Auftragsbekanntmachung (2025-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheits- und Besucherbetreuungsdienstleistungen für die Stiftung Deutsche Kinemathek
Referenznummer: n. def.
Kurze Beschreibung:
“Sicherheits- und Besucherbetreuungsdienstleistungen für die Stiftung Deutsche Kinemathek”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheits- und Besucherbetreuungsdienstleistungen für die Stiftung Deutsche Kinemathek. Die Stiftung hat ihren Sitz im E-Werk in Berlin-Mitte, Mauerstraße...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheits- und Besucherbetreuungsdienstleistungen für die Stiftung Deutsche Kinemathek. Die Stiftung hat ihren Sitz im E-Werk in Berlin-Mitte, Mauerstraße 79. Dort betreibt sie auch das Museum für Film und Fernsehen. Nachgefragt sind Besucher*innen- und Wachdienste, Foyer- und Revierdienste. Erfahrungen mit Sicherheits- und Besucherbetreuungsdiensteistungen gerade im kulturellen/musealen Bereich mit einem überwiegend internationalen Besucherspektrum sind von großer Bedeutung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer Telefonnummer und ständig erreichbaren E-Mail-Adresse, Darstellung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer Telefonnummer und ständig erreichbaren E-Mail-Adresse, Darstellung des Unternehmens (Hauptgeschäftsfelder, Kernkompetenzen etc.) und Angabe der USt-ID-Nr. unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Handelsregisterauszug”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erlaubnis nach § 34a GewO”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zum Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015-11”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“”
“I. Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen (1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als sechs Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der...”
I. Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen (1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als sechs Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. (2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung. (3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ abzugeben. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die zur Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für Referenzen gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter. (5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach er im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise zur Eignung vorzulegen. II. Erläuterungen zur Eignungsprüfung Die Auftraggeberin prüft zunächst die grundsätzliche Eignung der Bieter in Bezug auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Eine positive Eignungsprüfung setzt zusätzlich voraus, dass ein Bieter bei der Bewertung der angegebenen Referenzen mindestens 8 von 10 Wertungspunkten erhält. Dabei hat die Auftraggeberin einen Beurteilungsspielraum. Jedenfalls positiv wird die größtmögliche Vergleichbarkeit von Referenzen mit der nachgefragten Leistung bewertet. Je mehr derartiger Referenzen vorgelegt werden, desto höher wird bepunktet. Die Gesamtschau der Referenzen ist entscheidend. Da die Auftraggeberin naturgemäß keine Kenntnis über Inhalt und Anzahl von Referenzen potentieller Bieter hat, legt sie vorab keine mit Zahlen hinterlegte Wertungsmatrix vor, sondern bewertet anhand der Inhalte eingegangener Angebote.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: e5a7c3b8-d441-4f24-8391-c104d54f974e
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 095-321349 (2025-05-16)