Die Regierung von Unterfranken benötigt für die Übernahme der Sicherheitsdienstleistungen in den nachfolgenden Gemeinschaftsunterkünften ab 1. Mai 2026 qualifiziertes Personal: Los 1: Schweinfurter Straße 2, 63743 Aschaffenburg; Los 2: Veitshöchheimer Straße 100, 97080 Würzburg und Hauptstraße 1, 97239 Aub; Los 3: Inno-Park, Steigweg 28a und der Wohnsiedlung Corlette Circle 1 in 97318 Kitzingen; Los 4: Winkelser Straße 1-3, 97688 Bad Kissingen. In den Aufgabenbereich des/der Auftragnehmer fällt/fallen der Objektschutz, die Einlasskontrolle, Streifendienste, die Übernahme der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), der Brandschutz sowie die allgemeine Unterstützung der Verwaltung der Einrichtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken
Reference number: 0270.ZV-17-25-04
Kurze Beschreibung:
“Die Regierung von Unterfranken benötigt für die Übernahme der Sicherheitsdienstleistungen in den nachfolgenden Gemeinschaftsunterkünften ab 1. Mai 2026...”
Kurze Beschreibung
Die Regierung von Unterfranken benötigt für die Übernahme der Sicherheitsdienstleistungen in den nachfolgenden Gemeinschaftsunterkünften ab 1. Mai 2026 qualifiziertes Personal:
Los 1: Schweinfurter Straße 2, 63743 Aschaffenburg;
Los 2: Veitshöchheimer Straße 100, 97080 Würzburg und Hauptstraße 1, 97239 Aub;
Los 3: Inno-Park, Steigweg 28a und der Wohnsiedlung Corlette Circle 1 in 97318 Kitzingen;
Los 4: Winkelser Straße 1-3, 97688 Bad Kissingen.
In den Aufgabenbereich des/der Auftragnehmer fällt/fallen der Objektschutz, die Einlasskontrolle, Streifendienste, die Übernahme der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL), der Brandschutz sowie die allgemeine Unterstützung der Verwaltung der Einrichtung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstleistungen”
Ort der Leistung: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“De Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt...”
Beschreibung der Optionen
De Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag
endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.04.2030.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Würzburg, Landkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Ort der Leistung: Kitzingen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Ort der Leistung: Bad Kissingen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/8b43c0b0-cbab-4290-9ce4-34805f3a90ab/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 236-813495 (2025-12-04)