Sicherheitsdienstleistungen (Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst sowie Objektschutz-/Separatwachdienst) für das Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des Amtsgerichts Schönebeck, in 39249 Barby, Schloßstraße 33, insbesondere zum Zwecke der Objekt-, Gebäude- und Anlagensicherung vor Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung, unerwünschten Zutritten und Müllablagerungen. Im Zuge der Auftragsausführung ist Gegenstand der Leistungsbringung die Kontrolle und Überwachung des gesamten Geländes mit einer Größe von ca. 28.000 m², die Einlasskontrolle, die Erteilung von Auskünften an Dritte (als zentrale Anlauf- und Informationsstelle), die Bestreifung des Geländes zu Fuß, die Gewährleistung des Brandschutzes und die Überwachung und Auswertung sämtlicher Alarm- und Kontrollsysteme. Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst: Grundsätzlich ist das Objekt während der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 05:30 Uhr - 18:30 Uhr) mit einer SMA zu besetzen. Objektschutz/Separatwachdienst: Grundsätzlich ist das Objekt in der Zeit außerhalb der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 18:00 Uhr - 06:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr mit zwei SMA zu besetzen. Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen (Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst sowie Objektschutz-/Separatwachdienst) für das Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby
Referenznummer: 533 E -ZBS- B 114/2024
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des Amtsgerichts Schönebeck, in 39249 Barby, Schloßstraße 33, insbesondere zum Zwecke der Objekt-, Gebäude- und Anlagensicherung vor Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung, unerwünschten Zutritten und Müllablagerungen. Im Zuge der Auftragsausführung ist Gegenstand der Leistungsbringung die Kontrolle und Überwachung des gesamten Geländes mit einer Größe von ca. 28.000 m², die Einlasskontrolle, die Erteilung von Auskünften an Dritte (als zentrale Anlauf- und Informationsstelle), die Bestreifung des Geländes zu Fuß, die Gewährleistung des Brandschutzes und die Überwachung und Auswertung sämtlicher Alarm- und Kontrollsysteme.
Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst: Grundsätzlich ist das Objekt während der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 05:30 Uhr - 18:30 Uhr) mit einer SMA zu besetzen.
Objektschutz/Separatwachdienst: Grundsätzlich ist das Objekt in der Zeit außerhalb der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 18:00 Uhr - 06:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr mit zwei SMA zu besetzen.
Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für den Standort des Amtsgerichts Schönebeck, in 39249 Barby, Schloßstraße 33, insbesondere zum Zwecke der Objekt-, Gebäude- und Anlagensicherung vor Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung, unerwünschten Zutritten und Müllablagerungen. Im Zuge der Auftragsausführung ist Gegenstand der Leistungsbringung die Kontrolle und Überwachung des gesamten Geländes mit einer Größe von ca. 28.000 m², die Einlasskontrolle, die Erteilung von Auskünften an Dritte (als zentrale Anlauf- und Informationsstelle), die Bestreifung des Geländes zu Fuß, die Gewährleistung des Brandschutzes und die Überwachung und Auswertung sämtlicher Alarm- und Kontrollsysteme.
Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst: Grundsätzlich ist das Objekt während der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 05:30 Uhr - 18:30 Uhr) mit einer SMA zu besetzen.
Objektschutz/Separatwachdienst: Grundsätzlich ist das Objekt in der Zeit außerhalb der Dienstzeiten des AG (regelmäßig 18:00 Uhr - 06:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr mit zwei SMA zu besetzen.
Im Einzelnen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachung von Alarmanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überwachungsdienste📦
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Dauer: 5 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag am 01.10.2025 und endet am 30.09.2028, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr...”
Beschreibung der Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag am 01.10.2025 und endet am 30.09.2028, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 30.09.2030.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach denRechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung (Formular "B2 - Bieterauskunft") zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe
--> der Leistungsart,
--> der Art des Referenzprojekts und Größe der zu überwachenden Fläche,
--> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.Nr.),
--> des Ausführungsortes,
--> der jährlichen Personalstunden pro Jahr,
--> des jährlichen Rechnungswerts und
--> des Leistungszeitraums
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Personalstunden pro Jahr) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Bewachungs- und/oder Empfangsdiensten mit Bewachungsaspekt, die Bedienung von Sicherheits- und Alarmsystemen sowie die Durchführung von Schließ- und Kontrollgängen handelt. Der Personaleinsatz im Objektschutz muss darüber hinaus an 24 Stunden am Tag und 365 Tagen im Jahr gewährleistet worden sein.
Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 12.000 Personenstunden und die beiden weiteren Referenzen jeweils mindestens 9.000 Personenstunden erreichen.
“(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend...”
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 17.04.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Herrn Lehmann (lutz.lehmann@justiz.sachsen-anhalt.de; 03928 782 101) zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 16.04.2025 durchgeführt werden. Die Termine sind rechtzeitig (mind. zwei Tage vor dem geplanten Termin) mit der Ansprechperson abzustimmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Ansprechperson bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet.
(5) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(6) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 12) auszufüllen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 054-172759 (2025-03-17)