Insgesamt 11 AOKs vergeben gemeinsam den Auftrag zur sicheren postalischen Zustellung der eGK-PIN/PUK-Briefe in Sinne des § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V an ihre Versicherten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sichere persönliche Zustellung
Reference number: 2025-11-10-SYS-ARN
Kurze Beschreibung:
“Insgesamt 11 AOKs vergeben gemeinsam den Auftrag zur sicheren postalischen Zustellung der eGK-PIN/PUK-Briefe in Sinne des § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V an ihre...”
Kurze Beschreibung
Insgesamt 11 AOKs vergeben gemeinsam den Auftrag zur sicheren postalischen Zustellung der eGK-PIN/PUK-Briefe in Sinne des § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V an ihre Versicherten.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist das in § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannte sichere Verfahren zur persönlichen Zustellung der persönlichen Identifikationsnummer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist das in § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannte sichere Verfahren zur persönlichen Zustellung der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an die Versicherten oder für diese wirksam bestimmten Vertreter. Dieser sichere Zustellprozess beinhaltet insbesondere: - die sichere persönliche Zustellung an der Briefadresse/ Empfängeradresse - die Identifikation des Versicherten oder für diesen wirksam bestimmten Vertreter mittels Ausweisdokument bei Übergabe an der Briefadresse/ Empfängeradresse - die Hinterlegung und Übergabe des PIN/PUK-Briefes in einer Filiale des AN. - die Identifikation des Versicherten oder für diesen wirksam bestimmten Vertreter mittels Ausweisdokument bei Übergabe des Briefes in einer Filiale des AN - digitale Übermittlung und Klärung des jeweiligen Zustellauftrages - digitale Übermittlung von Statusinformationen als Zwischenmeldung und zum Abschluss
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 16
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG. a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG. a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannten Eigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000 EUR, inklusive die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozial-daten) abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) einzureichen, die die nachfolgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) einzureichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Leistungsinhalt: Briefdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung) - Leistungsumfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a. - Zudem muss die Referenz erkennen lassen, dass bereits persönliche Zustellungen nach § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V oder vergleichbare Zustellarten (namentlich Einschreiben mit Rückschein oder Postzustellungsauftrag) erbracht wurden. Die Mindestanforderung hinsichtlich der Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a. kann in Gänze auch durch bis zu drei verschiedenen Referenzen abgedeckt werden, soweit diese über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zeitgleich in den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) erbracht wurden. (a) Hinweis Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen gemeinsam von der Bietergemeinschaft erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Ziffer 19.1 des Rahmenvertrages hat der Auftragnehmer innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß Ziffer 19.1 des Rahmenvertrages hat der Auftragnehmer innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Anlage 01a) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von 50.000,00 Euro vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erklärt, dass ihre Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit der DIN EN ISO 9001 oder einer dieser vergleichbaren Qualitätssicherung entsprechen. (3) Der Bieter erklärt, dass sie während des gesamten Leistungszeitraums in dem Anbieterverzeichnis gem. § 4 ff. PostG eingetragen sind. Erforderliche Nachweise sind zu erbringen durch: (siehe Angebotsblatt Hinweis zu D Ziffer 1 bis 3)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMYJP#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2025/S 217-748101 (2025-11-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-16 10:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 EUR, inklusive die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozial-daten) abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“(1.) Anstatt: "Frist für den Eingang der Angebote: 11.12.2025 10:00 Uhr" muss es heißen" Frist für den Eingang der Angebote: 16.11.2025 10:00 Uhr". (2)...”
Text
(1.) Anstatt: "Frist für den Eingang der Angebote: 11.12.2025 10:00 Uhr" muss es heißen" Frist für den Eingang der Angebote: 16.11.2025 10:00 Uhr". (2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 02.04.2026, 23:59 Uhr. (3) Kriterium Berufliche Risikohaftpflicht. Anstatt: "Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000 EUR, inklusive die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozial-daten) abdeckt..." Muss es heißen: "Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 EUR, inklusive die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozial-daten) abdeckt.
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Quelle: OJS 2025/S 239-823499 (2025-12-10)