Schulzweckverband Cadolzburg: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen

Schulzweckverband Cadolzburg

Der Schulzweckverband Cadolzburg beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen ab dem Schuljahr 2025/2026 im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für die Fahrten zu und von den Grund- und Mittelschulen Cadolzburg und zur Rangau Grundschule in Cadolzburg-Egersdorf innerhalb des Schulzweckverbandsgebietes Cadolzburg - Ammerndorf - Seukendorf ab dem Schuljahr 2025/2026 bis Ende des Schuljahres 2028/29

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulzweckverband Cadolzburg: Beschaffung von Schülerbeförderungsleistungen
Referenznummer: MaBu-2025-0082
Kurze Beschreibung:
Der Schulzweckverband Cadolzburg beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen ab dem Schuljahr 2025/2026 im freigestellten Schulverkehr mit Bussen für die Fahrten zu und von den Grund- und Mittelschulen Cadolzburg und zur Rangau Grundschule in Cadolzburg-Egersdorf innerhalb des Schulzweckverbandsgebietes Cadolzburg - Ammerndorf - Seukendorf ab dem Schuljahr 2025/2026 bis Ende des Schuljahres 2028/29
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Datum des Endes: 2029-07-27 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis 🏙️
Postleitzahl: 90556
Stadt: Cadolzburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-02 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-02 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung kriminelle Vereinigung
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung durch Insolvenzverwalter
unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Bildung terroristische Vereinigung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Schulzweckverband Cadolzburg
Nationale Registrierungsnummer: 1234
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 90556
Postort: Cadolzburg
Region: Fürth, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
E-Mail: mayer@mayburg.de 📧
Telefon: +49 0173 8563395 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195ebaa1cce-344f4a821ebb030a& 🌏
Teilnahme-URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195ebaa1cce-344f4a821ebb030a& 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 1234
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 065-211389 (2025-03-31)