Externe Beratung bei der Prozessanalyse und -optimierung auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Die Digitalisierung ist der größte Epochenwechsel der Neuzeit. Sie verändert Bayern, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit und betrifft Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche und Landesteile sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Digitalinitiativen ins Leben gerufen, z. B. die Hightech Agenda Bayern (Plus), für die der Freistaat erhebliche Mittel und Stellen zur Verfügung stellt, um zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft die digitale Transformation des Freistaats voranzutreiben. Mit dem Digitalplan Bayern hat der Freistaat Bayern eine ressortübergreifende Digitalstrategie beschlossen, die unter dem Motto „Digital besser leben“ den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Vorhaben und Projekte werden von den einzelnen Ressorts verantwortet und vorangetrieben, um den Freistaat Bayern noch weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die internen und externen Prozesse der staatlichen Verwaltung („Geschäftsprozesse“) und der bayerischen Kommunen grundsätzlich vollständig unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzusetzen. Dabei steht nicht die Technik im Vordergrund, sondern die Verbesserung der Prozesse und die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu automatisieren, um Vorgänge schneller bearbeiten und die Beschäftigten bestmöglich unterstützen zu können. Im Rahmen des Projekts Geschäftsprozessscreening wird unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales - StMD, „Auftraggeber“) eine zentrale, elektronische Prozessbibliothek aufgebaut, die Ergebnisse werden allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Die Rahmenvereinbarung hat ein Höchstvolumen von 7.800.000,- € netto. Mit Erreichen des Höchstvolumens verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Screening der Geschäftsprozesse
Referenznummer: 2025000079
Kurze Beschreibung:
Externe Beratung bei der Prozessanalyse und -optimierung auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
Die Digitalisierung ist der größte Epochenwechsel der Neuzeit. Sie verändert Bayern, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit und betrifft Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche und Landesteile sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Digitalinitiativen ins Leben gerufen, z. B. die Hightech Agenda Bayern (Plus), für die der Freistaat erhebliche Mittel und Stellen zur Verfügung stellt, um zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft die digitale Transformation des Freistaats voranzutreiben. Mit dem Digitalplan Bayern hat der Freistaat Bayern eine ressortübergreifende Digitalstrategie beschlossen, die unter dem Motto „Digital besser leben“ den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Vorhaben und Projekte werden von den einzelnen Ressorts verantwortet und vorangetrieben, um den Freistaat Bayern noch weiter zu digitalisieren.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die internen und externen Prozesse der staatlichen Verwaltung („Geschäftsprozesse“) und der bayerischen Kommunen grundsätzlich vollständig unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzusetzen. Dabei steht nicht die Technik im Vordergrund, sondern die Verbesserung der Prozesse und die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu automatisieren, um Vorgänge schneller bearbeiten und die Beschäftigten bestmöglich unterstützen zu können. Im Rahmen des Projekts Geschäftsprozessscreening wird unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales - StMD, „Auftraggeber“) eine zentrale, elektronische Prozessbibliothek aufgebaut, die Ergebnisse werden allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt.
Die Rahmenvereinbarung hat ein Höchstvolumen von 7.800.000,- € netto.
Mit Erreichen des Höchstvolumens verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Externe Beratung bei der Prozessanalyse und -optimierung auf Basis einer Rahmenvereinbarung.
Die Digitalisierung ist der größte Epochenwechsel der Neuzeit. Sie verändert Bayern, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit und betrifft Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche und Landesteile sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Digitalinitiativen ins Leben gerufen, z. B. die Hightech Agenda Bayern (Plus), für die der Freistaat erhebliche Mittel und Stellen zur Verfügung stellt, um zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft die digitale Transformation des Freistaats voranzutreiben. Mit dem Digitalplan Bayern hat der Freistaat Bayern eine ressortübergreifende Digitalstrategie beschlossen, die unter dem Motto „Digital besser leben“ den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Vorhaben und Projekte werden von den einzelnen Ressorts verantwortet und vorangetrieben, um den Freistaat Bayern noch weiter zu digitalisieren.
Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die internen und externen Prozesse der staatlichen Verwaltung („Geschäftsprozesse“) und der bayerischen Kommunen grundsätzlich vollständig unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzusetzen. Dabei steht nicht die Technik im Vordergrund, sondern die Verbesserung der Prozesse und die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu automatisieren, um Vorgänge schneller bearbeiten und die Beschäftigten bestmöglich unterstützen zu können. Im Rahmen des Projekts Geschäftsprozessscreening wird unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales - StMD, „Auftraggeber“) eine zentrale, elektronische Prozessbibliothek aufgebaut, die Ergebnisse werden allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt.
Die Rahmenvereinbarung hat ein Höchstvolumen von 7.800.000,- € netto.
Mit Erreichen des Höchstvolumens verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-09 📅
Datum des Endes: 2029-05-08 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 80333
Stadt: siehe Leistungsbeschreibung
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: e38bbcdd-4a25-457f-af49-f21273e53f3b
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-26 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-13 12:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Deckungs-/Versicherungsbestätigung der Versicherung (nicht älter als 12 Monate) zu führen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Mindestbedingungen:
Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. Euro und für Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme umfassen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem ausgeschriebenen Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Der Nachweis ist mit den übrigen Angebotsunterlagen einzureichen und auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Deckungs-/Versicherungsbestätigung der Versicherung (nicht älter als 12 Monate) zu führen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Mindestbedingungen:
Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. Euro und für Vermögensschäden 0,5 Mio. Euro je Versicherungsfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss jeweils mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme umfassen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem ausgeschriebenen Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Der Nachweis ist mit den übrigen Angebotsunterlagen einzureichen und auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss seinen Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres erklären (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Soweit der Jahresumsatz 2024 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche Jahresumsatz angegeben werden.
Der Bieter muss zudem seinen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen für Unternehmen bzw. Behörden) erklären (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied).
Mindestbedingung:
Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen folgenden Mindestjahresumsatz erreichen oder übersteigen:
- 4,5 Mio. EUR p.a. netto
Soweit der tätigkeitsbezogene Jahresumsatz 2024 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche tätigkeitsbezogene Jahresumsatz angegeben werden.
Laden Sie hierzu ein eindeutig bezeichnetes PDF-Dokument als Anlage zu Ihrem Angebot auf die eVergabeplattform hoch.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die die Erklärung nicht abgeben, oder die Mindestbedingung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss seinen Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres erklären (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Soweit der Jahresumsatz 2024 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche Jahresumsatz angegeben werden.
Der Bieter muss zudem seinen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen für Unternehmen bzw. Behörden) erklären (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied).
Mindestbedingung:
Der tätigkeitsspezifische Umsatz muss für Einzelbieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen folgenden Mindestjahresumsatz erreichen oder übersteigen:
- 4,5 Mio. EUR p.a. netto
Soweit der tätigkeitsbezogene Jahresumsatz 2024 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche tätigkeitsbezogene Jahresumsatz angegeben werden.
Laden Sie hierzu ein eindeutig bezeichnetes PDF-Dokument als Anlage zu Ihrem Angebot auf die eVergabeplattform hoch.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die die Erklärung nicht abgeben, oder die Mindestbedingung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung von Einheiten der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen, ohne Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe, Kapitalgesellschaften in überwiegendem Besitz der öffentlichen Hand) in der Prozessanalyse und -optimierung.
Mindestbedingungen:
• In den vergangenen drei Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntgabe der vorliegenden Ausschreibung) wurden mindestens vier Mandate (mit-)betreut, die sich in wesentlichen Bereichen mit der Prozessanalyse und Prozessoptimierung beschäftigt haben.
• Davon sind mindestens drei Aufträge für einen Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung erfolgt.
• In mindestens zwei dieser Mandate kam die FIM-Methode zum Einsatz.
Zum Nachweis der Angabe werden folgende Unterlagen vorgelegt:
Es sind mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste vorzulegen. Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) vollständig erbrachten Leistungen beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestbedingungen erfüllen.
Für die Referenzen sind jeweils folgende Informationen anzugeben:
• Angabe des Auftraggebers,
• Angabe des Erbringungszeitraumes,
• Angabe, ob die FIM-Methode zum Einsatz kam,
• Angabe eines Ansprechpartners des Referenzauftraggebers mit Telefonkontaktdaten.
(Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich und muss sich ggf. um die Einholung einer Einwilligung des Betroffenen bemühen.)
Laden Sie hierzu ein eindeutig bezeichnetes PDF-Dokument als Anlage zu Ihrem Angebot auf die eVergabeplattform hoch.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die nicht mindestens 4 Referenzen einreichen oder die
Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Beratung von Einheiten der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Kommunen, ohne Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe, Kapitalgesellschaften in überwiegendem Besitz der öffentlichen Hand) in der Prozessanalyse und -optimierung.
Mindestbedingungen:
• In den vergangenen drei Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntgabe der vorliegenden Ausschreibung) wurden mindestens vier Mandate (mit-)betreut, die sich in wesentlichen Bereichen mit der Prozessanalyse und Prozessoptimierung beschäftigt haben.
• Davon sind mindestens drei Aufträge für einen Mandanten aus der öffentlichen Verwaltung erfolgt.
• In mindestens zwei dieser Mandate kam die FIM-Methode zum Einsatz.
Zum Nachweis der Angabe werden folgende Unterlagen vorgelegt:
Es sind mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste vorzulegen. Die Referenzen müssen sich auf die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren (ab Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung) vollständig erbrachten Leistungen beziehen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestbedingungen erfüllen.
Für die Referenzen sind jeweils folgende Informationen anzugeben:
• Angabe des Auftraggebers,
• Angabe des Erbringungszeitraumes,
• Angabe, ob die FIM-Methode zum Einsatz kam,
• Angabe eines Ansprechpartners des Referenzauftraggebers mit Telefonkontaktdaten.
(Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich und muss sich ggf. um die Einholung einer Einwilligung des Betroffenen bemühen.)
Laden Sie hierzu ein eindeutig bezeichnetes PDF-Dokument als Anlage zu Ihrem Angebot auf die eVergabeplattform hoch.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die nicht mindestens 4 Referenzen einreichen oder die
Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat den Nachweis einer DIN EN ISO/IEC 27001-Zertifizierung (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (nicht älter als 36 Monate) zu führen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Der Nachweis ist mit den übrigen Angebotsunterlagen einzureichen und auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat den Nachweis einer DIN EN ISO/IEC 27001-Zertifizierung (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (nicht älter als 36 Monate) zu führen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Der Nachweis ist mit den übrigen Angebotsunterlagen einzureichen und auf die eVergabeplattform hochzuladen.
Es handelt sich um ein reines Ausschluss-Kriterium: Bieter, die den Nachweis nicht erbringen oder die Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Nationale Registrierungsnummer: 9a705176-4f4d-4267-aac1-1aba3f60939f
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 35
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angebot@stmd.bayern.de📧
Telefon: +49 89453549230📞
Fax: +49 89453549242 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: af2b3dea-616e-4b98-b22b-0422d09c9c5f-01
Quelle: OJS 2025/S 049-157556 (2025-03-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-19) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 7f573706-c6d3-4bc7-9e91-4a66a224a9fc
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-20 12:00:00 📅
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Zweite Änderung vom 19.03.2025:
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Ziffer 8 Teil B - erstes Ankreuzfeld wurde gewählt.
In Ziffer 3.2. des Kriterienkatalogs, Eignungskriterien erfolgte eine technische Anpassung für den Fall, dass keine Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Anpassung der Angebotsfrist auf Montag, den 31.03.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bieterfragenfrist auf Donnerstag, den 20.03.2025 um 12:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Freitag, den 30.05.2025.
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Zweite Änderung vom 19.03.2025:
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Ziffer 8 Teil B - erstes Ankreuzfeld wurde gewählt.
In Ziffer 3.2. des Kriterienkatalogs, Eignungskriterien erfolgte eine technische Anpassung für den Fall, dass keine Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Anpassung der Angebotsfrist auf Montag, den 31.03.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bieterfragenfrist auf Donnerstag, den 20.03.2025 um 12:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Freitag, den 30.05.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ab59a1a8-d824-4571-a3bb-c8e500ffe8ea-01
Quelle: OJS 2025/S 056-181380 (2025-03-19)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 491452a2-5bad-45c3-9902-11c2efc0326d
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-02 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Zweite Änderung vom 19.03.2025:
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Ziffer 8 Teil B - erstes Ankreuzfeld wurde gewählt.
In Ziffer 3.2. des Kriterienkatalogs, Eignungskriterien erfolgte eine technische Anpassung für den Fall, dass keine Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Anpassung der Angebotsfrist auf Montag, den 31.03.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bieterfragenfrist auf Donnerstag, den 20.03.2025 um 12:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Freitag, den 30.05.2025.
Dritte Änderung vom 24.03.2025:
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "Freigabe" statt "Abnahme" in Ziffer 2.3.4. und Ziffer 2.4.3.
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Streichung des Bezugs auf "Mängel" in Ziffer 14 Teil A (Bezug: Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung, Streichung "und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen").
Anpassung der Angebotsfrist auf Mittwoch, den 02.04.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Montag, den 02.06.2025.
Verlängerung von Angebots- und Bieterfragenfrist um jeweils zwei Tage.
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache" in 2.1.(3) Satz 1, 2.3.4.(1) Satz 1, 2.4.3.(1) Satz 1.
Austausch des Preisblatts.
Änderung im Kriterienkatalog, Leistungskriterien, Ziffer 1 Ausschlusskriterien, Ziffer 1.1 Vertragsbedingung 1: Änderung der Begrifflichkeit "FIM-Methode" statt "Standardisierte Modellierungssprache".
Zweite Änderung vom 19.03.2025:
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Ziffer 8 Teil B - erstes Ankreuzfeld wurde gewählt.
In Ziffer 3.2. des Kriterienkatalogs, Eignungskriterien erfolgte eine technische Anpassung für den Fall, dass keine Bietergemeinschaft gebildet wurde.
Anpassung der Angebotsfrist auf Montag, den 31.03.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bieterfragenfrist auf Donnerstag, den 20.03.2025 um 12:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Freitag, den 30.05.2025.
Dritte Änderung vom 24.03.2025:
Geänderte Leistungsbeschreibung: Änderung der Begrifflichkeit "Freigabe" statt "Abnahme" in Ziffer 2.3.4. und Ziffer 2.4.3.
Geänderte EVB-IT-Rahmenvereinbarung: Streichung des Bezugs auf "Mängel" in Ziffer 14 Teil A (Bezug: Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung, Streichung "und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen").
Anpassung der Angebotsfrist auf Mittwoch, den 02.04.2025 um 10:00h.
Anpassung der Bindefrist auf Montag, den 02.06.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f380dca-8403-400f-a686-6bd33f183cca-01
Quelle: OJS 2025/S 059-190270 (2025-03-24)