Es wird der freigestellte Schülerverkehr im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nach Waidhofen und zurück vergeben, der nicht durch den öffentlichen Personennahverkehr abgedeckt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung nach Waidhofen und zurück im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Referenznummer: 2025-047-2921
Kurze Beschreibung:
“Es wird der freigestellte Schülerverkehr im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nach Waidhofen und zurück vergeben, der nicht durch den öffentlichen...”
Kurze Beschreibung
Es wird der freigestellte Schülerverkehr im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nach Waidhofen und zurück vergeben, der nicht durch den öffentlichen Personennahverkehr abgedeckt werden kann.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird der freigestellte Schülerverkehr von Schülern der weiterführenden Schulen in Schrobenhausen und der Grundschule Waidhofen ausgeschrieben (Früh- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird der freigestellte Schülerverkehr von Schülern der weiterführenden Schulen in Schrobenhausen und der Grundschule Waidhofen ausgeschrieben (Früh- und Mittagsbeförderung). Die Fahrt beginnt vom Wohnort der Schüler bis zur Haltestelle Grundschule Waidhofen und zurück.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Datum des Endes: 2030-07-26 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-18 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-18 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist anzugeben, bei welchem Berufs-/Handelsregister das Unternehmen eingetragen ist bzw. zu erklären, dass das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine Bestätigung der Erklärung (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug bzw. Eintragung bei der IHK oder in die Handwerkerrolle) vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Jedes Unternehmen ist bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Es ist zu bestätigen, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlagen der VS eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AN hat seine fachliche Leistungsfähigkeit über die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen an mindestens 100 Tagen pro Jahr im Rahmen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AN hat seine fachliche Leistungsfähigkeit über die Durchführung von Schülerbeförderungsleistungen an mindestens 100 Tagen pro Jahr im Rahmen des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ bei Abgabe des Angebotes nachzuweisen. In der „Eigenerklärung zur Eignung“ sind erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) unter Angabe der jeweiligen Leistung (mindestens zwei geeignete Referenzen) und des Beförderungszeitraumes (Leistungszeitraum) sowie des Auftragswertes (Netto) vorzulegen. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegen-stand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Leistungsgegenstand: Beförderung im öffentlichen und/oder im freigestellten Schülerverkehr
- Leistungszeitraum: mind. 1 Jahr oder 1 Schuljahr
Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der eingereichten Referenzen zu prüfen und bei den Referenzgebern Erkundigungen hierüber anzustellen. Sollten Referenzgeber keine positive Bewertung der Referenzleistung abgeben, wird die Referenz nicht berücksichtigt. Stellt der Referenzgeber dar, dass der Auftragnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Leistung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, trifft der AG, in der Regel nach Anhörung des Bieters, eine Prognoseentscheidung und entscheidet schließlich im Ermessen, ob der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird. Ein Nachbessern von schlechten Referenzen ist nicht möglich, d.h. schlechte Referenzen können nicht durch Nachreichung besserer Referenzen ersetzt werden. Die Referenzen sind in die dafür vorgesehene Liste einzutragen. Die Liste kann auf einer zusätzlichen Seite erweitert werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der spätere Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Bediensteten zu vertretenden Schäden, die bei der Erfüllung oder anlässlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Diese Haftung bezieht sich auch auf Schäden, die sich aus strafbaren Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten des Personals ergeben. Von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung oder anlässlich der Ausführung der vertraglichen Arbeiten Schaden erleiden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Zur Deckung etwaiger Ansprüche wird für den Fall des Zuschlags während der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Umfang verlangt:
Deckungssumme von mind. jeweils 3.000.000 Euro je Schadensfall für
• Personenschäden und
• Sachschäden
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmer auch Ansprüche aus Auswahlverschulden abzudecken. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die vorstehend genannten Be-träge begrenzt. Dies gilt nicht (d.h. der Auftragnehmer haftet unbegrenzt), soweit er oder einer seiner Bediensteten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist unter Angabe der Versicherungssummen zu erklären, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in der erforderlichen Höhe besteht bzw. abgeschlossen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der VS eine Zusicherung der Versicherung zu über-senden. Falls der Zuschlag auf das Angebot erteilt wird, ist unverzüglich nach Auftragserteilung unaufgefordert ein entsprechender Versicherungsnachweis zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: ef7e32a7-9008-4fd5-909f-e9d531b84584
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postleitzahl: 80543
Postort: München
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89-21762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 096-324398 (2025-05-19)