Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur
Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft,
dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten
Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände
zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu
erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125
GWB darzustellen.
Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m.
§ 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den
Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben,
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.
1 MiLoG nicht vorliegen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der
Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen
Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL
abzugeben.
Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten
Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen
oder Bestätigungen verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie
die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck
belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
Für den LWL und den LVR sind folgende Erklärungen abzugeben:
Erklärung zur Beachtung der Kriterien von Umweltzeichen
Nachweise zur Einhaltung von Sicherheitskriterien
Produktbeschreibungen der angebotenen Artikel mit Bild (Datenblätter)
Eigenerklärung Zuverlässigkeit EU