Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Eigenerklärung zur Eignung (VHB
Formblatt 124 LD) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Dieses enthält u. a. Eigenerklärungen bzw. Angaben
- darüber, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
Berücksichtigt werden nur Bieter, die über eine Erfahrung in der Schülerbeförderung verfügen. Darüber sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren zu benennen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und Ansprechpartner der Auftraggeberin (mit Telefonnummer). Benannte Referenzen, von denen kein Ansprechpartner mit Telefonnummer angegeben wird, gelten als nicht genannt (Anlage 4 ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen). Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die vorgenannten Bestimmungen erfüllen sowie hierfür ihre Eignung hinsichtlich ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit schriftlich nachgewiesen haben.
- darüber, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
Die o. g. Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle auch abzugeben für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Die im VHB Formblatt 124 LD jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Werden die von der Vergabestelle angeforderten
Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eine ausführliche Darstellung findet sich im VHB Formblatt 124 LD, das den Vergabeunterlagen beiliegt.
Falls Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, sind zu den o. g. Punkten auf gesondertes Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist entsprechende Bestätigungen vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss im Fall der Auftragserteilung sicherstellen und nachweisen, dass
- eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für sich selbst und alle etwaigen Unterauftragnehmer für Vermögensschäden abgeschlossen wird,
- für das Fahrzeug eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird,
- sofern nicht bereits eine Pflichtmitgliedschaft besteht, dass die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. eines zuständigen Versicherungsträgers - auch bei Vorliegen von Befreiungsgründen - eingegangen wurde.
Schäden, die während der Vertragsausführung durch die zu befördernden Personen verursacht werden, sind direkt mit den Verursachern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu regulieren.
Folgende Nachweise und Dokumente müssen eine Woche vor dem ersten Einsatz dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt werden:
- eine Auflistung der Fahrzeuge die zur Verfügung stehen, in der das Kennzeichen, die Fahrzeugart, das Baujahr, die Kilometerleistung und die Klassifizierung nach der Feinstaubverordnung aufgeführt sind
- Entsprechende Kopien der Fahrzeugscheine
Kommen zu einem späteren Zeitpunkt neue Fahrzeuge zum Einsatz, ist ebenso zu verfahren.