung soweit erfoderlich: Bietergemeinschaftserklärung 531 EU - Unterauftragnehmerangaben 532 EU - Eignungsleiheangaben 533 EU: — Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärungen 521 EU -Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung soweit erfoderlich: Bietergemeinschaftserklärung 531 EU - Unterauftragnehmerangaben 532 EU - Eignungsleiheangaben 533 EU
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung Personalqualifikation: Eigenerklärung Personalqualifikation
Bericht der letzten Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z.B. TÜV, Dekra etc. für exemplarisch für 1 untersuchtes Fahrzeug. Ist das Unternehmen berechtigt eine Eigenüberwachung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) durchzuführen, so werden diese anerkannt.: Bericht der letzten Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z.B. TÜV, Dekra etc. für exemplarisch für 1 untersuchtes Fahrzeug. Ist das Unternehmen berechtigt eine Eigenüberwachung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) durchzuführen, so werden diese anerkannt. In diesem Fall ist exemplarisch 1 Berichte eines untersuchten Fahrzeuges in Kopie sowie eine Kopie der Anerkennung beizufügen. Soweit der einzusetzende Bus noch angeschafft wird, muss der Bericht spätestens zum Vertragsschluss vorgelegt werden.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Grevenbroich
Nationale Registrierungsnummer: 051620008008-31002-39
Abteilung: FB 40 Schulen/ Sport
Postleitzahl: 41513
Postort: Grevenbroich
Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tanja.speck@grevenbroich.de 📧
Telefon: 00492181608623 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19585348 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19585348 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Fragen/Einwändungen müssen bis 28.03.2025 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 18.04.2025 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen.
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Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 053150300281
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr 2-10
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 00492211473045 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 046-147090 (2025-03-04)